NRW. Europawahl 2024: Am 9. Juni sind die Wahlen zum Europäischen Parlament. Wie zeigen, wie Sie auch per Briefwahl teilnehmen können.
- Europawahl 2024: Alle fünf Jahre entscheiden Bürgerinnen und Bürger über die Mitglieder des Europäischen Parlaments.
- In Deutschland findet die Europwahl am 9. Juni statt. Wer nicht persönlich zum Wahllokal kann oder will, hat die Möglichkeit der Stimmabgabe per Briefwahl.
- Für die Stimmenabgabe per Brief gibt es Fristen die eingehalten werden müssen.
- Alles Wichtige rund um diese Fristen und die Beantragung finden Sie in unserer Übersicht.
Die Europawahlen 2024 finden vom 6. bis zum 9. Juni statt. Wahltag in Deutschland wird der 9. Juni sein. Bürgerinnen und Bürger haben dann die Optionen, entweder ihre Stimme im Wahllokal zugeben oder eine per Briefwahl abzustimmen. Wan die Briefwahl Sinn machen, worauf Sie achten müssen und wie alles genau funktioniert.
Europwahl 2024: Wer darf per Briefwahl abstimmen?
Grundsätzlich dürfen in Deutschland alle Personen ihre Stimme bei der Europawahl abgeben, die bereits das 16. Lebensjahr vollendet haben und über eine deutsche oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft verfügen – das gilt auch für die Briefwahl.
Als wahlberechtigt gilt außerdem, wer
- in Deutschland wohnhaft ist und sich seit mindestens drei Monaten in der EU aufählt.
- in einem Wählerverzeichnis eingetragen ist.
- Weitere Infos rund um das Wahlrecht finden Sie hier.
Ob Sie bereits in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab. So steht auf der Internetseite zur Europawahl: „Für die Europawahl werden Deutsche, die spätestens am 42. Tag vor der Wahl mit Hauptwohnsitz in Deutschland gemeldet sind, in der Regel automatisch ins Wählerverzeichnis eingetragen. Wahlberechtigte, die sich nach dem 42. und vor dem 21. Tag vor der Wahl bei einer neuen Meldebehörde anmelden, werden in das Wählerverzeichnis des neuen Wohnortes nur auf Antrag eingetragen.“
Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss spätestens bis zum 19. Mai 2024 bei der Gemeinde am Wohnort eingehen. Das entsprechende Antragsformular können Sie hier herunterladen.
Briefwahl: Wie beantrage ich die Briefwahl?
Wer seine Stimme per Briefwahl abgeben will, muss zunächst einen Wahlschein beantragen. Personen, die durch eine Behinderung eingeschränkt sind, können eine Person beauftragen, die diesen Wahlschein beantragt.
- Der Wahlschein muss in der Gemeinde des Haupzwohnsitzes beantragt werden.
- Mit dem Wahlschein werden dann automatisch auch Briefwahlunterlagen geschickt.
- Ein Wahlschein sollte so früh wie möglich beantragt werden. Stichtag ist der Freitag (7.6) vor dem Wahltag, 18.00 Uhr. In Ausnahmefällen kann ein Wahlschein auch noch am Wahltag bis 15.00 Uhr beantragt werden, beispielweise bei akuter Erkrankung.
- Der Antrag erfolgt entweder persönlich oder schriftlich. Bei vielen Gemeinden können die Unterlagen auch online angefordert werden.
- Weitere Infos finden Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiter.
Briefwahl: Welche Unterlagen erhalte ich für die Briefwahl?
Nachdem der Antrag auf Briefwahl gestellt wurde, sendet die Gemeinde die erforderlichen Briefwahlunterlagen zu. Diese enthalten einen amtlichen Stimmzettel, den Wahlschein, einen amtlichen Stimmzettelumschlag, einen roten, amtlichen Wahlbriefumschlag für den Stimmzettel und den Wahlbrief sowie ein detailliertes Merkblatt, das erklärt, welche Dokumente wo eingefügt werden müssen. Außerdem sind die Bezeichnung der Ausgabestelle der Gemeinde und Wahlscheinnummer oder Wahlbezirk beigelegt.
Europawahl 2024: Wie fülle ich meinen Stimmzettel bei der Briefwahl aus? Und wo gebe ich ihn ab?
Ist der Wahlbrief mit allen wichtigen Unterlagen bei Ihnen angekommen? – Dann können Sie mit dem Ausfüllen des Stimmzettels beginnen. Damit hier keine Fehler passieren, haben wir das Wichtigste für Sie in einer Übersicht zusammengefasst.
- Füllen Sie Ihren Stimmzettel möglichst unbeobachtet aus und kreuzen Sie ihr Wunschfeld an. Anschließend wird der Stimmzettel in den Stimmzettelumschlag gelegt und zugeklebt.
- Zusätzlich versehen Sie die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ auf Ihrem Wahlschein mit dem entsprechenden Datum und Ihrer Unterschrift. Der Wahlschein und der Stimmzettelumschlag werden dann zusammen in den roten Wahlbriefumschlag gesteckt und zugeklebt.
- Ab zur Post: Ist der rote Wahlbriefumschlag zugeklebt, können Sie den Brief unfrankiert zur Post geben. Diese Regelung gilt allerdings nur innerhalb Deutschlands. Eine Abgabe des Wahlbriefumschlages ist nur bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle möglich.
>> Wichtig: Der Wahlbrief muss frühzeitig per Post versendet oder direkt bei der angegebenen Stelle auf dem Wahlbriefumschlag abgegeben werden. Er muss spätestens bis 18:00 Uhr am Wahlsonntag bei der zuständigen Stelle eingegangen sein, da zu diesem Zeitpunkt die Wahl endet. Später eingehende Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden.