Berlin. Eine türkische Gruppierung will den Döner von der EU schützen lassen. Den Döner, den viele kennen, könnte es dann nicht mehr geben.
Der traditionelle Döner Kebab, wie ihn viele Deutsche kennen und lieben, könnte bald Geschichte sein. Die „International Doner Federation“ (UDOFED) aus der Türkei setzt sich vehement dafür ein, dass der Döner Kebab als „traditionelle Spezialität“ streng geschützt wird. Im Fokus stehen dabei nicht die bekannten Beilagen wie Brot, Soßen oder Salat, sondern das Fleisch selbst.
Die UDOFED hat einen umfassenden Antrag gestellt, um den traditionellen Döner Kebab zu schützen und seine Zubereitung strengen Regeln zu unterwerfen. Huriye Özener, die Vorsitzende der Organisation, erklärt: „Wir haben die Registrierung für den traditionellen Döner eingeleitet, einschließlich der genauen Spezifikationen für das Fleisch, das Marinieren, das Aufspießen und die Garzeit.“
Döner Kebab bald verboten? Vorgeschlagene Änderungen im Detail
Die Organisation hat vier Punkte herausgearbeitet, die in Zukunft eingehalten werden müssen, um die Tradition beizubehalten. Folgende Punkte sind unter anderem vorgesehen:
- Künftig soll für den Dönerspieß ausschließlich Lammfleisch oder alternativ Rindfleisch von Tieren, die mindestens 16 Monate alt sind, verwendet werden.
- Das Fleisch muss von oben nach unten geschnitten werden, wobei die Streifen eine Dicke von zwei bis fünf Millimetern haben dürfen. Für den Schnitt soll ein 55 Zentimeter langes Dönermesser verwendet werden.
- Der Abstand zwischen Grillspieß und Hitzequelle sowie die Grilldauer sollen genau festgelegt werden.
- Für die Marinade dürfen nur ausgewählte Gewürze verwendet werden und die Einlegezeit des Fleisches wird festgelegt.
Erhält der Antrag der UDOFED die Zustimmung der EU-Kommission, würde der Döner Kebab einen ähnlichen Schutzstatus erhalten wie Serrano-Schinken aus Spanien oder Mozzarella aus Italien.
Konsequenzen für Hühnchen-Döner und andere Varianten
Sollte der Antrag Erfolg haben, könnten Döner mit Hähnchen-, Kalbsfleisch oder vegetarische Varianten nicht mehr als „Döner Kebab“ verkauft werden. Diese müssten unter neuen Namen angeboten werden. Die UDOFED will damit sicherstellen, dass der Döner Kebab wieder zu seinen traditionellen Wurzeln zurückkehrt und nicht in diversen abgewandelten Formen verkauft wird.
In Deutschland gibt es bereits strenge Vorschriften, was als Döner Kebab bezeichnet werden darf. Es handelt sich um dünne, auf einem Drehspieß aufgesteckte Fleischscheiben aus Rind- und/oder Schaffleisch. Ein Hackfleischanteil von bis zu 60 Prozent ist erlaubt. Hühner- oder Putenfleisch ist zulässig, wenn der Döner entsprechend gekennzeichnet wird. Produkte, die diese Kriterien nicht erfüllen, müssen als „vom Drehspieß“ bezeichnet werden.
Reaktionen aus Deutschland zum Döner-Knigge
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) äußert sich kritisch zu dem Antrag. „Die Folgen wären notwendigerweise neue Bezeichnungen für Döner-Gerichte, damit verbundene Unklarheiten und Intransparenz, Abgrenzungsschwierigkeiten und Rechtsunsicherheiten“, warnt der Verband. Eine solche Regelung könnte nachteilig für die Kunden sein, da es nicht um die Qualität, sondern um die Definition von Döner in Deutschland geht.
Bis Ende Juli kann noch Einspruch gegen den Antrag der UDOFED eingelegt werden. Bereits 2017 entschied das EU-Parlament darüber, ob Phosphat im Döner enthalten sein darf. Der Antrag wurde damals abgelehnt, sodass Phosphat weiterhin im Döner erlaubt ist, um das Fleisch zart und saftig zu halten.