Iserlohn/Hagen. Die Stadt Iserlohn hat am Mittwoch in der sogenannten Rathausaffäre eine juristische Niederlage vor dem Arbeitsgericht Iserlohn erlitten.

Das Arbeitsgericht Iserlohn hat am Mittwoch eine Klage der Stadt Iserlohn gegen ihren ehemaligen Ordnungsamts-Mitarbeiter Ugur Ünal abgewiesen. Die Stadt hatte auf juristischem Wege versucht, einen sogenannten Arrest über die in dem abgeschlossenen Aufhebungsvertrag vereinbarte Abfindung in Höhe von 250.000 Euro durchzusetzen, um etwaige Rückforderungsansprüche zu sichern.

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Nach Gerichtsangaben ist die 1. Kammer des Arbeitsgerichts der Meinung, dass Ünal „im Grundsatz zur Rückzahlung der an ihn geleisteten Abfindungszahlung im Rahmen des Abschlusses einer Rückabwicklungsvereinbarung bereit“ sei.

Rückabwicklungsvereinbarung nicht gegengezeichnet

Seinem Rechtsanwalt Daniel Wüstrich zufolge hatte Ünal bereits im vergangenen November einen solchen Vertrag unterzeichnet, der von der Stadt aber nicht gegengezeichnet worden sei. Ünal hätte die Abfindung zurückgezahlt und wäre in der Verwaltung wieder eingestellt worden.

Rechtsamtsleiter Ansgar Bochynek begründete in der Verhandlung am Mittwoch die Klage vor dem Arbeitsgericht mit dem Auftrag aus der Politik, den Auflösungsvertrag rückabzuwickeln und mit Forderungen der Kommunalaufsicht, sich den Zugriff auf die Abfindung zu sichern.

Nächster Termin vor dem Arbeitsgericht: 10. Juni

Am 10. Juni sitzen sich die beiden Parteien wieder im Arbeitsgericht Iserlohn gegenüber. Der Klage der Stadt Iserlohn gegen Ünal zufolge sollen die Richter klären, ob der Auflösungsvertrag vom Januar 2019 unwirksam und daher die Abfindung zurückzuzahlen sei.

Anwalt Wüstrich sprach nach der Verhandlung am Mittwoch von einer sehr sachlichen Atmosphäre im Arbeitsgericht. Sein Mandant sei ausdrücklich an einer Lösung des Problems interessiert: "Er möchte wieder arbeiten."