Berlin. AstraZeneca soll eine seltene Nebenwirkung seiner Corona-Impfung bestätigt haben. Auch in Deutschland gibt es womöglich einen Fall.
Über mögliche Nebenwirkungen der Corona-Impfungen wurde während der Pandemie ausführlich diskutiert. Besonders im Fokus war dabei der Impfstoff der britisch-schwedischen Firma AstraZeneca. Bei einem Gerichtsprozess musste sich das Pharmaunternehmen jetzt zu den Nebenwirkungen äußern.
Angestrebt hat das Verfahren eine 33-jährige Frau, die sich bereits im März 2021 mit dem von AstraZeneca hergestellten Impfstoff „Vaxzevria“ gegen Corona impfen ließ. Danach erlitt sie eine sogenannte Darmvenenthrombose – letztlich musste ihr ein Teil des Darms entfernt werden. Nun fordert sie Schmerzensgeld und Schadensersatz.
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Corona-Impfung: Womöglich Thrombose-Risiko bei AstraZenaca
Im Rahmen des Verfahrens muss AstraZeneca laut einem Gerichtssprecher nun Daten zu allen bekannten Wirkungen und Nebenwirkungen des Impfstoffs zur Verfügung stellen sowie zu sämtlichen weiteren Erkenntnissen, die für die Bewertung der Vertretbarkeit schädlicher Wirkungen des Impfstoffs von Bedeutung sein können, „soweit diese das Thrombose-mit-Thrombozytopenie-Syndrom (TTS) betreffen“. TTS verursacht die Bildung von Blutgerinnseln und eine niedrige Anzahl von Blutplättchen.
Einem Bericht von „The Telegraph“ zufolge, soll AstraZeneca in Gerichtsdokumenten in einem anderen Verfahren tatsächlich zugegeben haben, dass TTS als seltene Nebenwirkung der Impfung auftreten könne. Im entsprechenden Prozess wird vor dem Londoner High Court eine Sammelklage von 51 Fällen verhandelt. Es soll um Zahlungen von bis zu 100 Millionen Pfund gehen. Verurteilt wurde AstraZeneca bisher allerdings weder in London, noch in Bamberg.
fmg/dpa