Berlin. Michael Ballweg muss sich wegen Betrugsvorwürfen und Geldwäsche in Stuttgart vor Gericht verantworten. Ihm droht Gefängnis.
Der Gründer und Organisator der Querdenken-Bewegung, Michael Ballweg, muss sich seit Mittwoch vor dem Landgericht Stuttgart verantworten. Vorgeworfen werden ihm versuchter Betrug in 9450 Fällen sowie versuchte und vollendete Steuerhinterziehung. Ballweg soll eingeworbene Gelder für sich selbst verwendet haben.
Der 49-Jährige sagte Journalisten vor Beginn der Verhandlung, dass er mit einem sehr guten Gefühl in den Prozess gehe. „Alles prima“, sagte er auf die Frage, wie es ihm gehe. Lächelnd ließ Ballweg sich von den Pressefotografen ablichten. Er trug ein Shirt mit der Aufschrift: „Freiheit wird aus Mut gemacht“. Im Gerichtssaal versammelten sich einige von Ballwegs Anhängern. Am Mittwoch wurde die Anklage verlesen, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Am frühen Vormittag endete die Sitzung für den Tag. Das Landgericht setzte zahlreiche weitere Verhandlungstermine bis vorläufig Ende April an.
Der 49 Jahre alte Ballweg ist Gründer der Gruppe Querdenken 711, die sich in der Coronapandemie zu einer Keimzelle der bundesweit aktiven Szene entwickelte. Diese hatte zeitweise erheblichen Zulauf und organisierte Demonstrationen gegen Maßnahmen zur Pandemieeindämmung und die Impfkampagnen. An den Protesten beteiligten sich laut Behörden auch Reichsbürger, Rechtsextremisten und Anhänger von Verschwörungsideologien.
Querdenker: Steckte sich Ballweg Spendengelder in die eigene Tasche?
Der Staatsanwaltschaft zufolge soll Ballweg seine Popularität auch für private Zwecke genutzt und Spenden eingeworben haben, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Insgesamt sammelte er laut Anklage 1,2 Millionen Euro ein, von denen er nur 844.000 für die Querdenken-Bewegung verwendet haben soll.
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Ende Juni 2022 wurde er festgenommen und kam wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft. Neun Monate später wurde er unter Auflagen aus der Untersuchungshaft entlassen. Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft Ballweg nicht nur wegen Steuerhinterziehung und versuchten Betrugs, sondern auch wegen Geldwäsche angeklagt.
Zunächst wurde die Anklage aber nur hinsichtlich der steuerstrafrechtlichen Vorwürfe zugelassen. Nach einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft entschied das Stuttgarter Oberlandesgericht, dass auch die Anklage wegen versuchten Betrugs zugelassen wird, jene wegen Geldwäsche aber nicht. Hier sah es keinen hinreichenden Tatverdacht. Nun startete der Prozess wegen versuchten Betrugs und der steuerstrafrechtlichen Vorwürfe gegen Ballweg.
lro/AFP