Kreis Olpe. . Kaum einem anderen Lebewesen gelingt es, in Abwesenheit so viel Aufregung zu erzeugen wie Canis lupus. Was tun, wenn er wirklich kommt?

Kaum einem anderen Lebewesen gelingt es, in Abwesenheit so viel Aufregung zu erzeugen wie dem Wolf. Totes Tier - Kehlbiss - Fraßspuren = Wolf. Derjenige, der in dieser Kette noch fehlt, heißt Antonius Klein und ist offizieller Wolfsberater im Kreis Olpe, obwohl er, wie er selbst betont, noch nie einen Wolf beraten hat. Dazu hätte er, selbst wenn er gewollt hätte, auch noch nie Gelegenheit gehabt, denn nachgewiesen wurde bis gestern Mittag kein einziges Tier der Gattung Canis lupus im Kreis Olpe. „Gesehen“ wurde er unter anderem im Repetal und in Olpe am Obersee, aber einen gesicherten Beweis dafür gibt es nicht.

Antonius Klein bemüht sich, die Diskussion zu versachlichen, denn seine Aufgabe ist das, was in einem Krimi die Spusi, Spurensicherung, macht. „Ich sammele Fakten“, sagt Klein, „ich interpretiere nichts, weil das alles verfälschen könnte.“ Wenn er Fakten sammelt, gießt er bisweilen Wasser in den Wein der wachsenden Wolfs-Erregung: „Wenn einem toten Tier die Kehle fehlt, ist das kein Beweis dafür, dass es mit einem Kehlbiss getötet worden ist.“ Ein krankes Tier kann auf einer Weide umfallen und sterben. „Für solche Fälle“, so Klein, „hat sich die Natur etwas einfallen lassen. Dann kommen Füchse, Krähen und manchmal auch Wildschweine an den für sie gedeckten Tisch.“

Tiere mit Kehlbiss getötet

Gleichwohl sind auch hierzulande schon Tiere durch einen Kehlbiss getötet worden: „Das Reh, das vor ein paar Wochen an der Hubertus-Hütte bei Attendorn gefunden wurde, ist durch einen Kehlbiss getötet worden.“

Unbeantwortet lässt Klein die Frage, wann die Aufregung größer sein müsste: wenn das Reh durch einen Wolf getötet wurde oder durch einen Hund, den sein Besitzer, vorsätzlich oder nicht, frei durch den Wald laufen lässt?

Letztlich ist es für alle Fachleute aber nur eine Frage der Zeit, wann der Wolf auch im Kreis Olpe gesichtet wird. Seit dem 23. November 2009 hat es in NRW 56 Nachweise gegeben. 35 davon fallen in das Jahr 2018. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) hat zwei Wolfsgebiete ausgewiesen, eines in Senne (Ostwestfalen), eines bei Schermbeck (Wesel). Dort ist jeweils ein weibliches Tier standorttreu geworden. Die nächstgelegenen, bestätigten Sichtungen rund um den Kreis sind: Nähe Gummersbach (19. Mai 2017), Nähe Siegen (22. Januar 2015) und Nähe Bad Berleburg (24. Mai 2015). Im Sauerland führt das LANUV darüber hinaus lediglich nur noch eine Sichtung in der Nähe von Brilon am 25. Februar 2017 auf. Warum Wölfe ausgerechnet das waldreiche Sauerland meiden sollten, leuchtet nicht ein. Vielleicht meiden sie es ja auch gar nicht, es bekommt bislang nur niemand mit.

Aber was tun, wenn man tatsächlich einmal einem Wolf in freier Wildbahn begegnet? Ambitionierte Läufer könnten das Treffen nutzen, um ihre Tempohärte zu trainieren, aber das liegt nun mal nicht jedem. Die Empfehlungen des LANUV für solche Fälle:

Nicht weglaufen, sondern abwarten

Das LANUV lässt Spaziergänger und Wanderer nicht allein und gibt Empfehlungen. Auf der Homepage heißt es dazu: Auch in einem Gebiet, in dem Wölfe ihr Revier haben, ist es äußerst unwahrscheinlich, dass Sie einen Wolf zu Gesicht bekommen. Wölfe meiden die Nähe des Menschen. Vor allem bei jungen und unerfahrenen Wölfen kann es aber vorkommen, dass die Neugier stärker ist als die Furcht.

Wenn Sie einem Wolf begegnen, sollten Sie sich auf diese Weise verhalten:

  • Nicht versuchen, sich dem Wolf zu nähern, ihn anzufassen oder zu füttern!
  • Nicht weglaufen, am besten stehen bleiben und abwarten, bis sich der Wolf zurückzieht.
  • Wenn man selbst den Abstand vergrößern will, langsam zurück ziehen.
  • Man kann den Wolf auch vertreiben, indem man auf sich aufmerksam macht (laut ansprechen, in die Hände klatschen, mit den Armen winken).

Wenn man ganz sicher ist

Wer dann ganz sicher ist, dass er es wirklich mit einem Wolf zu tun hatte, sollte diese Begegnung unbedingt melden und zwar an das Landesumweltamt (LANUV NRW), werktags 02361/3050 und außerhalb der Geschäftszeiten und sonntags an die Nachrichtenbereitschaftszentrale des LANUV 0201/714488 oder als Email an: wolf_nurw@lanuv.nrw.de.