Arnsberg/Wasserfall. . Wegen Betruges in Zusammenhang mit dem Kauf des Freizeitparks in Wasserfall und dem Erwerb einer Achterbahn wurde die 56-Jährige zwischenzeitliche Eigentümerin zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.

Der Weg in eine Justizvollzugsanstalt bleibt der zwischenzeitlichen Eigentümerin des Fort Fun Abenteuerlandes erspart. Wegen Betruges in Zusammenhang mit dem Kauf des Freizeitparks in Wasserfall und dem Erwerb einer Achterbahn wurde Christine Z. zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Zuvor hatte es eine Verständigung der Prozessbeteiligten gegeben. Voraussetzung: Die Angeklagte zeigt sich geständig.

Die 2. Große Strafkammer unter dem Vorsitzenden Richter Schmitt ist am Ende zufrieden mit dem, was die 56-Jährige auf der Anklagebank von sich gibt. „Das Geständnis war von Reue getragen und glaubhaft“, sagt der Jurist und meint nicht nur den Satz der Angeklagten in ihrem Schlusswort: „Es tut mir leid.“

Bankbescheinigungen gefälscht

Sie sei blauäugig gewesen, sagt sie, habe sich keine großen Gedanken über das Wirken ihres Sohnes gemacht, der in der Vergangenheit schon mit dem Gesetz in Konflikt geraten war. „Ich hätte es wissen können“, so die Mutter des rechtskräftig verurteilten Matthäus Z., der u.a. Bankbescheinigungen über eine vermeintliche Zahlungsfähigkeit der Familie Z. fälschte. Trotz ihrer desolaten finanziellen Situation hatten Christine und Matthäus Z. Verträge zum Kauf des Parks und einer Achterbahn für mehr als 19 Millionen Euro unterschrieben. „Dass wir das Geld nicht hatten, war mir klar“, so die Angeklagte, die den Notarvertrag nicht gelesen haben will - „weil er in Englisch war“. Bis die Polizei Ende Januar 2012 vor ihrer Haustür stand, sei sie davon ausgegangen, dass der Fort-Fun-Kauf über eine Vendor-Finanzierung gelaufen sei. Bei diesem Finanzierungsmodell gibt der Verkäufer dem Käufer ein Darlehen.

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Matthäus Z. sei fanatisch in Bezug auf Freizeitparks gewesen, so die 56-Jährige. „In seine Leidenschaft hat er jeden Cent reingesteckt, den er hatte. Und den er nicht hatte.“ Bei Fragen rund um den Fort-Fun-Vertrag habe er stets beruhigt: „Ich mach’ das schon.“ Ein Fehler: „Ich hätte ihm nicht die Prokura geben dürfen.“

Für Staatsanwalt Henning Michels ist die Sache klar. Die Angeklagte hat sich von Matthäus Z. mitreißen lassen. „Sie war ihrem Sohn viel zu unkritisch zu Willen.“ Gleichzeitig hätten sich die Vertragspartner durch das selbstbewusste Auftreten von Matthäus Z. und von der Geschichte eines vermeintlich reichen Erben täuschen lassen. „Bei kritischer Nachfrage hätten die Alarmglocken schrillen müssen“, so Michels. „Es hätte eine Schufa-Auskunft gereicht.“

Ende 2012 verurteilt

Christine Z. war Ende 2012 wegen Betruges zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Ihre damalige Verteidigerin riet ihr, in Revision zu gehen. „Ein Fehler“, wie ihr aktueller Anwalt in seinem Plädoyer noch einmal betonte. Die 56-Jährige stimmte damals zu und setzte sich bis gestern einer zweieinhalbjährigen Zitterpartie aus. Mit Rechtskraft des Urteils ist sie die Sorge vor einer Haftstrafe los.