Hagen. Ab Juni kann sich wohl jeder, unabhängig von Alter, Beruf oder Erkrankung, um einen Impftermin bemühen. Das wirft Fragen auf. Hier die Antworten.

Das Impf-Tempo soll weiter an Fahrt aufnehmen. Ab Juni soll sich jede um einen Impftermin bemühen können. Aber was bedeutet das konkret.

Kann ich mich jetzt schon bei meinem Hausarzt auf Listen setzen lassen?

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Jede Hausarztpraxis organisiere das Terminmanagement selbst, so der Hausärzteverband Westfalen-Lippe. Manche böten die Möglichkeit einer „Warteliste“ an, andere kontaktierten die Patienten ausschließlich selbst. „Wir empfehlen den Patientinnen und Patienten, sich zunächst über die Internetseite ihrer Praxis zu informieren, wie das Prozedere vor Ort ist, und nicht direkt in den Praxen anzurufen“, so die 1. Vorsitzende, Anke-Richter-Scheer. „Das Telefonaufkommen ist aktuell sehr hoch und führt zu einer Belastung der Praxisteams.“

Wie kann verhindert werden, dass derjenige, der sich zurückhält, nicht am Ende der Letzte ist?

„Hausärztinnen und Hausärzte kennen ihre Patienten und können mit Augenmaß Entscheidungen treffen“, so Anke Richter-Scheer. „Auch mit einem Wegfall der Impfpriorisierung ist es selbstverständlich, dass Ärztinnen und Ärzte die Patientinnen und Patienten, die eine Impfung besonders dringend benötigen, im Blick haben und Impftermine verantwortungsvoll vergeben werden. Und nicht nach dem Prinzip: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.“

Vor der Aufhebung der Impf-Priorisierung ist noch die Gruppe 3 („Erhöhter Bedarf“) an der Reihe, zu der auch Supermarkt-Verkäuferinnen, Busfahrer und Lehrpersonal an weiterführende Schulen gehören. Wann sind sie an der Reihe?

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Laut NRW-Gesundheitsministerium ist auch bei den Berechtigten aus den Prioritätsgruppen 1 und 2 (unter anderem Über 70-Jährige) der Bedarf derzeit noch groß. Und der aktuell verfügbare Impfstoff sei auch noch begrenzt. „Zudem gibt es innerhalb der beiden ersten Priorisierungsgruppen noch besonders vulnerable Personengruppen, beispielsweise chronisch erkrankte Menschen“, so ein Ministeriumssprecher. „Diese sollen möglichst vor Aufhebung der Priorisierung ein Impfangebot erhalten.“ Man bereite aber den Übergang in die Priorisierungsgruppe 3 für Mai vor.

Können Impfzentren oder Hausärzte in den Kreisen und Städten schon jetzt Personen der Gruppe 3 impfen, wenn sie die Personen der Gruppe 2 schon weitgehend mit Terminen versorgt haben?

Laut NRW-Gesundheitsministerium sollen bei Restdosen erst Berechtigte aus der Gruppe 2, wie Angehörige von Schwangeren, geimpft werden. Sollte das nicht möglich sein, können auch Berechtigte aus der dritten Gruppe vorgezogen werden – und zwar dann bevorzugt Angehörige von Feuerwehr und Polizei sowie Lehrpersonal an weiterführenden Schulen. Das sei im aktuellen Impferlass vom vergangenen Freitag so geregelt. Zudem sollen die Ärzte Hausärzte zuerst vor allem chronisch Kranke impfen.