Siegerland. Der Verfassungsgerichtshof für das Land NRW hat Festlegungen über die Größe der Wahlbezirke getroffen. Ein Blick auf die Kommunen im Siegerland.
Der Verfassungsgerichtshof für das Land NRW hat nicht nur die Abschaffung der Stichwahlen für die Bürgermeister- und Landratswahlen kassiert (siehe Infobox). Sondern zugleich – ungefragt – Festlegungen über die Größe der Wahlbezirke getroffen: So bleibt es zwar bei der von CDU und FDP durchgesetzten Neuregelung, dass Einwohner mit Nicht-EU-Staatsangehörigkeiten nicht mehr mitgerechnet werden. Gekippt wurde aber der Spielraum von 25 Prozent, die die „maßgebliche“ Einwohnerzahl über oder unter der rechnerischen Durchschnittsgröße eines Wahlbezirks liegen darf.
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Die Neuregelung
15 Prozent Abweichung gesteht der Verfassungsgerichtshof zu. Das hat Folgen: Die bisher vorgenommenen Wahlbezirkseinteilungen sind Makulatur. Bis zum 29. Februar – das ist der gesetzlich festgelegte späteste Termin – müssen alle Wahlausschüsse noch einmal neu beraten. Wenn Parteien und Wählergemeinschaften ihre Nominierungen der Kandidaten für die Räte bereits vorgenommen hätten, müssten sie ebenfalls noch einmal ran: Das ist im Siegerland allerdings nicht der Fall.
Außen vor sind nur die Gemeinde Neunkirchen, die offenbar als einzige Kommune das Urteil abgewartet hat – zumindest ist eine Sitzung des Wahlausschusses nicht dokumentiert –, und der Kreis, der traditionell die Bildung der Wahlbezirke in den Kommunen abwartet.
Der Blick auf die Kommunen
Burbach: Von den 16 Wahlbezirken passen sechs nicht mehr in den neuen Korridor zwischen 731 und 989 Einwohnern (vorher 645 bis 1075). Maßgebliche Durchschnittszahl ist 860. Zu groß sind die Wahlbezirke 2 (Burbach 2/Lippe), 7 und 8 (Holzhausen 1 und 2), zu klein 5 (Burbach 5), 6 (Gilsbach) und 11 (Niederdresselndorf 2). Damit wird das Ziel, den kompletten Ortsteil Gilsbach zu einem selbstständigen mit „eigenem“ Ratsmitglied zu machen, wieder verfehlt, falls keine Ausnahmeregelung möglich wird. Zuletzt hatte Gilsbach zusammen mit Wahlbach gewählt.
Freudenberg: Von den 17 Wahlbezirken passen sechs nicht mehr in den neuen Korridor zwischen 870 und 1176 Einwohnern (vorher 757 bis 1279). Maßgebliche Durchschnittszahl ist 1023. Zu groß ist 14 (Freudenberg 4), zu klein sind 1 (Alchen 1), 4 (Lindenberg), 6 (Oberfischbach 1, Niederheuslingen, Heisberg), 7 (Oberfischbach 2), 8 (Niederndorf 1).
Hilchenbach: Der Wahlausschuss hatte bereits alle Wahlbezirke neu zugeschnitten, weil der Rat von 38 auf 32 Mitglieder (plus Bürgermeister) verkleinert wird und die ehemals 19 auf nun 16 Bezirke verteilt werden. Von den 16 Wahlbezirken passen vier nicht mehr in den neuen Korridor zwischen 767 und 1037 Einwohnern (vorher 677 bis 1128). Maßgebliche Durchschnittszahl ist 902. Zu groß sind nun die Bezirke 2 (Müsen-Mitte) und 15 (Hilchenbach-Ost), zu klein 5 (Dahlbruch-Süd) und 13 (Hilchenbach-Hernberg).
Kreuztal: Von den 19 Wahlbezirken passen vier nicht mehr in den neuen Korridor zwischen 1307 und 1769 Einwohnern (vorher 1153 bis 1922). Maßgebliche Durchschnittszahl ist 1538. Zu groß sind die Wahlbezirke 6 (Kreuztal-Nord), 7 (Fritz-Erler-Siedlung), 8 (Ferndorf-West), zu klein ist 19 (Littfeld-Ost).
Netphen: Von den 17 Wahlbezirken passen sechs nicht mehr in den neuen Korridor zwischen 1307 und 1528 Einwohnern (vorher 996 bis 1661). Maßgebliche Durchschnittszahl ist 1329. Zu klein sind die Bezirke 1 (Dreis-Tiefenbach 1), 4 (Dreis-Tiefenbach 4), zu groß 6 (Unglinghausen), 11 (Netphe -und Obernautal mit Afholderbach, Eschenbach, Sohlbach, Brauersdorf) und 14 (Siegtal mit Grissenbach, Nenkersdorf und Walpersdorf). Sollten keine Ausnahmeregelungen möglich sein, müssten Ortsteile wie Unglinghausen und Grissenbach wieder in Stimmbezirke aufgeteilt und verschiedenen Wahlbezirken zugeordnet werden.
Siegen: Von den 29 Wahlbezirken passen 14 nicht mehr in den neuen Korridor zwischen 2784 und 3766 Einwohnern (vorher 2456 bis 4094). Maßgebliche Durchschnittszahl ist 3275. Zu groß sind 10 (Jung-Stilling-Schule/Fliednerheim), 11 (Trupbach/Seelbach), 12 (Achenbach/Dreisbach), 13 (Fischbacherberg), 22 (Giersberg/Bürbach) und 23 (Kaan-Marienborn, Volnsberg, Breitenbach, Feuersbach), zu klein sind 5 (Albert-Schweizer-Schule/Schießberg), 6 (Geisweid), 16 (Löhrtor/Oberes Schloss), 17 (Eintracht/Rosterberg), 19 (Löhrtor/Christofferhaus), 20 (Fludersbach/Lindenberg), 25 (Niederschelden) und 27 (Eiserfeld 1).
Wilnsdorf: Von den 17 Wahlbezirken passen sechs nicht mehr in den neuen Korridor zwischen 999 und 1340 Einwohnern (vorher 874 bis 1456). Maßgebliche Durchschnittszahl ist 1165. Zu groß sind die Wahlbezirke 12 (Wilden) und 13 (Wilgersdorf 1), zu klein sind 8 (Obersdorf 2), 9 (Rinsdorf), 16 (Wilnsdorf 2) und 17 (Wilnsdorf 3). Rinsdorf kann somit voraussichtlich keinen selbstständigen Wahlbezirk bilden, sondern muss mit einem Nachbarort verbunden werden.
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