Hagen/Sauerland. Corona: Fast alle Neu-Infizierten in der Region waren zuvor im Skiurlaub in den Alpen. Was müssen Rückkehrer jetzt beachten?

Für einige Zeit galt der Karneval in Gangelt als größte Quelle für die Gefahr: Teilnehmer der dortigen Feiern gehörten zu den ersten Infizierten in Nordrhein-Westfalen. Doch jetzt rücken Südtirol beziehungsweise die Alpen immer mehr als Herd der Ansteckung in den Fokus: Die Anzahl der neu Infizierten steigt in der Region stark an. Und ein Großteil davon hatte dort seinen Urlaub verbracht.

Viele Beispiele gibt es allein am Mittwoch: Zwei Frauen aus Schmallenberg im Sauerland haben sich mit dem Coronavirus infiziert. Zuvor waren sie im Skiurlaub in Südtirol. Ein ähnliches Bild im Kreis Soest: Dort gibt es bislang drei Infizierte in Soest, Möhnesee und Bad Sassendorf – alle drei sind Urlaubsrückkehrer aus Tirol bzw. Südtirol. Und in Kirchhundem in Welschen-Ennest hat sich eine Frau infiziert, auch sie war kürzlich aus dem Urlaub in Südtirol gekommen.

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Auch in den Tagen davor gab es ein ähnliches Bild: Ob ein Mann aus Siegen-Wittgenstein oder die insgesamt drei Infizierten aus Hagen – sie alle waren zuvor im Skiurlaub in Südtirol. Ein Infizierter aus Sundern hatte seinen Urlaub im österreichischen Ischgl verbracht. Gleiches gilt für eine Infizierte aus Witten.

Nach Möglichkeit zuhause bleiben

Wie sollen sich also die Menschen verhalten, die von dort aus dem Urlaub zurückkommen? Fakt ist: Ganz Italien und damit auch Südtirol werden – im Gegensatz zu Österreich – inzwischen vom Robert-Koch-Institut (RKI) als Risikogebiet bewertet. Und hier empfehlen die RKI-Experten: Menschen, die sich dort in den vergangenen 14 Tagen aufgehalten haben, sollten – unabhängig von Symptomen – unnötige Kontakte vermeiden und nach Möglichkeit zuhause bleiben. „Beim Auftreten von akuten respiratorischen Symptomen sollten sie die Husten- und Niesregeln sowie eine gute Händehygiene beachten und – nach telefonischer Voranmeldung mit Hinweis auf die Reise – einen Arzt aufsuchen.“

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Ob dann weitere Maßnahmen nötig sind, muss in den Städten oder Kreisen entschieden werden. „Letztlich ist dann das Gesundheitsamt vor Ort zuständig“, so RKI-Sprecherin Susanne Glasmacher.