Hagen. Wahlkreise müssen neu geschnitten und Parteitage wiederholt werden. Warum ein Urteil den Kommunen und Parteien in NRW viel Arbeit macht.

Der eine Teil des Urteils hatte für große Schlagzeilen gesorgt: Der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof hatte die von der CDU/FDP-Landesregierung beschlossene Abschaffung der Stichwahlen bei den Bürgermeister- und Oberbürgermeisterwahlen kassiert. Ein anderer Teil des Urteils dagegen blieb zunächst unbeachtet, macht den Kommunen und auch den Parteien in der Region derzeit aber viel Arbeit. Denn auch die Neuregelung beim Zuschnitt der Wahlkreise für die Stadtratswahl wurde von den Richtern gestoppt.

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Denn die große Frage ist: Wie viele Menschen darf ein Wahlkreis im Vergleich zu den anderen umfassen? Oder noch zugespitzter: Wie kann garantiert werden, dass jede Stimme bei der Wahl das gleiche Gewicht hat? Bestätigt haben die Richter zwar die neue Regelung, dass nur deutsche Staatsbürger und die ebenfalls bei den Kommunalwahlen stimmberechtigten EU-Bürger als Bemessungsgrundlage hinzugezogen werden dürfen. Das war bei der Opposition auf herbe Kritik gestoßen, weil sie insbesondere Stadtteile mit einem hohen Migrantenanteil in den großen Städte benachteiligt sah.

25 Prozent Abweichung vom Durchschnitt sind zu viel

Doch der Verfassungsgerichtshof kassierte die Regelung, dass generell die Zahl der Wahlberechtigten in einem Wahlkreis bis zu 25 Prozent von dem Durchschnittswert abweichen darf. In der Regel dürften es nur 15 Prozent sein, befanden die Richter.

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Und das hat Folgen: Denn die meisten Kommunen hatten erst gerade aufgrund der ersten Regelung ihre Wahlkreise neu geschnitten. Und einige Parteien – etwa die CDU in Menden oder die SPD in Hagen – hatten auch schon ihre gesetzlich vorgeschriebenen Nominierungs-Parteitage abgehalten. Die müssen nun wiederholt werden. Und die Kommunen geraten in Zeitnot. Quer durch die Region mussten die Wahlämter neu rechnen, neu zuschneiden – und jetzt muss das Ganze noch durch die politischen Gremien gepeitscht werden. Denn: Spätestens am 29. Februar muss die Neueinteilung der Wahlbezirke feststehen.

Herausforderung für die Kommunen in der Region

„Das Urteil des Verfassungsgerichtshofs stellt eine flächendeckende Herausforderung für die Kommunen in NRW dar“, räumt daher Matthias Gebler, Sprecher des NRW-Innenministeriums ein. Das wird am Beispiel Hagen deutlich: Von 26 Wahlkreisen mussten 16 neu zugeschnitten werden. Nicht viel besser in Siegen, hier sind sind es 14 von 29. In Arnsberg werden es dagegen wohl nur vier von 24 sein. Wieviel Städte und Gemeinden in NRW genau in welchem Maße betroffen sind, dazu hat das Innenministerium keine Übersicht.

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Klar dagegen ist, dass die Parteien, die ihre Kandidaten schon nominiert hatten, dies noch einmal tun müssen. Bei der SPD in Hagen war dies bereits im November geschehen. Und das bei einer parteiintern durchaus nicht unumstritten Versammlung. Einige der Ortsvereine wurden mit ihren Kandidaten nicht berücksichtigt, im Sinne der Unterbezirksführung war aber alles gut gelaufen. Jetzt muss das Ganze aber noch einmal wiederholt werden.

SPD in Hagen übt Kritik, CDU in Menden ist gelassen

„Wenn die schwarz-gelbe Landesregierung die Finger vom Kommunalwahlgesetz und von der Stichwahl gelassen hätte oder zumindest von Anfang an ein verfassungskonformes Gesetz formuliert hätte, wäre uns allen diese Misslichkeit erspart geblieben“, so SPD-Unterbezirks-Geschäftsführer Claus Homm. „Und mit einer weiteren Vertreterversammlung einher gehen selbstverständlich finanzielle Mehrkosten sowie ein erheblicher organisatorischer Mehraufwand.“

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Gelassener sieht das Ganze Matthias Eggers von der CDU in Menden, die ebenfalls schon früh dran war und am 7. November ihre Kandidaten nominiert hatte: „Der Aufwand ist eher überschaubar, wir laden jetzt noch einmal ein und wählen am 2. März erneut.“ Und er ist sich auch sicher, dass sich an den Kandidaten nichts ändern wird: Bislang hat sich kein neuer gemeldet.“

Immerhin: Ein bisschen Zeit haben die Parteien noch: Erst am 16. Juli um 18 Uhr endet die Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge.