Menden. Laut einem Urteil des NRW-Verfassungsgerichtshofs muss Menden beim Neuzuschnitt der Wahlbezirke nachbessern. Die CDU muss danach neu wählen.
Mit dieser Mitteilung sorgte Wolfgang Lück bei den Mendener Politikern am Dienstagabend für eine böse Überraschung: In Menden müssen die Grenzen von vermutlich vier Wahlbezirken für die Kommunalwahlen am 13. September neu gezogen werden, erklärte der Leiter des Zentralen Services im Rathaus am Dienstagabend im Haupt- und Finanzausschuss.
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Wehtun dürfte diese Neuerung vor allem der CDU: Sie hat für alle 22 Wahlbezirke bereits Anfang November 2019 ihre Kandidaten benannt – es war die Sitzung, in der die Wahlkampfleitung und der Mendener Unternehmer Hermann-Josef Schulte erstmals über die Frage einer Ausschreibung der Bürgermeister-Kandidatur stritten. Dies geschah damals nach der Nominierung der Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahlbezirke. Dieses Prozedere muss die Union nun wiederholen, sobald die Bezirke neu formiert sind. Nach WP-Informationen haben alle anderen Parteien ihre Nominierungs-Veranstaltungen dagegen noch vor sich.
Keinen Fehler gemacht – Verwaltung entschuldigt sich trotzdem
Mit den Worten „Das tut mir leid“ entschuldigte sich Wolfgang Lück bei den Politikern, ohne dass die Stadtverwaltung wirklich einen Fehler gemacht hätte. Denn Menden hat das Problem nicht allein, und die gerade erst vorgenommene Neueinteilung durch den Mendener Wahlausschuss war rechtens, bis der NRW-Verfassungsgerichtshof jüngst neue Entscheidungen dazu traf. „Schlagzeilen machte dabei die Wiedereinführung der Stichwahlen für die Bürgermeister- und Landratswahlen“, erinnerte Lück. Obwohl öffentlich weniger beachtet, sei die Entscheidung zu den Wahlbezirken jetzt aber ebenso strikt zu befolgen.
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Damit senkte das Gericht die Obergrenze der Wahlberechtigten, die von einer Neueinteilung betroffen sein dürfen. Bisher galt, dass ein Bezirk dabei bis zu 25 Prozent der Wahlberechtigten gewinnen oder abgeben darf. Dieser Anteil aber war dem Verfassungsgerichtshof zu hoch: Unproblematisch sind jetzt nur noch Abweichungen bis zu 15 Prozent der Wahlberechtigten. Und dieser Anteil sei zur Bildung der neuen Mendener Wahlbezirke 6 und 22 klar überschritten worden.
Neue Aufteilung durch den Wahlausschuss am 22. Januar vorgesehen
Die zuletzt vorgenommene Neueinteilung soll jetzt am 22. Januar durch den städtischen Wahlausschuss nachgebessert werden.