Köln. Bei der Kitaplatzvergabe sind einige Eltern in NRW leer ausgegangen. Ein Rechtsanwalt erklärt, wie Sie noch an einen Betreuungsplatz kommen.

Keinen Kita-Platz bekommen? In NRW sind einige Eltern bei der Platzvergabe leer ausgegangen – trotz Rechtsanspruch. Wie Sie Ihr Kind doch noch ab Sommer unterbringen können, erklärt der Kölner Rechtsanwalt Felix Winkler, der sich auf Kita- und Kindergartenrecht spezialisiert hat, im Gespräch mit Laura Lindemann.

Herr Winkler, die Kitaplatzvergabe ist abgeschlossen. Einige Eltern sind in NRW leer ausgegangen. Was ist das größte Problem bei der Betreuungssituation?

Es gibt zwar den Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz, allerdings gibt es einfach zu wenige Betreuungsplätze. Viele Eltern, die nach der Vergabe ohne Platz dastehen, bekommen noch nicht einmal einen Ablehnungsbescheid, sodass sie nicht direkt Widerspruch einlegen können. Meist bekommen sie eine kurze Info über ein Onlineportal, wenn es mit der Kita nicht geklappt hat.

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Wie ist der Rechtsanspruch geregelt?

In NRW gilt der Rechtsanspruch für Kinder zwischen dem ersten und dritten Lebensjahr und ab dem dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. Kinder unter drei Jahren haben einen Platzanspruch, der nicht zwingend durch die Kita gewährleistet werden muss. So kann die Betreuung zum Beispiel auch über eine Tagesmutter geregelt werden. Kinder ab drei Jahren haben einen rechtlichen Anspruch auf einen Kita-Platz. Zudem müssen Eltern ihren Bedarf ordnungsgemäß sechs Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn beim Jugendamt anmelden. Und sie dürfen zuvor keinen zumutbaren Kita-Platz abgelehnt haben.

Rechtsanwalt Dr. Felix Winkler hat sich unter anderem auf Kita- und Kindergartenrecht spezialisiert.
Rechtsanwalt Dr. Felix Winkler hat sich unter anderem auf Kita- und Kindergartenrecht spezialisiert. © privat | Privat

Was ist ein „zumutbarer Kita-Platz“?

Da lautet die Faustformel: Er muss innerhalb der Stadt in einem Radius von fünf Kilometern liegen. Mit dem Auto oder mit Bus und Bahn sollte er in 30 Minuten erreichbar sein. In ländlichen Gegenden kann sich die Formel etwas ausdehnen.

Was raten Sie Eltern, die keinen Platz bekommen haben?

Dann rate ich zu einem Anwalt. Dieser klopft im Gespräch ab, ob ein rechtlicher Anspruch besteht. Sechs Wochen vor Betreuungsbeginn stellt der Anwalt dann einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht. Meist ist das um den 19. Juni rum, weil die Eltern zum ersten August einen Platz haben wollen. Die meisten Städte schicken dann ein Platzangebot, und wir schauen, ob alles passt – etwa die Fahrtwege.

Kann es für Eltern eine Hürde sein, direkt einen Anwalt aufzusuchen? Einige Eltern haben Sorge, dass der Gang zum Nachteil ihres Kindes sein könnte.

Die Eltern, die bei uns anrufen, sind meist sehr verzweifelt. Sie freuen sich, wenn sie überhaupt einen Platz bekommen – nicht selten hängen gerade bei Alleinerziehenden Existenzen daran. Viele haben Angst, ihre Arbeitsstelle zu verlieren. Ich denke eher, dass viele Eltern gar nicht wissen, dass sie ein Recht auf den Kita-Platz haben und damit zum Anwalt gehen können.

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Gibt es vor dem Gang zum Anwalt noch andere Möglichkeiten?

Mein Eindruck ist, dass die Erfolgschancen ohne einen Anwalt eher schlecht sind. Häufig werden Eltern vertröstet, einige über Jahre hinweg. Jedes Jahr hoffen sie dann aufs Neue auf einen Kita-Platz. Oftmals kommt man leider nur mit rechtlichen Schritten weiter.

Wie hoch ist die Erfolgsquote, wie hoch sind die Kosten?

Wenn die Voraussetzungen für einen Rechtsanspruch vorliegen, ist die Erfolgsquote sehr gut. Und Kosten fallen in der Regel keine an. Die Eltern zahlen zwar den Anwalt, dieser holt sich dann aber hinterher das Geld von der Gegenseite zurück.

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