Iserlohn. Die Stadt Iserlohn verklagt einen ehemaligen Mitarbeiter vor dem Arbeitsgericht. Sie will sich dessen 250.000-Euro-Abfindung zurückholen.
In die Iserlohner Rathausaffäre kommt Bewegung: Wie das Arbeitsgericht Iserlohn gegenüber dieser Zeitung erklärte, werden am Mittwoch, 22. April, und am 10. Juni zwei Klagen der Stadt Iserlohn gegen ihren ehemaligen Verwaltungsmitarbeiter Ugur Ünal verhandelt.
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Der 38-Jährige hatte Anfang 2019 von der Stadt eine Abfindung in Höhe von 250.000 Euro erhalten und wurde im Dezember von der Staatsanwaltschaft Hagen wegen Beihilfe zur Untreue angeklagt. Das Landgericht Hagen hat noch nicht über die Eröffnung eines Verfahrens entschieden.
Staatsanwaltschaft hat auch den ehemaligen Bürgermeister angeklagt
Die Anklage richtet sich ebenfalls gegen den ehemaligen Bürgermeister der Stadt Iserlohn und den früheren Personaldezernenten. Ihnen wird Untreue vorgeworfen.
Nach Angaben von Timo Holger Mohr, Sprecher des Arbeitsgerichts Iserlohn, geht es in der Verhandlung am 22. April, um die Abfindungssumme, die im Mai 2019 im Rahmen eines sogenannten Vermögensarrests auf Antrag der Staatsanwaltschaft auf Ünals Bank-Konto eingefroren wurde. Ünal hatte durch mehrere gerichtliche Instanzen (zuletzt das Oberlandesgericht Hamm) vergeblich versucht, dass der Arrestbeschluss des Amtsgerichts Hagen aufgehoben wird.
Rückabwicklungsvertrag bis heute nicht gegengezeichnet
Im zweiten Verfahren vor dem Arbeitsgericht Iserlohn am 10. Juni wird Mohr zufolge „eine Zahlungsklage der Stadt Iserlohn“ verhandelt. Sie fordere die Abfindungssumme zurück, die in dem „zwischen den Parteien abgeschlossenen Aufhebungsvertrag“ vereinbart wurde.
Im vergangenen November hatte Ünal nach Angaben seines Anwalts Daniel Wüstrich einen mit der Verwaltung ausgehandelten Rückabwicklungsvertrag unterschrieben. Ünal hätte seine Abfindung zurückgezahlt und wäre wiedereingestellt worden. Der Rückabwicklungsvertrag, so Wüstrich, sei aber bis heute nicht gegengezeichnet worden.
Stadt: Setzen Auftrag von Politik und Kommunalaufsicht um
Die Stadt Iserlohn bestätigte in einer Pressemitteilung am späten Dienstagnachmittag, dass man Anfang April die beiden Klagen gegen Ünal vor dem Arbeitsgericht eingereicht habe, „um die Rückzahlung der Abfindungssumme zu erreichen“. Damit setze die Stadt, so heißt es weiter, den Auftrag von Politik und Kommunalaufsicht um, „den Abfindungsbetrag zurückzuholen“.