Hagen. Das To-Go-Geschäft schrumpft, ihre Verluste können Restaurants damit kaum auffangen. Nun drohen auch Kürzungen der staatlichen Hilfe.
Mit einem Lieferangebot haben zahlreiche Restaurants in der Region versucht, sich seit der erneuten Zwangsschließung im November durch die Krise zu schlagen. Doch profitabel ist das Geschäft anscheinend nur für die wenigstens: Einige haben die To-Go-Angebote inzwischen wieder eingestampft, andere beißen sich weiterhin auch durch schlechte Umsatztage – meistens, um Präsenz zu zeigen. Das könnte manchen von ihnen nun aber sogar schaden: Denn das Liefergeschäft könnte sich negativ auf die finanziellen Hilfen auswirken, die sie vom Staat erhalten sollen.
Anders als noch im November und Dezember, wird die seit Januar geltende Überbrückungshilfe auch die Lieferumsätze der Gastronomie berücksichtigen. Dadurch kann sich der Umsatzverlust verringern – was möglicherweise einen deutlich geringeren finanziellen Zuschuss bedeutet, so die Informationen des Bundesfinanzministeriums. Lohnt sich das To-Go-Angebot für die Gastronomen dann überhaupt noch?
Das sagt der Hotel- und Gaststättenverband
Grundsätzlich müsse man mit dem Vorurteil aufräumen, das Liefergeschäft könnte die Verluste durch die Schließung auffangen, sagt Thorsten Hellwig, Sprecher des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes NRW (Dehoga). Ein Großteil der Restaurants biete dieses gar nicht erst an. Und viele andere vor allem, um Flagge zu zeigen: „Und auch, um etwas für die Mitarbeiter und die Auszubildenden zu tun. Betriebswirtschaftlich ist das häufig ein Nullsummenspiel“, sagt Hellwig. Nur ein sehr kleiner Teil der Gastronomie profitiere letztlich wirklich von einem solchen Angebot.
Umsatz bedeute eben nicht gleich Gewinn: Wer regelmäßig einen Lieferdienst anbiete, müssen Kosten einplanen – für Küche, Waren, Mitarbeiter und Verpackungen. „Beim ersten Schnitzel zahlen sie immer drauf. Vielleicht lohnt es sich ab dem zwanzigsten“, so Hellwig. Ob sich das Angebot insgesamt lohnt oder nicht, könne man aber keinesfalls pauschal sagen. Jeder Gastronom müsse das individuell überprüfen. Auch die Auswirkungen auf etwaige Hilfsprogramme. Der Austausch mit dem eigenen Steuerberater könne dabei sicherlich hilfreich sein, sagt Hellwig.
Das sagen die Gastronomen
Auf den verlässt sich auch Kerstin Scheufen-Hanke. Sie betreibt das schwedisch-westfälische Restaurant „Kerstins“ in Wetter. Die Novemberhilfe habe sie bereits vollständig erhalten, für den Dezember stehe sie noch aus. Bei der Überbrückungshilfe lasse sie sich von ihrem Steuerberater unter die Arme greifen, „das ist nämlich alles noch sehr schwammig“.
Bereits während des ersten Lockdowns im Frühjahr hat Scheufen-Hanke einen Lieferdienst ins Leben gerufen. Und erhoffte sich nun, dass dieser beim zweiten Mal noch intensiver genutzt werde. Doch unter der Woche lohne sich das Angebot nicht. Und auch die Wochenenden seien sehr unterschiedlich: „Manchmal läuft es richtig gut, an anderen Tagen fragt man sich: Warum hast du eigentlich hier gestanden?“
Ihren Optimismus verliert die Gastronomin deshalb aber nicht. „Ich mache das für meine Kunden, und ich mache das weiter. Man will ja auch präsent bleiben und sich nicht verkriechen.“ Immerhin werde es auch eine Zeit nach dem Lockdown geben, „und da wollen wir keinen Nachteil haben“.
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Dass ihr der Umsatz durch Außer-Haus-Speisen ab Januar voll angerechnet werden sollen, sei durchaus problematisch. Das ganze Angebot werde dadurch weniger lukrativ. „Aber ich habe jetzt die Zeit im Blick: Hoffentlich sind es nur noch wenige Wochen, bis wir wieder öffnen dürfen. Uns fehlt dann vielleicht ein Teil der Hilfe, aber uns ist wichtiger, dass wir für die Kunden dableiben.“
Rainer Huerkamp dagegen hat seinen Lieferdienst drastisch reduziert. Der Inhaber der Braustube in Hagen sei auf Abruf zwar für seine Kunden da: „Aber wir können mit den preisgünstigen Anbietern einfach nicht mithalten.“ Ein Lieferdienst gehöre nun mal nicht zum Grundkonzept eines Restaurants.
>>HINTERGRUND<< Das ändert sich durch die Überbrückungshilfe
Die Höhe der Überbrückungshilfe III orientiert sich am Umsatzrückgang. Heißt: Relevant ist, wie viel weniger Umsatz in einem Monat im Vergleich zum gleichen Monat des Jahres 2019 gemacht wurde. Das war auch bei der November- und Dezemberhilfe der Fall. Allerdings hat diese bis zu 75 Prozent der in 2019 generierten Umsätze erstattet und den Verkauf von Außer-Haus-Speisen nicht eingerechnet.
Das ändert sich nun. Die Überbrückungshilfe III erstattet Fixkosten, also Personalkosten oder Pacht. Allerdings abhängig vom Umsatzverlust: Wer einen Umsatzrückgang von mehr als 70 Prozent hat, dem werden 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten gezahlt. Bei einem Rückgang von 50 bis 70 Prozent sind es noch 60 Prozent der Fixkosten und bei 30 bis 50 Prozent nur noch 40 Prozent, die erstattet werden. Quelle: Bundesfinanzministerium