Siegen. . Ein 22-Jähriger war an der Polizeiwache vorbeigerast. Jetzt wurde er zu einer Geldstrafe verurteilt und muss den Führerschein abgeben.
1750 Euro Geldstrafe und eine viermonatige Führerscheinsperre, so viel kostet die Teilnahme an einem illegalen Autorennen mitten in der Stadt. Zumindest ist es die Strafe, die Amtsrichterin Müller am Montagmorgen gegen den 22-jährigen Siegener S. verhängt.
Der Angeklagte war am 20. Januar kurz nach Mitternacht mit seinem 3er BMW auf dem Weg von Kreuztal nach Siegen, um dort mit zwei Freunden eine Shisha zu rauchen. Etwa auf Höhe des Weidenauer Bahnhofs sei ein 5er Modell der selben Marke hinter ihnen aufgetaucht, erklären die drei Insassen übereinstimmend. Der habe „einen schönen Klang“ gehabt, sei aber unangenehm geworden. Der unbekannte Fahrer sei hinter ihnen gefahren, habe aggressiv beschleunigt, überholt, sich wieder zurückfallen lassen.
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„Er wollte mich provozieren, ich habe mich aber nicht darauf eingelassen“, sagt der Angeklagte. Schließlich sei der andere Wagen Richtung Innenstadt gerast, mit großem Vorsprung. Das Trio will ihn kurz an der Ampel vor der Kreuzung mit Hohler Weg und Borsigstraße gesehen haben. Dann fuhr der „Provokant“ in den Hohler Weg, während der Angeklagte rechts in die Borsigstraße abbog und wieder Richtung Weidenau fahren wollte.
Mit 144 Stundenkilometern
Der Angeklagte hielt für eine Rauchpause an und wurde von der Polizei gestellt, die seinen Führerschein kassierte. Da die Fahrt direkt an der Wache vorbeiführte, kam es schnell zu einer Verfolgung. Alle drei versichern, maximal mit 70 unterwegs gewesen zu sein. Die bereits vor Ort von den Beamten vorgebrachten 144 Stundenkilometer seien „lächerlich“.
Die Polizisten im Streifenwagen versichern, beide Fahrzeuge mit annähernd gleicher und deutlich zu hoher Geschwindigkeit wahrgenommen zu haben, nahe beieinander. Dies wird von einer Kollegin bestätigt, die mit einem Beamten vor der Wache stand. „Wir waren uns einig, dass die mindestens mit 100 unterwegs waren. In einer Beschleunigungsphase“, sagt die Zeugin. Durch Einsätze mit dem Laser sei sie in der Lage Geschwindigkeiten von 50, 70 oder 100 schätzen zu können. Anwalt Dr. Christian Kotz versucht mehrfach, das von den Polizisten gehörte laute Fahrgeräusch mit dem Sportauspuff seines Mandanten zu erklären. Die Beamten beharren auf lauten Drehzahlgeräuschen. Als die Polizisten den Angeklagten und seine Kumpels stellten, hätten diese ihre überhöhte Geschwindigkeit eingeräumt. Ein Rennen sei es aber nicht gewesen, weil kein gemeinsamer Start voranging.
Suche nach dem Kick
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Während der Verteidiger Freispruch beantragt, sieht die Staatsanwältin die Anklage nach den Aussagen der Polizisten erwiesen. S. habe sich von der Diskussion um die Raserfälle in Großstädten nicht beeindrucken lassen, vielmehr „den Kick gesucht“ und sich auf das Rennen eingelassen. Ein solches brauche weder vorherige Verabredung noch Bekanntschaft der Teilnehmer oder offiziellen Start. Es genüge das Einverständnis durch Gasgeben und gegenseitiges Aufschaukeln im Straßenverkehr.
Amtsrichterin Müller folgt mit ihrem Urteil dem Antrag der Staatsanwältin. Sie vertraut auf die Beobachtungen der Beamten an unterschiedlichen Stellen der Straße und verhängt die Strafe.
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