Düsseldorf. Dutzende Anbauvereine warten an Rhein und Ruhr noch auf die Lizenz, einige haben sie schon. Die neuesten Zahlen.

Bislang wurden bundesweit hunderte Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis für Anbauvereinigungen nach dem Cannabisgesetz gestellt. Nur ein kleiner Teil ist -- Stand heute -- erfolgreich. Auch in NRW warten noch viele Interessierte auf die begehrte Lizenz.

Im Bevölkerungsreichsten Bundesland hoffen im Moment 89 Anbauvereinigungen auf die Erlaubnis zum Hanf-Anbau. 25 „Cannabis Social Clubs“ in NRW haben die Lizenz schon bekommen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Bundestags-Parlamentariergruppe „Die Linke“ hervor, die jetzt veröffentlicht wurde. (Stand Dezember 2024).

In Baden-Württemberg ist das Interesse ebenfalls groß

In ganz Deutschland wurden demnach bisher 400 Anträge auf Anbaugenehmigungen gestellt. In 83 Fällen wurde die Erlaubnis erteilt, in zwölf Fällen Anträge abgelehnt. Viele Anträge wurden neben NRW auch in Baden-Württemberg gezählt: 68 sind laut der Bundesregierung noch nicht beschieden, vier Anträge führten bisher zur Erlaubnis. Die Durchsetzung des Cannabisgesetzes ist Angelegenheit der Landesbehörden.

Laut dem „Deutschen Hanfverband“ sind Cannabis Social Clubs Anbaugemeinschaften, deren Ziel es sei, erwachsene Mitglieder mit Cannabis zum Selbstkostenpreis zu versorgen. Die Hanfanbau-Lobby beschreibt die Vorteile unter anderem so: „Anders als auf dem Schwarzmarkt ist bei Cannabis vom Verein nicht mit Streckmitteln, synthetischen Cannabinoiden etc. zu rechnen.“

Ampel-Pläne zu Cannabis wurden nur zum Teil verwirklicht

Die Pläne der mittlerweile geplatzten Ampel-Bundesregierung aus dem Koalitionsvertrag wurden im Cannabisgesetz nur zum Teil verwirklicht. Vollzogen wurde die „Entkriminalisierung“ der Konsumenten unter strenger Beachtung von Besitzgrenzen und Konsumabständen. Auch der Eigenanbau sowie gemeinschaftliche Anbau in Anbauvereinigungen wurde ermöglicht. Es fehlt ein Gesetz für wissenschaftliche Modellprojekte zur Erprobung eines regulierten Cannabismarktes..

Anbau und Konsum (in Grenzen) erlaubt

Mit dem Cannabisgesetz wird der private Eigenanbau durch Erwachsene zum Eigenkonsum sowie der nicht-gewerbliche Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen (Cannabis-Social-Clubs) legalisiert. Die Vereine dürfen maximal 25 Gramm Cannabis pro Tag und 50 Gramm pro Monat an ihre bis zu 500 Mitglieder abgeben. In Bielefeld wurde am Montag der erste Cannabis-Club in NRW genehmigt. Rund 80 Vereine warten noch auf eine Zulassung.

Cannabis darf unter Auflagen von Erwachsenen in der Öffentlichkeit konsumiert werden, auch der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis steht nicht mehr unter Strafe.

In NRW sind die Vorbehalte gegen die Teil-Liberalisierung des Cannabiskonsums groß. „Wenn ich könnte, würde ich das Cannabis-Gesetz wieder zurücknehmen“, hat zum Beispiel NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) gesagt. Er weist darauf hin, dass die Teil-Freigabe die Polizei bei Verkehrskontrollen vor Probleme stelle. Auch Gewerkschaften wie die Gewerkschaft der Polizei in NRW (GdP) und der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) haben sich wiederholt kritisch zur Wende in der Cannabis-Politik geäußert.

BDK-Landeschef Oliver Huth sagte zum Beispiel, Cannabis sei zwar nun teilweise legal, aber die Konsumenten hätten praktisch keine Chance, legal an die Droge zu kommen. „Für den Nachschub sorgen zum allergrößten Teil immer noch Dealer“, erklärte Huth in einer vorläufigen Bilanz zum Cannabisgesetz im Herbst 2024.

Behördliche Bewertungen der Teil-Legalisierung von Cannabis folgen noch

Laut der Antwort der Bundesregierung auf die Linken-Anfrage soll bis zum 1. Oktober 2025 eine Evaluation der Besitzmengen und der Weitergabe-Mengen in Anbauvereinigungen erfolgen. Spätestens bis zum 1. April 2026 soll, unter Beteiligung des Bundeskriminalamtes und des Bundesgesundheitsministeriums ein Zwischenbericht vorgelegt werden, der auch die Auswirkungen des Gesetzes auf die cannabisbezogene organisierte Kriminalität umfasst.

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