Berlin. Auch Extremisten verfügen über Geld. Die Hürden für Behörden zur Aufdeckung von Finanzen sind hoch. So will Faeser den Diensten helfen.
Für Feinde der Verfassung sind Etats entscheidend. Extremisten brauchen Geld: für Propagandazwecke, für Vernetzungstreffen, für Mitarbeitende. Bei dem sogenannten Geheimtreffen von Akteuren der Identitären Bewegung, der Werteunion und der AfD in Potsdam Ende November soll es nach dem Bericht von Correctiv auch genau darum gegangen sein: Wer zahlt wie viel Geld für die Bewegung?
Geld ist wichtig, das wissen auch die Sicherheitsbehörden. Doch nur selten gelingt es Ermittlern, Finanzströme von Radikalen offenzulegen, die Verfahren sind oft aufwendig, die rechtlichen Hürden hoch. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) will dem Verfassungsschutz jetzt mehr Rechte beim Aufdecken und Verfolgen von Finanzströmen geben – auch als Reaktion auf das Potsdamer Treffen. Das erfuhr unsere Redaktion aus dem Ministerium.
Faeser will demnach die persönlichen und finanziellen Verbindungen in rechtsextremen Netzwerken stärker ausleuchten. In Kürze soll das Gesetz für das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) geändert werden, der Nachrichtendienst bekommt mehr rechtliche Befugnisse: Um Finanzströme von Extremisten zu überwachen und auch kappen zu können, reicht künftig laut den Plänen schon, wenn die Person oder die Gruppierung als „gefährlich“ eingestuft wird.
Bisher sind Finanzermittlungen des BfV auf volksverhetzende und gewaltorientierte Bestrebungen beschränkt. Aus dem Ministerium heißt es, „das Gefährdungspotenzial insbesondere von Organisationen und Akteuren der sogenannten Neuen Rechten“ werde „dadurch nicht hinreichend erfasst“.
Faeser will Verfahren schneller und unbürokratischer machen
Mit der Erweiterung der Befugnisse greift die Bundesregierung eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf, wonach es für Überwachungsbefugnisse auf das „Gefährdungspotenzial“ ankomme. Neben dem Aspekt der Volksverhetzung und der Gewaltbereitschaft spielen dabei auch das Aktionspotenzial einer Gruppe und die Einflussnahme auf die Gesellschaft eine Rolle, sprich: die Gefährdung der Gemeinschaft.
Bisher heißt es im Gesetz für die Arbeit des Verfassungsschutzes, dass Finanzstöme nur überwacht werden können, wenn „zu Hass oder Willkürmaßnahmen gegen Teile der Bevölkerung“ angestachelt wird oder zu Gewalt aufgerufen oder Gewaltaktionen vorbereitet werden. Zugleich will Faeser Verfahren schneller und unbürokratischer machen. Es sei unangemessen, „für die schlichte Auskunft, wo eine Person ein Girokonto hat, die gleichen Voraussetzungen zu verlangen wie für eine Telekommunikationsüberwachung“, heißt es aus dem Ministerium.
Es sind häufig Verfahren, die viel Personal und Zeit fressen
Die Maßnahme hat zum Ziel, dass die Sicherheitsbehörden stärker als bisher wissen, woher Rechtsextremisten Geld bekommen, gerade wenn ihre Quellen im Ausland sitzen. Zuletzt hatten Recherchen des Magazins „Der Spiegel“ ans Licht gebracht, dass ein Mitarbeiter eines AfD-Bundestagsabgeordneten Kontakte nach Russland pflegt – und mehrfach mit auffällig hohen Summen vom Zoll an der Grenze bei der Rückreise kontrolliert wurde.
Finanzermittlungen macht auch das Bundeskriminalamt in Strafsachen. Es sind häufig Verfahren, die viel Personal und Zeit fressen. Die Sicherheitsbehörden müssen Banken kontaktieren, Geldquellen auftun und identifizieren. Häufig greift der Datenschutz, nicht selten verschleiern Kriminelle ihre Finanzströme durch verdeckte Konten im Ausland.
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