Berlin. Russland soll im Ukraine-Krieg auf verbotene Chemiewaffen setzen, etwa Chlorpikrin. Warum ist die Waffe verboten – und wie wirkt sie?

Aus den USA werden derzeit neue Vorwürfe in Richtung Russland erhoben. Das Land soll demnach gegen die Chemiewaffenkonvention der Vereinten Nationen verstoßen. Die russische Armee setze auf dem Schlachtfeld offenbar mehrere chemische Waffen ein, darunter: Chlorpikrin. Doch warum ist der Stoff überhaupt verboten und wie wirkt er?

Chemiewaffen-Verdacht im Ukraine-Krieg: Was ist Chlorpikrin?

Chlorpikrin ist ein Lungenkampfstoff. Es ist auch unter der Bezeichnung Trichlornitromethan bekannt. Dabei handelt es sich um eine sehr giftige, farblose Flüssigkeit. Der Stoff ist stark flüchtig, seine Dämpfe reizen Lunge und Augen. Seine Wirkung tritt mitunter mit einer Verspätung von mehreren Stunden ein. Betroffene bekommen:

  • Atembeschwerden
  • Brustschmerzen
  • schaumigen Auswurf
  • Lungenödeme

Schließlich kann es zum Tod durch Ersticken kommen. Zudem können Haut, Leber und Nieren stark geschädigt werden.

Wo kommt Chlorpikrin zum Einsatz?

Der Lungenkampfstoff wurde Mitte des 19. Jahrhunderts von einem schottischen Chemiker entdeckt. Die russische Armee setzte ihn erstmals als Waffe im Ersten Weltkrieg ein. 1915 setzten dann auch deutsche Truppen Chlorpikrin gegen die Franzosen ein. Im Ersten Weltkrieg wurde der Stoff auch „Grünkreuz-1“ genannt. Schon damals wurde Chlorpikrin mithilfe von Granaten eingesetzt. Ähnlich soll es nun im Ukraine-Krieg verwendet werden. Laut der ukrainischen Armee sollen russische Drohnen Granaten mit Reizgasen über ukrainischen Schützengräben abwerfen.

Allerdings wird Chlorprikrin auch kommerziell genutzt – etwa in Pestiziden. In der EU ist der Einsatz umstrittener Pestizide oftmals verboten, ein Exportverbot besteht bei vielen Stoffen jedoch nicht. Ähnlich verhält es sich bei dieser Chemikalie.

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Warum ist es Chlorpikrin verboten?

Das Chemiewaffenübereinkommen von 1993 untersagt den Gebrauch der meisten Lungenkampfstoffe in bewaffneten Konflikten. Unterzeichnet wurde es auch von Russland und der Ukraine – es ist völkerrechtlich bindend. Sein Ziel: Abrüstung und Vernichtung vorhandener Chemiewaffenbestände. Allerdings gibt es auch einen Teil, der sich mit der zivilen Nutzung gefährlicher Stoffe befasst.

So sollen beispielsweise Produktion und Handel mit bestimmten Chemikalien unter Kontrolle ermöglicht und gleichzeitig militärischer Missbrauch verhindert werden. Chlorpikrin ist davon ebenfalls betroffen. Der Umgang mit der Chemikalie ist hierzulande nicht grundsätzlich verboten, unterliegt aber unter Umständen einer Ausfuhrgenehmigung.

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