NRW. Auch die Wähler in NRW stimmen am 9. Juni 2024 über die Mitglieder im EU-Parlament ab. Aber wann gibt es die Wahlbenachrichtigung?
- Am 9. Juni wird ein neues EU-Parlament gewählt.
- Bis wann sollte ich meine Wahlbenachrichtigungen für die Europawahl erhalten haben?
- Was soll ich machen, wenn ich noch keine Unterlagen bekommen habe?
- Die wichtigsten Informationen über die Wahlen und die Wahlunterlagen hier.
Zwischen dem 6. und dem 9. Juni 2024 finden die Wahlen zum Europäischen Parlament statt. Die Mitglieder des EU-Parlaments (MdEP) werden alle fünf Jahre gewählt und vertreten die Interessen der Bürgerinnen und Bürger ihres jeweiligen Landes.
In Deutschland findet die Europawahl in diesem Jahr am Sonntag, 9. Juni statt. Die Abstimmung erfolgt natürlich in Wahllokalen oder, wer am Wahltag nicht direkt zur Urne kann, per Briefwahl. Dafür braucht man allerdings die Wahlunterlagen. Aber wann werden mir diese zugesandt und was kann ich machen, wenn ich sie nicht erhalten habe?
Wann kommt die Wahlbenachrichtigung für die Europawahl?
Alle Wahlberechtigten, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten Anfang Mai oder spätestens am 21. Tag vor der Wahl, also dem 19. Mai 2024, eine Wahlbenachrichtigung per Post. Aus dieser Benachrichtigung geht hervor, in welchem Wahllokal man wählen kann und ob das Wahllokal barrierefrei ist. Wer bis einschließlich zum 19. Mai 2024 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich direkt mit dem Wahlamt seiner Stadt in Verbindung setzen.
Welche Unterlagen brauche ich für die Wahl?
Wählerinnen und Wähler weisen generell mit ihrer Wahlbenachrichtigung nach, dass sie in einem Wahlraum wahlberechtigt sind. Es empfiehlt sich trotzdem, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass dabeizuhaben, um es auf Verlangen vorzeigen zu können. Wer seine Wahlbenachrichtigung vergessen hat, kann alternativ seinen Ausweis vorlegen.
Wer darf bei der Europawahl wählen?
In Deutschland dürfen grundsätzlich alle Personen ihre Stimme bei der Europawahl abgeben, die bereits das 16. Lebensjahr vollendet haben und über eine deutsche oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft verfügen. Als wahlberechtigt gilt außerdem, wer in Deutschland wohnhaft ist oder sich seit mindestens drei Monaten in der EU aufhält und in einem Wählerverzeichnis eingetragen ist.
„Für die Europawahl werden Deutsche, die spätestens am 42. Tag vor der Wahl mit Hauptwohnsitz in Deutschland gemeldet sind, in der Regel automatisch ins Wählerverzeichnis eingetragen“, heißt es auf der Internetseite der Europawahl. „Wahlberechtigte, die sich nach dem 42. und vor dem 21. Tag vor der Wahl bei einer neuen Meldebehörde anmelden, werden in das Wählerverzeichnis des neuen Wohnortes nur auf Antrag eingetragen.“
Deutsche im Ausland müssen vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen, welcher spätestens am 21. Tag vor der Wahl bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland eingegangen sein muss.
Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss spätestens bis zum 19. Mai 2024 bei der Gemeinde am Wohnort eingehen. Das entsprechende Antragsformular können Sie hier herunterladen.
Wer wird bei der Europawahl gewählt?
Jedes Land wählt unterschiedlich viele Abgeordnete. Im Jahr 2024 wählt Deutschland 96 Europaabgeordnete, während beispielsweise Frankreich 81 oder Österreich nur 20 Menschen wählt. Die Zahl der Abgeordneten, die aus jedem EU-Mitgliedstaat gewählt werden, wird vor jeder Wahl festgelegt und beruht auf dem sogenannten Grundsatz der degressiven Proportionalität. Das heißt, ein Abgeordneter aus einem größeren Land vertritt mehr Menschen als ein Abgeordneter aus einem kleineren Land. Die Mindestzahl der MdEP aus einem Land beträgt sechs und die Höchstzahl 96.