Wien. In Deutschland wird über ein strengeres Messerverbot debattiert. Unser Nachbar erlebt gerade, was das im Alltag bedeutet.


Vorbei die Zeiten, da der „g‘schupfte Ferdl“ mit dem Messer in der Hosentasche, die Haare gegelt und auf Krawall gebürstet, die Socken frisch gewaschen, tanzen geht, draußen in Ottakring. Der „g‘schupfte Ferdl“ ist ein Lied, eine Parodie auf Wiener Halbstarke, Vorstadtstrizzis und Gauner. Heute dürfte der Ferdl so mit dem Messer in der Hosentasche, nicht mehr auf die Straße. Oder er müsste sein Messer in einer Tasche transportieren.

Seit dem Frühjahr 2024 gilt in Österreich in einigen Zonen bereits ein grundsätzliches Verbot, Messer in der Öffentlichkeit mit sich zu führen. Der Gesetzentwurf, der mancherorts als Erlass schon gilt, wurde ausgelöst durch eine Serie von mit Messern ausgetragenen Bandenkriegen in Wien. Genutzt hat das nicht viel. Es kam auch danach zu Kämpfen, zum Teil auch mit Macheten.

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Grundsätzlich aber gilt seither in einigen Zonen: Bis auf Ausnahmen ist das Tragen aller Arten von Messern im Ortsgebiet, in bebauten Gebieten, in Park- und Sportanlagen, in Freizeitparks, bei Veranstaltungen, in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Bildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen verboten. Und so ein Messer in der Hosentasche kann teuer werden. Vorgesehen sind Geldstrafen von bis zu 3600 Euro oder sechs Monate Haft.

Grauzone: Messer in der Hosentasche sind verboten, im Rucksack erlaubt

Hier aber fängt ein durchaus beachtlicher Graubereich an. Nicht ganz geklärt ist etwa, ob klassische Taschenmesser ohne fixierbare Klinge unter das Gesetz fallen. An sich hieß es ursprünglich, das täten sie nicht. So ganz klar ist das aber nicht. Denn was auch zählt, ist die Frage, wie das Messer transportiert wird: griffbereit in der Hosentasche oder in einer verschlossenen Tasche oder einem Rucksack. Hosentasche: verboten. Tasche oder Rucksack: erlaubt.

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    Aber auch bei diesem Punkt gibt es viel Interpretationsspielraum. Stichwort: „Hirschfänger“. Ein „Hirschfänger“ ist ein langes Messer mit fester Klinge, das üblicherweise in einer Scheide steckend sichtbar und griffbereit getragen wird. Ursprünglich dienten sie Jägern, um einem angeschossenen, noch lebenden Tier die Kehle durchzuschneiden. Eine ideale Mordwaffe also. Hirschfänger gelten aber als „Brauchtum“. Sie sind daher erlaubt.

    Und hier beginnt sie, die Liste der Ausnahmen: Weitere Sonderfälle sind etwa die Berufsausübung. Gemeint sind Jäger oder Teppichleger oder zum Beispiel auch die Gastronomie. Köche, Steak-schneidende Restaurantgäste, Kellner mit Flaschenöffnern, die ja auch kleine Messerchen haben.

    Absurditäten des Messerverbots: Was ist eine Waffe?

    Ausgenommen sind auch Sportausübungen (Segeln, Klettern, Sportfischen, Pilze sammeln), historische Aufzüge, historische Veranstaltungen oder Film- oder Theaterproduktionen sowie Aktivitäten mit anerkannten pädagogischen Zwecken – etwa Pfadfinder oder schulische Aktivitäten. Und: Der Transport von Messern zwischen Orten. Also: De facto – alles außer die Mitnahme eines Messers zum Zweck, jemanden zu verletzen oder zu töten.

    Wieso das Messerverbot gebraucht wird, ist nicht wirklich klar ersichtlich. Denn, wie bereits das Waffengesetz vorsieht: Alle Gegenstände, die für den alltäglichen Gebrauch im Haus, in der Land- und Forstwirtschaft oder für gewerbliche Tätigkeiten bestimmt sind, sind nicht als Waffe im Sinne des Waffengesetzes anzusehen.

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    Aber auch hier beginnt ein weites Feld der Interpretation, was nun eine Waffe ist und was nicht: Seit 2019 gilt in Österreich ein generelles Waffenverbot für Asylwerber und Drittstaatsangehörige. Ausgenommen davon sind EU-Bürger. Sprich: Der Ferdl dürfte mit einem deutschen Freund sichtbar ausgestattet mit Hirschfängern durch den Ort, ab in den Wald Pilze suchen. Mit einem Freund aus Syrien an seiner Seite könnte es aber Probleme geben.

    Mit dem Ferdl nimmt es aber auch ohne Messer ein übles Ende. Er startet eine Schlägerei, will sich das Reserve-Messer aus Mitzis Handtasche schnappen, aber irgendjemand hat die Tasche gestohlen – und der Ferdl wird so schwer verprügelt, dass ihm der Schädel brummt.

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