Hagen/Sauerland. Auflagen für Privatfeiern sollen verschärft werden. Auslöser ist ein Corona-Ausbruch nach einer Hochzeitsfeier. So ist die Lage in der Region.
Nicht erst nach dem Fall in Hamm sind private Feiern, insbesondere große Familienpartys wie Hochzeiten, ins Gerede gekommen. Als Konsequenz aus Verstößen gegen die Corona-Schutzmaßnahmen bei einer Hochzeitsfeier in Hamm sollen die Vorschriften nun landesweit verschärft werden. „Wir werden in die Corona-Schutzverordnung hineinschreiben, dass Privatfeiern zwei Wochen vorher beim Ordnungsamt angemeldet werden müssen“, sagte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Donnerstag dem WDR. Außerdem sei ein Verantwortlicher zu benennen und eine Gästeliste einzureichen.
Die Kommunen in der Region haben bislang allerdings noch keine massiven Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung feststellen müssen. Die Erfahrungen sind eher, dass Bürger verantwortungsvoll mit der Situation umgehen und Nachfragen stellen. Das hat eine Umfrage unserer Zeitung bei Kommunen in Südwestfalen ergeben. Allerdings, so räumen Fachleute ein, könne auch nicht das ganze Geschehen verfolgt werden.
Die Großstadt Hagen mit ihren mehr als 190.000 Einwohnern hat bislang erst ein Ordnungswidrigkeitenverfahren im Zusammenhang mit privaten Feiern und Hochzeiten einleiten müssen.
In anderen Städten wie Kreuztal, Bad Berleburg, Wenden, Medebach, Eslohe, Bad Laasphe, Altena oder Ennepetal gab es bislang noch keine Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung bei privaten Feiern. Und die meisten Kommunen sagen auch: Die jetzigen Regelungen reichen auch aus.
Bürger lassen sich vorher beraten
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Karl-Josef Hammer, Leiter des Ordnungsamts Attendorn, räumt aber ein: „Wir als Kommune bekommen nicht mit, wann wer und wo eine private Feier durchführt, zumal es für solche Feiern bislang auch keine Genehmigungs- oder Anzeigepflicht gab.“ Sofern sich Veranstalter und Besucher verantwortungsbewusst verhielten, gehe ja auch kein besonderes Gefahrenpotenzial von den Feiern aus. „Die Verantwortung muss jedoch jeder Bürger für sich auch wahrnehmen“, so Hammer. „Daran appelliert selbst unser Bundespräsident.“
Medebachs Bürgermeister Thomas Grosche berichtet von eben diesen verantwortungsvollen Bürgern: „Wir haben mehrfach auf Nachfrage beraten, was zulässig ist und was nicht, mussten aber noch nirgends einschreiten oder Bußgelder verhängen.“
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Ähnlich auch die Erfahrung von Ann Kathrin Müsse, Sprecherin der Stadt Bad Laasphe: „Ein Großteil der Bürgerinnen und Bürger erkundigt sich im Vorfeld beim Ordnungsamt über aktuelle Bestimmungen und Regelungen, was die Durchführung von Feierlichkeiten oder Veranstaltungen angeht. Oftmals wird auch ein individuell erstelltes Hygienekonzept vorgelegt, das dann entsprechend abgestimmt wird. So können offene Fragestellungen und Unsicherheiten frühzeitig geklärt werden.“