Berlin. CDU und CSU wollen das Heizungsgesetz der Ampel wieder ändern. Was geplant ist und für welche Gruppe es besonders interessant wird.

Kein anderes Gesetz der vergangenen drei Jahre war so umkämpft, hat so tiefe Gräben aufgerissen wie das Gebäudeenergiegesetz der Ampel-Koalition. Seit dem 1. Januar 2024 sind die neuen Regeln nun in Kraft. Doch schon bald können sie sich wieder ändern – denn die Union, die aller Voraussicht nach stärkste Kraft im neuen Bundestag ein wird, will das Gesetz umbauen.  

Die Worte im Wahlprogramm sind markig: Das Heizungsgesetz der Ampel werde man „abschaffen“, schreiben CDU und CSU, mit dem „bürokratischen Reinregieren in den Heizungskeller“ müsse Schluss sein. Aber was genau heißt das?

Das langfristige Ziel bleibe gleich, betont Andreas Jung, stellvertretender CDU-Parteichef und Energie-Experte der Unionsfraktion: 2045 soll Deutschland klimaneutral sein – und damit auch alle Heizungen. „Wenn eine neue Heizung eingebaut wird, muss sie klimafreundlich betrieben werden können. Dazu gibt es unterschiedliche Wege: Wärmepumpe, Wärmenetze, Holzpellets, Solarthermie, Geothermie oder grüne Gase.“ All das müsse ermöglicht werden. „Eine Möglichkeit wäre, diese unterschiedlichen Wege im Gesetz schlicht als klimafreundliche Optionen zu benennen.“

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Die von Jung genannten Heizungsformen sind auch nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) der Ampel schon möglich. Ändern könnte sich die Systematik des Gesetzes. Derzeit schreibt das GEG vor, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben werden. Diese Quote könnte mit der Union wegfallen.

Kommunale Wärmeplanung und Heizungsgesetz: „nicht überzeugend“, findet die Union

Bisher gilt die Quote ohnehin nur in Neubaugebieten, in der Breite greifen die Regelungen der Ampel erst mit Abschluss der kommunalen Wärmeplanung. Auch diese Verbindung will die Union lösen, sagt Jung: „Kommunale Wärmeplanung ist wichtig und muss unterstützt werden. Wir finden aber die bürokratische Verknüpfung des GEG mit der Wärmeplanung, wie sie die Ampel vorgenommen hat, nicht überzeugend.“

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Stattdessen wollen CDU und CSU auf den CO2-Preis setzen, begleitet von einem Sozialausgleich, und auf eine Grüngas-Quote für Inverkehrbringer, also Gasanbieter: Die müssten demnach künftig einen Anteil grüner Gase in ihrem Gas garantieren. Damit würden bestehende Heizungen Schritt für Schritt klimafreundlicher, ohne dass dem einzelnen Verbraucher Pflichten auferlegt werden, sagt Jung.

Das ist vor allem für die rund 400.000 Haushalte interessant, die sich seit Inkrafttreten des Heizungsgesetzes Anfang 2024 noch eine neue Gasheizung eingebaut haben. Bisher gilt, dass diese ab 2029 mit steigenden Anteilen Biomethan oder Wasserstoff betrieben werden müssen. Diese Regelung soll nach den Vorstellungen der Union wegfallen.

Verbraucherschützer warnt vor neuer Verunsicherung

„Für den Klimaschutz wäre diese Änderung des GEG eindeutig ein Rückschritt“, sagt Florian Munder, Experte für den Gasmarkt beim Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). „Hierdurch können die seit Anfang 2024 eingebauten Heizungen noch sehr lange mit rein fossilem Erdgas betrieben werden.“

Weniger eindeutig seien die Auswirkungen aus Sicht des Verbraucherschutzes: Biomethan-Tarife, wie sie die Regelung der Ampel verlange, würden voraussichtlich sehr teuer werden. „Andererseits fallen bei einem weiterhin rein fossilen Betrieb auch die vollen CO2-Kosten an.“ Ob dies am Ende für die Verbraucher und Verbraucherinnen günstiger sei, lasse sich nicht sicher sagen, sagt Munder. „Aktuell gehen wir ab 2027 von deutlich steigenden CO2-Kosten aus, dann kann es für Gaskunden auch sehr viel teurer werden.“

Generell, sagt Munder, sei es wichtig zu bedenken, dass Änderungen am Gebäudeenergiegsetz auch Änderungen Wärmeplanungsgesetz nach sich ziehen würden. „Man sollte sich also gut überlegen, ob man das noch einmal anfasst“, sagt Munder. „Änderungen sind kompliziert und führen letztlich wieder zu Verunsicherung.“

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