Berlin. Die Fruchtgummis schicken den Mann auf einen wilden Trip – ins Krankenhaus. Hessische Behörden reagieren zügig und haben eine Warnung.
Süßer Trip mit Folgen: In Mittelhessen hat ein Mann Gummibärchen aus einem Automaten verzehrt – und landete wenig später im Krankenhaus. Die Süßigkeit hatte den halluzinogenen Fliegenpilz-Giftstoff Muscimol enthalten, berichtet die dpa. Der Mann habe sich mit den Fruchtgummis buchstäblich vergiftet. Behördenangaben zufolge waren insgesamt acht Automaten mit den Trip-Bärchen bestückt worden.
Das Krankenhaus, in das der Mann eingeliefert wurde, meldete die Vergiftung dem Gesundheitsamt. Eine Untersuchung seitens der Lebensmittelüberwachung führte dann schnell zu den Gummibärchen.
Trip-Gummibärchen haben es in sich
Bei Muscimol handelt es sich nach Angaben des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit um einen psychoaktiven Stoff, der tiefgreifend die Psyche beeinflusse und zu Vergiftungserscheinungen führen könne. Die Behörde hatte Mitte August vor dem Verzehr gewarnt. Fliegenpilz-Gummibärchen seien gesundheitsschädlich und insbesondere eine Gefahr für Kinder, da das Produkt mit normalen Süßigkeiten verwechselt werden könne. Vertrieben worden waren die High-Gummis demnach bis dahin ausschließlich im Onlinehandel.
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In Mittelhessen wurden sie jetzt jedoch in öffentlich zugänglichen Automaten angeboten. „Eine Packung der Süßigkeit enthält zwar nur zwei Fruchtgummis, doch diese haben es mit 5 Milligramm des halluzinogenen Fliegenpilz-Giftstoffs pro Stück in sich“, warnte der Kreis. Um zu verhindern, dass weitere Menschen zu Schaden kommen, sei der Automatenbetreiber aufgefordert worden, die Gummibärchen unverzüglich aus dem Verkauf zunehmen.
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Behörden warnen: Vorsicht bei Verkaufsautomaten
„Inzwischen können die halluzinogenen Gummibärchen nicht mehr an den betroffenen Automaten gekauft werden – auch wenn der Betreiber zunächst behauptete, sie seien ‚gar nicht zum Verzehr gedacht gewesen, sondern nur zum Sammeln‘“, hieß es. Parallel dazu sei eine landes-, bundes- und letztlich europaweite Warnmeldung für entsprechende Gefahrenlagen in Zusammenhang mit diesem Lebensmittel herausgegeben worden.
Um einen Verkaufsautomaten zu betreiben, bedürfe es lediglich einer Gewerbeanmeldung, erklärte der Kreis. Auf Privat- oder Unternehmensgrundstücken dürften die Automaten damit jederzeit und ohne behördliche Genehmigung aufgestellt werden. Das Jugendschutzgesetz greife, sobald alkoholische Getränke wie Wein oder Bier im Warenautomaten angeboten werden.
„Dennoch raten der Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung und der Fachbereich Gesundheit und Bevölkerungsschutz des Wetteraukreises dazu, ungewöhnliche Produkte aus Verkaufsautomaten im wahrsten Sinne des Wortes mit Vorsicht zu genießen und verdächtige Artikel umgehend zu melden.“