Dresden/Berlin. Böhmermann hatte sich gegen einen sächsischen Imker gewehrt, der Honig mit seinem Gesicht bewarb. Warum die Satire-Aktion rechtens ist.
Der sächsische Imker Rico Heinzig darf seinen Honig weiter mit Foto und Namen des Satirikers Jan Böhmermann vertreiben. Im sogenannten Honig-Streit wies das sächsische Oberlandesgericht eine Berufung Böhmermanns nach einem entsprechenden Urteil des Landgericht Dresden zurück und bewertete die Abbildung des Satirikers auf dem Honig als zulässige Satire.
Die Auseinandersetzung geht auf eine Folge von Böhmermanns Sendung „ZDF Magazin Royale“ vom November zurück. Dort hatte der Satiriker Imkereien kritisiert, die Bienenpartnerschaften an Unternehmen vergeben, damit diese als Engagement für Nachhaltigkeit und Artenschutz deklarieren können. Dies bezeichnete er in Anspielung auf den Begriff „Greenwashing“ als „Beewashing“. Heinzig und seine My Honey GmbH wurden in der Sendung als Beispiele gezeigt.
Daraufhin drehte Heinzig den Spieß um und versah Honig aus seiner Produktion mit einem „Beewashing“-Etikett. In einem Dresdner Supermarkt platzierte er einen Aufsteller, der Böhmermann zusammen mit dem Satz „Führender Bienen- und Käferexperte empfiehlt“ zeigte. Der Satiriker sah seine Persönlichkeitsrechte verletzt, schickte Heinzigs Firma MyHoney daraufhin eine Unterlassungsaufforderung und legte dann mit dem Erlass einer einstweiligen Verfügung nach.
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Böhmermann verliert gegen Imker: So begründet das Gericht sein Urteil
Der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts sah in der Werbeaktion nun ein Ereignis der Zeitgeschichte mit satirischem Charakter. Zugleich sei ein Informationsbedürfnis befriedigt worden. Die Werbung habe dazu geführt, dass über das Thema insgesamt diskutiert werde – auch über die Frage, wie Werbung gemacht werden darf und Journalismus im Zusammenhang mit Satire gestaltet werden kann, sagte der Vorsitzende Richter Markus Schlüter. Zudem machte er geltend, dass auch Böhmermann in seiner Sendung ein Foto von Heinzig verwendet hatte.
Nach Ansicht des Gerichtes greift die Werbung mit Böhmermanns Namen zwar in dessen Rechte ein, doch durch die satirische Auseinandersetzung mit Böhmermanns Vorwürfen, stehe in der Gesamtabwägung das Recht auf Meinungsäußerung vor Böhmermanns Namensrechten.
Schon in der ersten Instanz wurde dem Imker in weiten Teilen recht gegeben. Der Eilantrag Böhmermanns, jegliche Werbung mit seinem Namen oder seinem Bild zu verbieten, blieb vor dem Landgericht erfolglos. Im Juni war eine gütliche Einigung gescheitert. Böhmermann war auch bei der neuerlichen Entscheidung nicht anwesend. Auch sein Anwalt erschien nicht.
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„Ich würde ja vorschlagen, man begräbt das Kriegsbeil“
Heinzig nahm als Inhaber der Firma MyHoney die Entscheidung mit einem Lächeln zur Kenntnis. Nun will er den bislang „verbotenen Honig“ wieder in seinem Online-Shop anbieten. „Der Ball liegt jetzt bei Herrn Böhmermann. Ich bin kein Streithansel, ich war noch nie einer. Ich würde ja vorschlagen, man begräbt das Kriegsbeil“, sagte Heinzig nach der Entscheidung in Dresden. Zugleich lud er den Satiriker noch einmal zum Besuch seiner Imkerei ein. Der Imker machte aber auch klar, dass im besten Fall Leute in ähnlicher Lage wie er animieren könne, sich zu wehren.
Gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts im Eilverfahren ist ein Rechtsmittel nicht mehr möglich. Böhmermann könnte nun ein Hauptsacheverfahren am Landgericht Dresden anstrengen und im weiteren Verlauf bei Bedarf das Oberlandesgericht und den Bundesgerichtshof anrufen.