Berlin/London. Niederlage für Prinz Harry vor Gericht: Der 39-Jährige muss für seine Sicherheit wohl künftig teilweise selbst aufkommen.
Prinz Harry hat vor Gericht eine deutliche Schlappe erlitten. Der Prinz verlor einen Rechtsstreit gegen das britische Innenministerium um Vorkehrungen für seine Sicherheit im Vereinigten Königreich. Das berichteten britische Medien übereinstimmend am Mittwoch nach dem schriftlich verkündeten Urteil.
Im Kern ging es darum, ob der in den USA lebende Harry ein Anrecht auf dieselben Schutzmaßnahmen hat wie der Rest der königlichen Familie, wenn er in seine alte Heimat Großbritannien reist. Der 39-Jährige wollte eine Entscheidung des zuständigen Ausschusses aufheben lassen. Dieser hatte seinen Sicherheitsstatus herabgestuft, nachdem der jüngere Sohn von König Charles III. seine royalen Pflichten niedergelegt hatte.
Harrys Anwältin hatte dem Executive Committee for the Protection of Royalty and Public Figures vorgeworfen, es habe seine Entscheidung, dem Fünften der britischen Thronfolge einen geringeren Schutz zu gewähren, auf Grundlage einer unzureichenden Sicherheitsanalyse getroffen. Dadurch seien auch Harrys Kinder in Großbritannien nicht ausreichend geschützt. Er wolle aber, dass sich Prinz Archie (4) und Prinzessin Lilibet (2) dort genauso zu Hause fühlten wie in den USA.
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Harry und Meghan: Weitere Gerichtsprozesse sind noch offen
Das Innenministerium macht seinerseits geltend, Harry erhalte maßgeschneiderte Vorkehrungen. Der High Court in London urteilte, dass die Entscheidung weder rechtswidrig noch „irrational“ sei und keine verfahrenstechnische Ungerechtigkeit vorliege.
Harry hatte sich mit seiner Frau Herzogin Meghan (42) vor Jahren aus dem Königshaus zurückgezogen. Als ein Grund gilt der Umgang der britischen Boulevardpresse mit Meghan.
Das Verfahren ist eines von mehreren, das Harry vor britischen Gerichten führt. Dazu gehören drei Klagen gegen Verlage wegen illegaler Informationsbeschaffung. Harry sowie weitere Prominente werfen den Medien unter anderem vor, ihre Mailboxen unerlaubt abgehört zu haben.