Hagen/Siegen/Sauerland. Die Corona-Maßnahmen von Bund und Ländern sollen vor allem die Wirtschaft schützen. Doch kommt die Botschaft dort an? Ja, aber es gibt Kritik.

Es wirkte so, als sei ihr diese eine Botschaft besonders wichtig: Nach Stunden der Debatte mit den Ministerpräsidenten betonte Angela Merkel, dass es bei den Corona-Maßnahmen eben nicht nur darum gehe, dass Gesundheitssystem nicht zu überfordern. Sondern auch, die Wirtschaft zu schützen, einen zweiten Lockdown wie im Frühjahr zu verhindern. Doch wie bewertet die heimischen Wirtschaft in Südwestfalen die in Berlin vereinbarten Schritte? Grundsätzlich gibt es Zustimmung, aber Kritik im Detail. Stimmen aus dem Arbeitgeber- und dem Arbeitnehmerlager.

Klaus Gräbener, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Siegen, will keinesfalls den Stab brechen über den Bemühungen der Politik, er erkennt viel Gutes. Aber es gibt auch Kritik, und die macht er an drei Punkten fest. Da ist zunächst das Beherbergungsverbot, zu dem es immer noch keine bundeseinheitliche Regelung gibt: „Dass das nicht angepackt worden ist, ist eine vertane Chance. Dass es hier keine klare und einheitliche Regelung gibt, ist enttäuschend.“

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Eine klarer Linie hätte sich Klaus Gräbener auch in Sachen Warenkreditversicherung gewünscht: „Angekündigt wurde, dass eine Unterstützung für besonders betroffene Branchen geprüft werden soll, aber was heißt das genau“, fragt sich der IHK-Hauptgeschäftsführer. „Wenn es etwa eine klare Aussage zur Verlängerung des Schutzschirmes für die Warenkreditversicherungen über den 31. Dezember hinaus gegeben hätte, dann wäre das ein deutliches Signale an unsere Exportwirtschaft gewesen.“

Und der dritte Punkt. „Hilfreich wäre auch eine verlässliche Aussage zur Maskenpflicht in der beruflichen Ausbildung gewesen“, sagt Klaus Gräbener. In den Berufsschulen gebe es hierzu immer noch keine flächendeckende Regelung. „Die Unternehmen befürchten, dass ihre eigenen strengen Hygienekonzepte anfällig werden könnten, wenn ihre Auszubildende in der Berufsschule nicht die Maske tragen müssen.“

„Schlimmere Folgen müssen verhindert werden“

Ralf Geruschkat, Hauptgeschäftsführer der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer (SIHK) Hagen hält die in Berlin verabredeten Maßnahmen generell für richtig. Denn: „Die wirtschaftlichen Auswirkungen des ‘harten’ Corona-Lockdowns vom Frühjahr 2020 sind auch weiterhin bei zahlreichen Unternehmen in der Region spürbar.“ In der aktuellen SIHK-Herbstumfrage habe jedes fünfte Unternehmen von Umsatzrückgängen zwischen 25 und 50 Prozent im Vergleich zum Vorjahr berichtet. Sieben Prozent von mehr als 50 Prozent. „Deswegen werden auch weiterhin staatliche Hilfen notwendig sein, um wirtschaftliche Härten abzumildern“, sagt Geruschkat. „Wichtig ist jetzt, dass die Vorgaben des Pandemieschutzes eingehalten werden, um schlimmere Folgen zu vermeiden.“

Ein generelles Ja kommt auch von Andreas Rother, Präsident der IHK Arnsberg: Zusätzliche Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie seien notwendig. „Welche Maßnahmen wirklich helfen, muss die Politik gemeinsam mit den Medizinern und Virologen entscheiden. Aus Sicht der Wirtschaft muss alles getan werden, um einen zweiten Lockdown zu vermeiden. Ein zweiter Lockdown wäre mit massiven und irreparablen Schäden verbunden.“ Für viele Einzelhändler sei das anstehende Weihnachtsgeschäft die einzige Chance, das schlechte Geschäftsjahr noch mit einem Lichtblick zu beenden.

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Die geplanten Maßnahmen der Hotspot-Strategie – erweiterte Maskenpflicht, Reduzierung von Veranstaltungsteilnehmern, Kontaktbeschränkungen und Sperrstunde – träfen in erster Linie Caterer, Kneipen und Gaststätten sowie das Veranstaltungswesen und damit die von der Pandemie hauptbetroffenen Branchen. „Für viele Unternehmen ist es darum wichtig, dass die Politik die Überbrückungs-Hilfe zur betrieblichen Existenzsicherung im neuen Jahr fortführt“, so Roters. „Gleiches gilt für den Unternehmerlohn in Höhe von 1.000 Euro, den NRW als einziges Bundesland als „Überbrückungshilfe Plus“ zahlt.“

„Angemessene Balance zwischen Gesundheitsschutz und Wirtschaft“

Ein ausdrückliches Lob zu den Beschlüssen aus Berlin auch von Berthold Schröder, dem Präsidenten der Handwerkskammer Dortmund: „Die neuen Regelungen zeigen eine angemessene Balance zwischen notwendigem Gesundheitsschutz und maßvoller Aufrechterhaltung des wirtschaftlichen und öffentlichen Lebens.“ Um einen kompletten zweiten Lockdown zu verhindern seien leider auch Einschränkungen wirtschaftlicher Betätigungen sowie zentraler Elemente gesellschaftlichen Miteinanders nicht auszuschließen, so Schröder. „Grundsätzlich begrüßen wir daher, dass Hilfsmaßnahmen für Unternehmen verlängert werden und die Konditionen für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche verbessert werden sollen.“

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Und was sagen die Gewerkschaften? Auch Stefan Marx, zuständiger Geschäftsführer des DGB für Hagen und den Ennepe-Ruhr-Kreis, begrüßt generell, dass „der Flickenteppich von Richtlinien und Maßnahmen vereinheitlicht werden soll“. Denn nur so könne die Akzeptanz in der Bevölkerung gesichert werden. Doch einige Bereiche des wirtschaftlichen Lebens stünden jetzt schon unter erheblichen Druck: „Dieser wird durch die Maßnahmen nicht gemildert sondern muss einhergehen mit weiteren Rettungsschirmen und Hilfen.“ Die Sorge um die Aufrechterhaltung des Gesundheitssystems müsse oberste Priorität haben. „Dort sind wir oftmals schon am Ende der personellen Ressourcen angelangt“, so Marx. Insbesondere die Möglichkeiten zu einer neuerlichen Ausweitung von Homeoffice müsse rechtlich abgesichert werden. Diese dürfe nicht abhängen von dem guten Willen des Arbeitgebers. „Klare Vorgaben des Gesetzgebers sind hier erforderlich“, sagt Marx.

Staatliche Unterstützung ist weiter nötig

Ähnlich Ingo Degenhardt vom DGB Südwestfalen: Die verabredeten Maßnahmen seien ein richtiger Schritt und müssten ständig überprüft werden. „Um auch das wirtschaftliche Leben aufrecht zu erhalten, muss das Ansteckungsrisiko in der Öffentlichkeit, wie im Betrieb minimiert werden. Dafür bedarf es einheitlicher und nachvollziehbarer Regelungen.“ Aus DGB-Sicht habe man sich ein Ende des Beherbergungsverbots gewünscht. Und: „Staatliche Unterstützung ist für besonders betroffene Branchen unabdingbar, genauso wie ein angemessener Tarifabschluss für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes im Bund wie in den Kommunen, die in der momentanen Situation erschwerten Belastungen durch Corona ausgesetzt sind.“ Für die langfristige Aufrechterhaltung wirtschaftlichen Lebens sei ein umfassendes Maßnahmenpaket für die Schulen dringend erforderlich.