Düsseldorf/Halver. . Das NRW-Umweltministerium plant nach einem “Gülle-Gau“ in Halver eine Verschärfung der rechtlichen Vorgaben fürs Lagern von organischem Dünger.
Das NRW-Umweltministerium plant offenbar eine Verschärfung der Vorschriften für die Lagerung von Gülle. Auslöser ist ein Vorfall Mitte März auf einem Hof im sauerländischen Halver: Von dort flossen 1,7 Millionen Liter Gülle über einen Bach in die Neye-Talsperre im Bergischen Land.
Ursache für den "Gülle-Gau" soll Sabotage gewesen sein: Dabei soll der Schieber an der Abfüllleitung des Güllebehälters auf dem Hof geöffnet worden sein. Das Landesumweltministerium hat angekündigt, „das Ereignis kritisch zu prüfen und Verbesserungsnotwendigkeiten herauszuarbeiten“.
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Gülle müsse so gelagert werden, „dass davon keine Gefahr für Mensch und Umwelt ausgeht“, präzisierte ein Sprecher des Remmel-Ministeriums gegenüber dieser Redaktion, und nannte den Vorfall in Halver „einen der größten Umweltskandale“ der letzten Jahre in Nordrhein-Westfalen. In dieser Einordnung schwang unüberhörbar mit: Ein solcher Vorfall kann nicht ohne Konsequenzen bleiben.
Dabei geht es dem Ministerium offenbar sowohl um eine Begrenzung der Menge und damit der Lagerkapazität einzelner Betriebe wie auch die Art der Lagerung. Geplant ist nach Informationen dieser Zeitung eine Änderung der Rechtsvorschriften. Darin soll auch festgeschrieben werden, dass Gülle-Behälter und -Silos künftig vor dem Zugriff Unbefugter zuverlässig geschützt werden müssen. Ein strenge Kontrolle der Vorschriften eingeschlossen.
Behälter versiegelt
An der Aufarbeitung des Gülle-Gaus von Halver sind inzwischen mehrere Behörden und Institutionen – darunter auch die Landwirtschaftskammer – beteiligt; erste Berichte liegen dem Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft vor. Auch darin heißt es bereits: Ziel sei es, den Vorfall exemplarisch auf- und „eine Verschärfung der gesetzlichen Grundlagen herauszuarbeiten“. Optimierungspotenzial soll „im Bereich der Zusammenarbeit der verschiedenen Behörden und der Genehmigungspraxis zeitnah“ gefunden und umgesetzt werden.
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Der Gülle-Behälter auf dem Hof in Halver, der insgesamt mit 6000 Kubikmeter Gülle gefüllt war, ist unmittelbar nach dem Unfall stillgelegt worden Die Ablaufleitung – ein Schlauch – sei inzwischen gegen unbefugtes Öffnen gesichert; die festinstallierte Entnahmeöffnung des Behälters ist mit einem Schloss versehen und vom Märkischen Kreis als zuständige Aufsichtsbehörde versiegelt worden, heißt es in dem Bericht an den Landesumweltausschuss. Der Gülle-Rest sei unter Aufsicht auf umliegende Flächen ausgebracht worden.
Der Vorfall ist, abseits der politischen Dimension, auch Gegenstand von staatsanwaltlichen Ermittlungen.