Hagen/Sauerland. Corona: Fast alle Neu-Infizierten in der Region waren zuvor im Skiurlaub in den Alpen. Was müssen Rückkehrer jetzt beachten?

Für einige Zeit galt der Karneval in Gangelt als größte Quelle für die Gefahr: Teilnehmer der dortigen Feiern gehörten zu den ersten Infizierten in Nordrhein-Westfalen. Doch jetzt rücken Südtirol beziehungsweise die Alpen immer mehr als Herd der Ansteckung in den Fokus: Die Anzahl der neu Infizierten steigt in der Region stark an. Und ein Großteil davon hatte dort seinen Urlaub verbracht.

Viele Beispiele gibt es allein am Mittwoch: Zwei Frauen aus Schmallenberg im Sauerland haben sich mit dem Coronavirus infiziert. Zuvor waren sie im Skiurlaub in Südtirol. Ein ähnliches Bild im Kreis Soest: Dort gibt es bislang drei Infizierte in Soest, Möhnesee und Bad Sassendorf – alle drei sind Urlaubsrückkehrer aus Tirol bzw. Südtirol. Und in Kirchhundem in Welschen-Ennest hat sich eine Frau infiziert, auch sie war kürzlich aus dem Urlaub in Südtirol gekommen.

Auch in den Tagen davor gab es ein ähnliches Bild: Ob ein Mann aus Siegen-Wittgenstein oder die insgesamt drei Infizierten aus Hagen – sie alle waren zuvor im Skiurlaub in Südtirol. Ein Infizierter aus Sundern hatte seinen Urlaub im österreichischen Ischgl verbracht. Gleiches gilt für eine Infizierte aus Witten.

Nach Möglichkeit zuhause bleiben

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Wie sollen sich also die Menschen verhalten, die von dort aus dem Urlaub zurückkommen? Fakt ist: Ganz Italien und damit auch Südtirol werden – im Gegensatz zu Österreich – inzwischen vom Robert-Koch-Institut (RKI) als Risikogebiet bewertet. Und hier empfehlen die RKI-Experten: Menschen, die sich dort in den vergangenen 14 Tagen aufgehalten haben, sollten – unabhängig von Symptomen – unnötige Kontakte vermeiden und nach Möglichkeit zuhause bleiben. „Beim Auftreten von akuten respiratorischen Symptomen sollten sie die Husten- und Niesregeln sowie eine gute Händehygiene beachten und – nach telefonischer Voranmeldung mit Hinweis auf die Reise – einen Arzt aufsuchen.“

Ob dann weitere Maßnahmen nötig sind, muss in den Städten oder Kreisen entschieden werden. „Letztlich ist dann das Gesundheitsamt vor Ort zuständig“, so RKI-Sprecherin Susanne Glasmacher.