Berlin. Manche Behandlung trägt keine Krankenkasse. Dann können Patienten den Arzt aus eigener Tasche zahlen. Mit diesen Kosten müssen Sie rechnen.
In den meisten Fällen genügt es, wenn Patientinnen und Patienten beim Arztbesuch ihre Versichertenkarte am Tresen hinüberreichen. Es gibt aber auch Ausnahmen. Dann bekommen gesetzlich Versicherte wiederum etwas über den Tresen gereicht – eine Rechnung. Denn bestimmte Untersuchungen, Behandlungen oder Therapien erstatten Krankenkassen nicht. Dann wird der gesetzlich versicherte Patient zum Selbstzahler – und das kann teuer werden.
Welche Leistungen das sein können und was die Selbstzahlung kostet, klären wir hier.
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Selbstzahler und Privatpatient: Wo liegt der Unterschied?
Patienten in der privaten Krankenversicherung erhalten beim Arztbesuch regelmäßig eine Abrechnung. Diese begleichen sie selbst, gehen dafür aber lediglich in Vorkasse. Das Geld bekommen Privatversicherte anschließend von ihrer Versicherung erstattet.
Nimmt eine gesetzlich versicherte Person dagegen eine Leistung als Selbstzahler in Anspruch, trägt sie die kompletten Kosten selbst.
Selbstzahlung bei Arzt: Welche Leistungen fallen darunter?
Unter Selbstzahlungen beim Arzt oder der Ärztin fallen in der Regel Leistungen, die außerhalb des Katalogs der sogenannten regulären vertragsärztlichen Behandlungen liegen. Möchten Patienten eine solche Leistung dennoch in Anspruch nehmen, kann der Arzt nicht wie gewohnt eine Rechnung an die Krankenkasse stellen und auf direktem Weg mit ihr abrechnen. Ärzte stellen dann die Rechnung direkt an Patienten.
Am häufigsten kommt die Selbstzahlung in folgenden Fällen zum Tragen:
- Ein gesetzlich Versicherter wird im Krankenhaus behandelt. Der Patient wünscht sich zusätzlich zur regulären Behandlung eine Wahlleistung, häufig eine Chefarztbehandlung oder ein Einzelzimmer. Spezielle private Krankenzusatzversicherungen decken solche Leistungen ebenfalls ab.
- Patienten, die sogenannte IGeL-Leistungen in Anspruch nehmen – individuelle Gesundheitsleistungen. Diese sind nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) enthalten. IGeL stellen ein Zusatzangebot dar, Patienten sind nicht verpflichtet, sie anzunehmen. Mediziner halten einige solcher Leistungen allerdings zuweilen für sinnvoll. Beispiele sind Reiseimpfungen, zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen wie Zahnreinigung oder die sportmedizinische Untersuchung für das Freizeitvergnügen, aber auch psychotherapeutische Leistungen wie Paartherapien. IGeL sind fast nie dringend und mitunter ist der Nutzen nicht wissenschaftlich belegt.
- Bei gesetzlich Krankenversicherten, die bei ihrer Kasse einen Kostenerstattungstarif gewählt haben. Ihnen stehen dann gegen einen Aufpreis umfassendere Arztleistungen zu. Welche das in welchem Umfang sind, ist vorher abzuklären.
- Privat Krankenversicherte müssen generell immer beim Arztbesuch selbst vorauszahlen.
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Das Angebot bei Selbstzahler-Leistungen ist riesig und unübersichtlich. Eine verbindliche Liste über das gesamte Spektrum gibt es nicht. Die Nachfrage scheint aber gegeben: Hochrechnungen der Krankenkassen zufolge nahmen gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten im Jahr 2018 vermutlich gut 15 Millionen IGeL in Anspruch und zahlten dafür rund eine Milliarde Euro.
Kann der Arzt die Preise für Selbstzahler frei bestimmen?
Nein. Jeder Arzt hat sich an die Selbstzahler-Preise zu halten, die in der Gebührenordnung für Ärzte festgelegt sind. Darin sind sämtliche Leistungen in einem Katalog aufgelistet. Damit Patienten die Höhe der Kosten nachvollziehen können, ist der Arzt verpflichtet, eine Rechnung auszustellen, die sämtliche Positionen ausweist. Patienten wird empfohlen, vorher einen Behandlungsvertrag abzuschließen, der die gewünschten Leistungen festhält. Frei ist der Arzt aber dabei, welche Selbstzahler-Leistungen angeboten werden.
Privatversicherte und Selbstzahler: Was kostet ein Hausarztbesuch?
Zwischen 30 und 70 Euro kann es Privatversicherte kosten, wenn sie ihren Hausarzt für eine einfache Sprechstunde aufsuchen. Die Kostenhöhe hängt von der Dauer und dem Umfang möglicher Untersuchungen ab. Je nachdem, was noch anfällt, kommen noch weitere Kosten hinzu. So können mehrere Hundert Euro Kosten entstehen. Die Rechnung ist aber zunächst nur vorzustrecken. Sobald sie eingereicht und geprüft wurde, erstattet die private Krankenversicherung die Leistungen.
Gesetzlich versicherte Selbstzahler müssen dagegen die Kosten komplett tragen. Lohnen kann sich das gerade bei Fachärzten. Dort sind Termine rar gesät. Selbstzahlern stehen auch die Sprechstunden für Privatversicherte zur Verfügung. Sie erhalten somit genauso schnell einen Termin. Eine kostenlose Alternative sind die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen. Zur Terminfindung kann man die Website des Patientenservice besuchen oder einfach unter der Nummer 116117 anrufen.
Wichtig: Ärzte müssen vor der Behandlung ihre Patienten schriftlich über die voraussichtlichen Kosten informieren. Andernfalls kann die Bezahlung verweigert werden, erklärt die Verbraucherzentrale.
Selbstzahler: Was kosten häufige IGeL-Leistungen?
Soll es mehr sein als die bloße Sprechstunde, können die Selbstzahler-Kosten deutlich höher liegen. Einige Beispiel-Kosten für häufige IGeL-Leistungen:
- Hausarzt – Erweiterter Check-up für Frauen oder Männer: 100 bis 200 Euro
- Zahnarzt – prophylaktische Zahnreinigung: 70 bis 130 Euro
- Gynäkologe – Mammografie und Ultraschall: 40 bis 150 Euro
- Augenarzt – Grüner Star Glaukom-Früherkennung: 20 bis 140 Euro
Arztbesuch selbst zahlen: Gesetzlich Versicherte haben die Wahl
Geht es bei gesetzlich Versicherten um medizinisch notwendige Behandlungen, übernimmt generell die Krankenkasse die Kosten. Zum Selbstzahler werden Personen, die darüber hinaus bestimmte Untersuchungen, Vorsorgemaßnahmen oder Therapien wünschen, für die im Leistungskatalog noch keine Kostenübernahme vorgesehen ist. Dann sind Patienten auch nicht mehr an bestimmte Praxen gebunden, diese können beispielsweise direkt Privatpraxen aufsuchen und dortige Leistungen nutzen.
Die eigene Krankenkasse ist dabei außen vor. Patienten schließen den Behandlungsvertrag direkt mit dem Arzt und rechnen direkt ab. Empfehlenswert ist es, sich vorher eine genaue Kostenübersicht für die Behandlungen erstellen zu lassen.
Bevor man als Patient jedoch vorschnell zum Selbstzahler wird, kann es sich lohnen, vorab die GKV zu kontaktieren. Zum Beispiel in dem Fall, wenn eine medizinisch dringende Behandlung notwendig ist, aber in der Praxis kein zeitnaher Termin für gesetzlich Versicherte mehr verfügbar war. Im besten Fall bewilligt die gesetzliche Krankenversicherung auch dann eine Kostenübernahme, wenn die Behandlung in einer Praxis für Privatversicherte oder Selbstzahler stattfindet.
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