Hagen. Die Restaurants haben seit Montag wieder geöffnet. Aber wie ist es? Und was braucht man? Mundschutz? Personalausweis? Ein Selbstversuch in Hagen.

Die Mittagszeit naht. Allein im Home-Office. Nix gekocht, nix vorbereitet. Aber: Hunger. Was essen gehen? Verwegene Idee. Ging ja wochenlang nicht. Aber seit Montag haben die gastronomischen Betriebe nach der zwischenzeitlichen Schließung wegen des Coronavirus wieder geöffnet. Was man dafür alles braucht? Wie das alles jetzt abläuft? Ein Selbstversuch. Mahlzeit.

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Eigentlich soll man ja reservieren, aber dazu reicht die Zeit jetzt nicht. Daher: auf gut Glück losgehen. „Restaurant an der Volme“ heißt der erste Laden in der Hagener Innenstadt, an dem ich vorbeikomme. Sieht hübsch aus: gedeckte Farben, üppige Kerzenhalter, gedämpftes Licht. „Ab 11. Mai haben wir wieder für Sie geöffnet“, lautet die Botschaft an der Scheibe. Hurra.

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Die Tür steht offen. „Guten Tag?“, schallt‘s freundlich von innen. „Hallo“, sage ich. „Kann ich bei Ihnen jetzt etwas essen? Muss ich was beachten?“ Nicht viel offenbar. „Einfach reinkommen, das ist schon alles.“ Die Stimme gehört zum Inhaber, Ulrich Hoppmann, zusammen mit seiner Frau Karin seit 30 Jahren im Hagener Gastro-Gewerbe.

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„Ist fast alles wie früher“, sagt er und meint die unbeschwerte Zeit, als man noch nicht auf alles achten musste. Fast wie früher. Er bittet mich, mir die Hände an der Hygienestation nahe des Eingangs zu desinfizieren. „Nehmen Sie doch Platz.“ Ich habe Platz. Acht Tische, 30 Sitzplätze – alle frei. Brauche ich denn keinen Mundschutz? „Nicht zwingend“, sagt Ulrich Hoppmann.

Maskenpflicht für Bedienstete, nicht für Kunden

Tatsächlich empfiehlt der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) den Inhabern, auf das Tragen eines Mundschutzes zu bestehen – zumindest dann, wenn der Gast nicht am Tisch sitzt, wenn er zum Beispiel das Restaurant betritt oder zur Toilette geht. Denn dann sei die Wahrung von 1,50 m Mindestabstand nicht immer gewährleistet. Pflicht ist die Gast-Maske aber nicht. Bedienstete aber müssen den Mundschutz tragen, zumindest wenn sie an den Tisch kommen.

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Eingedeckt ist nicht, wird erst gemacht, wenn der Gast sitzt. Sicherheitsmaßnahme. „Damit das Besteck nicht durch andere Gäste kontaminiert ist, wenn Sie es benutzen“, sagt Ulrich Hoppmann „Was darf‘s denn zu trinken sein“, fragt seine Frau durch ihren Mundschutz. Ihre Worte klingen etwas dumpf. „Ein Wasser, bitte.“ Ich schaue in die Karte. Wasser kommt. Dazu ein Zettelchen. „Sind Sie so nett und tragen sich einmal in die Liste ein?“ Gästeliste steht darüber. Mache ich.

Essen gehen im Selbstversuch: Reporter Daniel Berg im
Essen gehen im Selbstversuch: Reporter Daniel Berg im "Restaurant an der Volme" in Hagen. © WP | Michael Kleinrensing

Daten hinterlassen, um Infektionsketten nachvollziehen zu können

Aber was muss da drauf? Der Name, klar. Und dann? Adresse? Handynummer? Und überhaupt: Soll ich meinen richtigen Namen hinschreiben? Und meine richtige Nummer? Prüft ja eh keiner. Andererseits: Wäre ja auch blöd, wenn mich einer anrufen will, weil ich mich infiziert haben könnte, ich das aber nicht weiß, weil mir meine Daten allzu heilig sind.

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„Name und Handynummer reichen“, sagt Frau Hoppmann. Die Daten sollen vier Wochen bei ihr archiviert werden, um gegebenenfalls Infektionsketten nachvollziehen zu können. Die DEHOGA bietet Formblätter an, auf denen die Gäste Namen, Handynummer und Mailadresse angeben sowie per Unterschrift bestätigen sollen, dass sie lediglich mit Menschen aus höchstens einem weiteren Haushalt zusammensitzen und sie nicht an Covid 19 erkrankt sind. Das soll die Sicherheit für die Betriebe noch einmal erhöhen.

1,50 Meter Abstand zwischen den Stühlen und Tischen

„Wir sind froh, dass wir endlich wieder öffnen können“, sagt Ulrich Hoppmann. „Aber wir müssen uns ja auch noch ein bisschen zurechtfinden“, sagt seine Frau. Neue Verordnungen, neue Maßgaben, unterschiedliche Informationen in den Nachrichten. Heute Morgen erst in den Radio-Nachrichten um 9.30 Uhr hätte es geheißen: 1,50 Meter Abstand zwischen den Stühlen. Um 10 Uhr dann: 1,50 Meter Abstand zwischen den Tischkanten. Richtig ist – beides. Der Abstand von Tischkante zu Tischkante muss 1,50 Meter betragen. Sind dazwischen noch Sitzplätze vorgesehen, müssen diese die 1,50 Meter Mindestdistanz aufweisen.

Weiterhin allein im Lokal. Einmal die Schweinemedaillons in Rahm, bitte.

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„Es ist ja nicht so, dass das Telefon nicht mehr stillsteht, weil wir wieder auf haben“, sagt Ulrich Hoppmann. Nach wochenlangem Stillstand weiß er nicht, was jetzt kommt. Reservierungen für heute Abend hat er, für den Rest der Woche auch. Ganz gut. Könnte aber auch besser sein. Geduld ist gefragt. „Die Leute müssen ja erst verinnerlichen, dass wir wieder da sind.“

Das Essen kommt. Sieht fein aus, schmeckt auch so.

Auswärts essen…monatelang nicht gemacht. Ungewohnt. Fühlt sich gut an, irgendwie. Fühlt sich aber auch komisch an, irgendwie. Ist das richtig? Ist es nicht zu früh? Das weiß man erst, wenn in den kommenden Wochen ein Strich unter die Sache gezogen wird, wenn die Rechnung kommt. Apropos: "Zahlen, bitte.“