Berlin. Das Diensthandy wird heutzutage oftmals auch für private Zwecke genutzt. Doch was passiert, wenn Angestellte damit Pornos streamen?
Pornos sind noch immer ein Tabuthema. Sie gelten als verpönt, dabei werden sie in Deutschland regelmäßig von Tausenden von Menschen auf dem Smartphone oder dem Laptop gestreamt. Die Vermutung, dass Nutzerinnen und Nutzer dafür hin- und wieder auch ihr Arbeitshandy nutzen, ist in Zeiten von Homeoffice und verschwimmenden Grenzen zwischen Beruflichem und Privatem daher nicht von der Hand zu weisen. Doch ist das erlaubt? Dürfen Angestellte mit dem Arbeitshandy Pornoseiten besuchen und welche Konsequenzen können drohen?
"Grundsätzlich darf ein Arbeitnehmer während der Arbeitszeit gar nicht privat im Internet surfen – unabhängig davon, was er sich dort anschaut", erklärt Livia Merla, Fachanwältin für Arbeitsrecht der mgp-Kanzlei in Berlin, auf Anfrage dieser Redaktion. Es spielt daher keine Rolle, ob Angestellte nun Klamotten shoppen, auf X (ehemals Twitter) unterwegs sind oder eben einen Porno schauen – bei allen Aktivitäten handelt es sich um private Angelegenheiten und die sind, so Merla, "in die Pause zu legen".
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Wann Arbeitgeber das Surfverhalten der Arbeitnehmer nachverfolgen dürfen – Juristin klärt auf
Gibt es keine klaren Regelungen zum Umgang mit dem Internet im Betrieb, stelle sich laut der Fachanwältin oftmals die Frage, ob es mittlerweile nicht "normal" ist, auch mal im Internet privat zu surfen. Dies dürfte in "einem angemessenen Rahmen" vertretbar sein, erläutert Merla.
Bei einer exzessiven Nutzung des Internets dürfe ein Arbeitnehmer hingegen nicht mehr davon ausgehen, dass dies zulässig ist. Liegen entsprechende Hinweise vor, sei der Arbeitgeber, so die Juristin, durchaus befugt "das Surfverhalten des Mitarbeiters auszuwerten", sprich nachzuverfolgen, welche Seiten die betroffene Person aufruft.
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Pornos während der Arbeitszeit: Diese Konsequenzen drohen
Stellt sich dabei heraus, dass es sich um privat genutzte Seiten wie zum Beispiel Pornowebsites handelt, laufe die Person Gefahr, "arbeitsrechtliche Konsequenzen" zu erleiden. Denn "Arbeitszeit ist nun einmal Arbeitszeit", so Merla. Eine mangelnde Arbeitsleistung könnte daher als Arbeitszeitbetrug zu werten sein, bei dem schlimmstenfalls auch eine Kündigung drohe.
Strafbar sei das "im Regelfall" jedoch nicht, wie die Fachanwältin erklärt. Anders sehe es allerdings aus, wenn es sich bei den besuchten Websites zum Beispiel um kinderpornografische Seiten handelt. Durch deren Besuch würde die Angestellte oder der Angestellte nämlich "Straftatbestände verwirklichen" und folglich strafrechtliche Konsequenzen drohen.
Auf die Idee, sich tatsächlich während der Arbeitszeit Pornos anzuschauen, kommen zwar vielleicht eher weniger Menschen. Doch wenn Angestellte das berufliche Handy oder den Laptop auch privat abends auf dem Sofa nutzen, ist die Verlockung möglicherweise größer. Pornografische Seiten sind schließlich nur einen Klick von Instagram, TikTok und Co. entfernt und unter den 20 meistbesuchten Websites in Deutschland sind gleich mehrere Pornoseiten aufgelistet. Wie sieht es also in der Freizeit aus: Dürfen Angestellte pornografische Seiten nach dem Feierabend mit dem Diensthandy besuchen?
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Expertin erklärt, wieso Arbeitnehmer um Pornoseiten "einen großen Bogen" machen sollten
"Arbeitgeber können gänzlich verbieten, dass ein Mitarbeiter auf dem Firmenlaptop oder Handy privat im Internet surft", erklärt die Fachanwältin. Die Gefahr von Viren, die man sich beim Surfen im Internet einfangen kann, seien hier in der Regel der Hintergrund. Verstößt ein Arbeitnehmer hiergegen, verletzte er laut Merla ebenfalls seine "arbeitsvertraglichen Pflichten".
Abgesehen von möglichen Kosten oder Schäden, die durch das Streamen von pornografischen Seiten entstehen können, habe der Arbeitgeber, so die Juristin, zudem ein Interesse daran, von Dritten nicht mit "solchen Aktivitäten" seiner Mitarbeiter in Verbindung gebracht zu werden. "Daher sollte man als Arbeitnehmer um solche Seiten einen großen Bogen machen", erläutert die Fachanwältin.
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