Hagen/Sauerland. Nun gelten in Corona-Risikogebiete viel strengere Regeln für Feiern. Eine Abfrage bei Städten zeigt: Schon vorher war das Interesse eher gering.

Die Kanzlerin hat den Appell noch einmal erneuert. Auf alle nicht dringend notwendigen Feiern sollten die Bürger verzichten, so Angela Merkel angesichts der steigenden Zahlen von Corona-Neuinfektionen. Doch die Lust auf große Feiern scheint den Menschen in der Region schon vorher vergangen zu sein. Das geht aus einer Abfrage der WESTFALENPOST bei mehr als 50 Kommunen in Südwestfalen hervor – von 32 Städten und Gemeinden liegen Antworten vor.

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Die Abfrage bezieht sich noch auf die erste Oktoberhälfte, als außerhalb der eigenen Wohnung Feiern „aus herausragendem Anlass“ mit bis zu 150 Gästen möglich waren, wenn sie bei den Ordnungsämtern der Kommunen angemeldet worden waren. Obwohl erst wenige Tage seitdem vergangenen sind, hat sich die Lage schon wieder geändert: Maximal 50 Gäste sind im ganzen Land zulässig, in Corona-Risikogebieten sogar noch erheblich weniger.

Nur wenige Anmeldungen bei den Städten und Gemeinden

Anhand der vorübergehenden Anmeldepflicht für größere Feiern kann man aber schon eine gewisse Zurückhaltung erkennen: So hatte die Stadt Siegen mit immerhin gut 100.000 Einwohnern nur 22 Anmeldungen vorliegen, 18 davon für Feiern mit weniger als 50 Gästen. Auch bei den städtischen Ordnungsämtern der anderen Kommunen gab es höchstens ein gutes Dutzend Anmeldungen, meist aber nur bis zu fünf oder auch gar keine. In Kirchhundem zum Beispiel gab es Anmeldungen für einen 40. Geburtstag und eine kirchliche Hochzeit.

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Beides wären tatsächlich Feiern , die den Kriterien für einen „herausragenden Anlass“ entsprechen, allerdings könnten sie aktuell nur mit maximal zehn Gästen außerhalb der eigenen Wohnung stattfinden. Denn der Kreis Olpe ist Corona-Risikogebiet der Gefährdungsstufe 2, sprich: die Sieben-Tages-Inzidenz, die den Grad der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen misst, liegt bei über 50.

Verschärfte Regeln gelten jetzt in Corona-Gefährdungsgebieten

Denn ab Montag, 19. Oktober gilt:

  • In Kreisen und Großstädten, in denen die Sieben-Tages-Inzidenz über 35 liegt, dürfen nur maximal 25 Personen außerhalb der eigenen Wohnung teilnehmen. Auch wenn die Feier schon vor dem 10.Oktober bei der Stadt angemeldet worden ist.
  • Ab einer Sieben-Tages-Inzidenz über 50 dürfen sogar nur maximal zehn Gäste teilnehmen – auch hier unabhängig davon, ob die Feier denn vorher schon angemeldet wurde.
  • Nur in Kreisen, in denen der Wert unter 35 liegt, darf es noch Feiern mit maximal 50 Gästen geben, die aber nicht mehr bei der Stadt angemeldet werden müssen. Und es dürfen auch noch die Feiern mit maximal bis zu 150 Gästen stattfinden, die bis zum 10. Oktober bei der Stadt angemeldet worden waren. Das betrifft in der Region aber aktuell nur noch den Hochsauerlandkreis und die Kreise Siegen-Wittgenstein und Soest.

30. Geburtstag? Ja! Petersilienhochzeit? Nein!

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Und für alle Feiern gilt: Es muss schon der herausragende Anlass sein. Und dazu, auch das ist ein Ergebnis der Abfrage bei den Kommunen, gibt es sehr viele Fragen und Unsicherheiten bei den Bürgern. Die Stadt Lippstadt präsentiert auf ihrer Internetseite eine Übersicht. Demnach fallen runde Geburtstage (also 30. 40. 50. etc) ebenso unter die Kategorie wie der 18. wegen der Volljährigkeit. Hochzeiten, Silberhochzeiten, Goldhochzeiten, Beerdigungen, Tauffeiern, Beschneidungsfeste und Dienstjubiläen ab 50 Jahren auch, ebenso wie ein rundes Firmenjubiläum. Sonstige Geburtstage, eine „Petersilienhochzeit“ (zwölfeinhalb Jahre), die Jahrgangsstufenfeier, die Erstsemesterwoche an der Uni, die Schützenversammlung oder das Landfrauentreffen aber nicht.