Hagen. . Im Verfahren um die Güllekatastrophe an der Neyetalsperre ist der angeklagte Landwirt aus Halver vom Landgericht Hagen freigesprochen worden.

Das Landgericht Hagen hat einen 41 Jahre alten Landwirt aus Halver vom Vorwurf freigesprochen, vor zweieinhalb Jahren 1,7 Millionen Liter Gülle über den Neyebach in die Neyetalsperre im Oberbergischen Kreis abgeleitet und für eine Umweltkatastrophe gesorgt zu haben. Der 3. Großen Strafkammer fehlte nach fünf Verhandlungstagen die „sichere Überzeugung“, dass der Sauerländer für die in der Anklageschrift vorgeworfene schwere Gewässerverunreinigung in einem besonders schweren Fall verantwortlich ist.

Für die Kammer um den Vorsitzenden Richter Andreas Behrens hatte der Angeklagte kein „nachvollziehbares Motiv“ für eine illegale Entleerung seines Gülle-Silos. Mehr noch: Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass die Leerung des großen Jauche-Behälters ein „Sabotageakt eines Dritten“ gewesen sei. Mit dieser Darstellung hatte der Halveraner in dem ursprünglich auf fünf Prozesstage terminierten Verfahren seine Unschuld beteuert.

Dem noch nicht rechtskräftigen Freispruch im Strafverfahren steht eine zivilrechtliche Verurteilung des Landwirts gegenüber. Das Oberlandesgericht Hamm hatte im vergangenen Juni das Urteil einer Zivilkammer des Landgerichts Hagen bestätigt. Demnach haftet der Sauerländer für den Schaden, der durch die Verschmutzung des Neyebaches und der Neyetalsperre angerichtet wurde.

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