Erfurt/Berlin. Im Streit um die Wahl des Landtagspräsidenten ruft die CDU den Verfassungsgerichtshof an. Vorausgegangen war eine Sitzung voller Tumulte.

Im Streit um die Wahl des Landtagspräsidenten in Thüringen hat die CDU den Verfassungsgerichtshof des Bundeslandes eingeschaltet. Die CDU-Landtagsfraktion und ein CDU-Abgeordneter hätten einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung gegen Alterspräsident Jürgen Treutler (AfD) eingereicht, teilte der Verfassungsgerichtshof am Donnerstagabend mit. Beantragt worden sei, Treutler unter anderem dazu zu verpflichten, die Anträge der Fraktionen der CDU und des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) zur Änderung der Geschäftsordnung zur Abstimmung zu stellen.

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Mit einer Änderung der Geschäftsordnung soll erreicht werden, dass für die Wahl des Landtagspräsidenten bereits vom ersten Wahlgang an Kandidaten aus allen Fraktionen vorgeschlagen werden können. Ziel dabei ist es, einen AfD-Landtagspräsidenten zu verhindern. Nach der bisherigen Regelung ist das Vorschlagsrecht in den ersten beiden Wahlgängen der stärksten Fraktion und damit aktuell der vom Thüringer Verfassungsschutz als erwiesen rechtsextremistisch eingestuften AfD vorbehalten.

Treutler könne bis Freitagmittag Stellung nehmen, erklärte der Verfassungsgerichtshof. Danach solle über den Antrag beraten und entschieden werden. Im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gibt es nach Angaben des Verfassungsgerichtshofs keine mündliche Verhandlung.

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Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag erklärte am Donnerstagabend, Ziel des Antrags auf eine einstweilige Anordnung sei es, „den Alterspräsidenten auf ein verfassungs- und geschäftsordnungsgemäßes Verhalten zu verpflichten“.

Treutler sorgte mit seinem Verhalten bei den anderen Parteien für erhebliche Kritik: „Sie haben in der Rolle als Alterspräsident überparteilich zu handeln. Ihr Verhalten und ihre Sitzungsleitung lassen jetzt schon erhebliche Zweifel an einer unparteiischen und neutralen Amtsführung zu“, sagte Bühl. Treutler ignoriere Anträge von Abgeordneten, verteile Ordnungsrufe und drohe mit Sitzungsabbruch. All dies liege nicht in der Kompetenz eines nur mit protokollarischen Aufgaben betrauten Alterspräsidenten. CDU-Mann Bühl warf ihm eine „Machtergreifung“ vor.

Andere Parteien üben massive Kritik an Treutler

Die anderen Fraktionen verlangten von Treutler über Stunden die Beschlussfähigkeit des Landtages feststellen zu lassen und über einen Geschäftsordnungsantrag von CDU und BSW abstimmen zu lassen, wonach bei der geplanten Wahl des Landtagspräsidenten Kandidaten aus anderen Parteien auch bereits im ersten Wahlgang vorgeschlagen werden dürfen.

Laut der aktuellen Geschäftsordnung steht der AfD als stärkster Fraktion das Vorschlagsrecht zu. Die rechtsextreme Partei hat für das Amt die Abgeordnete Wiebke Muhsal vorgeschlagen. Allerdings haben bereits die anderen Parteien angekündigt, keine AfD-Kandidaten wählen zu wollen. Stattdessen hat die CDU den Politikwissenschaftler Thaddäus König vorschlagen.

Treutler dagegen besteht darauf, dass Geschäftsordnungsanträge erst nach Wahl des Landtagspräsidenten gestellt werden dürften und fuhr mit seiner Eröffnungsrede fort. In dieser betonte er, die „parlamentarische Gepflogenheit“, dass die stärkste Fraktion den Parlamentspräsidenten stellt und warnte vor einer angeblichen Untergrabung der politischen Kultur.

Von den anderen Fraktionen gab es erhebliche Kritik an Treutlers Rede. „Wir hoffen, dass der Alterspräsident noch zur Besinnung kommt“, sagte CDU-Fraktionschef Mario Voigt. Der geschäftsführende Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) warf Treutler vor, die Grenzen des Sagbaren verschoben zu haben. „Es ist eine Katastrophe, wie die AfD die Demokratie am Nasenring durch die Manege treibt“, sagte die Fraktionsvorsitzende des BSW, Katja Wolf. Thüringens geschäftsführender Innenminister Georg Maier (SPD) sagte: „Die AfD greift unsere Demokratie von innen aus an.“ Seine Rede sei politisch und aggressiv gewesen.

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