Berlin. Ab 2025 dürfen bestimmte Kamine nicht mehr genutzt werden. Schornsteinfeger Julian Schwark erklärt, was Ofen-Besitzer jetzt tun müssen.
Zum 31.12. ist Schluss: Dann dürfen bestimmte Kamine nicht mehr benutzt werden. Julian Schwark, Energieberater, Schornsteinfeger und Mitglied im Vorstand des Bundesverbands des Schornsteinfegerhandwerks, sagt, für wen bald der Ofen aus ist und wie Kaminbesitzer das jetzt noch verhindern können.
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Herr Schwark, ab 2025 ändern sich die Regeln für Besitzer von Kaminöfen. Was gilt ab Januar?
Julian Schwark: Es gibt keine neuen Regeln ab Januar. Aber es laufen die letzten Übergangsfristen aus, um sich auf Regeln einzustellen, die vor Jahren geändert wurden. Da geht es um verschärfte Immissionswerte für Kaminöfen, also die Grenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid. Das Ziel war damals, die Feinstaubbelastung zu senken. Zum Jahreswechsel ändert sich also nur für diejenigen etwas, die seit Langem hätten aktiv werden müssen und das nicht getan haben.
Für welche Kamine gelten diese schärferen Grenzwerte?
Schwark: Da geht es um Kaminöfen, die zwischen 1995 und 2010 eingebaut worden sind. Bei denen geht man grundsätzlich davon aus, dass sie die geltenden Grenzwerte nicht einhalten. Es sei denn, die Besitzer können einen Nachweis erbringen, dass sie das tun. Das geht noch bis Ende dieses Jahres
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Wie findet man raus, ob der eigene Kamin unter diese Regel fällt?
Schwark: Das sollte man eigentlich inzwischen wissen, weil der Schornsteinfeger das festgestellt und mitgeteilt hat. Der informiert Kaminbesitzer dann, dass sie bis zum 31.12. entweder den entsprechenden Nachweis erbringen oder den Ofen stilllegen müssen. Alternativ haben die Besitzer die Möglichkeit, in der Online-Datenbank des HKI Industrieverbandes Haus-, Heiz- und Küchentechnik e. V. zu recherchieren.
Wie kann man nachweisen, dass der eigene Ofen die Grenzwerte einhält?
Schwark: Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten. Man kann zum Beispiel ein Zertifikat des Herstellers vorlegen. Oder der Schornsteinfeger kann vor Ort messen, ob der Ofen die geforderten Werte tatsächlich schafft. Oder man rüstet den Ofen mit einer Staubminderungseinrichtung nach.
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Wie kann ich meinen Ofen nachrüsten?
Schwark: Es gibt verschiedene Anbieter für Filter, die man einbauen kann. Manche davon werden direkt in den Schornstein verbaut, andere passen in das Verbindungsstück zwischen Ofen und Wand, also das Ofenrohr. Manche funktionieren katalytisch, es gibt aber auch elektrische Filter. Bei denen braucht man dann nur einen Stromanschluss in der Nähe. Technisch ist es kein Problem, einen Kamin nachzurüsten. Man kann sich auch einfach entscheiden, einen neuen Ofen einzubauen.
Was passiert, wenn ich die Frist zum 31.12. verpasse?
Schwark: Wenn ich den Bescheid bekommen hab, bin ich verpflichtet, den Ofen außer Betrieb zu nehmen. Tue ich das nicht, wird das der Bezirksschornsteinfeger bei der nächsten Feuerstättenschau feststellen, und er muss die zuständige Behörde informieren.
Gibt es Ausnahmen von dieser Regelung?
Schwark: Ja. Wenn ich mein Haus nur mit Öfen beheize, diese also meine einzige Wärmequelle sind, trifft mich die Regelung nicht. Offene Kamine und gemauerte Kamine und holzbetriebene Küchenherde sind auch ausgenommen. Die Anzahl der Haushalte, die solche Feuerstellen haben, ist aber sehr gering.
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