Bad Berleburg. . Nach dem Gasleck mit Stromsperre Mitte November in Bad Berleburg zieht die Versicherung des Verursachers nun klare Linien beim Schadensersatz.

Fast fünf Stunden ohne elektrischen Strom haben in der Kernstadt und den vielen betroffenen Bad Berleburger Ortsteilen ihre Spuren hinterlassen. Der Gedanken an die inzwischen fast völlige Abhängigkeit von Elektrizität wird vom Loch in den Kassen vieler Geschäftsleute und Firmen begleitet: Produktionsausfälle in der Indus­trie, Umsatzeinbußen durch ausgefallene Kassensysteme oder sogar durch blockierte Ladentüren waren die Folge. In Lebensmittel-Geschäften kam das Problem hinzu, dass verderbliche Waren wegen unterbrochener Kühlkette entsorgt werden mussten.

Metzgermeister Müller bekommt 50 Euro

Blick am Unglückstag in die Küche des Berufskollegs: Hier wird für Anwohner gekocht, deren Wohnungen evakuiert worden waren.
Blick am Unglückstag in die Küche des Berufskollegs: Hier wird für Anwohner gekocht, deren Wohnungen evakuiert worden waren. © Matthias Böhl

Der Erndtebrücker Metzgermeister Burkhard Müller, der in der Bad Berleburger Kernstadt eine Filiale betreibt, ist einer der Leidtragenden. Er hatte verdorbene Waren wie Mett, aber auch die Umsatzeinbußen aus der Filiale geltend gemacht. In Summe waren dies genau 1334,57 Euro. Darin enthalten sind die Lohnkosten für drei Mitarbeiterinnen, die für die Zeit zwischen 11 und 14.15 Uhr nach Hause geschickt worden waren, die Differenz zwischen dem tatsächlichen Umsatz des Unfalltages und dem Durchschnittswert der drei Donnerstage zuvor, sowie 42,06 Euro für verdorbene Waren. Erstattet bekommen hat er aber nur rund 50 Euro – für die Waren.

Zur Begründung schreibt die Allianz an Müller: „Sie sind hier lediglich mittelbar geschädigt. Für mittelbar Geschädigte gibt es nach den gesetzlichen Bestimmungen keine Anspruchsgrundlage.“ Damit sind der Lohnausfall und der Umsatzausfall gemeint. Was die verdorbene Ware betrifft, erkennt die Allianz einen unmittelbar durch Versicherungsfall verursachten Sachschaden an und überweist eine „Pauschal-Entschädigung von 50 Euro“.

Für Burkard Müller ist das ein schlechter Scherz: „Ich kann doch nicht vollmundig erklären, ich werde die entstandenen Schäden regulieren – und dann kommt sowas.“ Der Metzgermeister will das nicht auf sich beruhen lassen und behält sich rechtliche Schritte vor, sagt er. Hier hat unsere Redaktion gezielt nachgehakt.

Das sagt Oebotec

Baufirmen haben ein hohes Geschäftsrisiko

In einer Stellungnahme äußert sich das betroffene Firma Oebotec wie folgt: Da sich Bauunternehmen während der Ausübung ihrer Tätigkeiten einem erhöhten Risiko aussetzten, einen Fehler zu machen, der das Unternehmen effektiv teuer zu stehen kommen könne, sei die Betriebshaftpflichtversicherungfür Bauunternehmen tatsächlich eine Pflicht. Gemäß dieser Vorgabe der Gesetzgeber habe die Firma Oebotec eine entsprechende Versicherung abgeschlossen.

Die Baufirma Oebotec aus Billerbeck, die vor vier Wochen bei Erdarbeiten im Homrighäuser Weg eine Gas-Fernleitung beschädigt hat, gilt auch als Verursacher des Stromausfalls. „Wir stellen uns nach wie vor der Verantwortung und haben uns dementsprechend bemüht, die Regulierung der Schäden schnellstmöglich in die Wege zu leiten“, erklärt dazu Oebotec-Bauleiter Christian Oelke. „Das Vorgehen der Versicherung im Einzelfall beziehungsweise die vorgegebene Versicherungssystematik können wir allerdings nicht beeinflussen.“

Das sagt die Allianz

Die Regulierung von Schäden erfolge nach den rechtlichen Grundlagen des Bürgerlichen Gesetzbuches, erläutert Sabine Schaffrath als Sprecherin der Allianz-Versicherung in München. Der Schadensfall in Bad Berleburg, bei dem wegen eines Gaslecks eine Hochspannungsleitung abgeschaltet werden musste und dadurch viele Haushalte und Betriebe für Stunden ohne Elektrizität waren, sei sehr komplex.

Schadensersatz-Pflicht laut Paragraf 823 BGB

§ 823 Schadensersatzpflicht: (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

 

(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.

 

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Maßgeblich dafür, ob man Schadensersatz-Ansprüche gegenüber der Versicherung habe, sei aber nicht der Umstand, dass die Baufirma eine Gasleitung und nicht die Stromleitung beschädigt habe. Das Abschalten des Stroms sei nötig gewesen, um größere Gefahren abzuwenden, sei also eine direkte Folge des verursachten Sachschadens.

Im Fall des Metzgermeisters Burkard Müller werde die durch die unterbrochene Kühlkette verdorbene Ware ersetzt, so Schaffrath. Die Lohnkosten für heim geschickte Mitarbeiter oder aber die schwer nachzuweisenden Umsatz-Einbußen seien dagegen nicht ersetzbar.

Das könnte die Situation bei den zahlreichen ebenfalls betroffenen Industriebetrieben erschweren. EJOT, BSW und Agrodur hatten über Produktionsausfälle und entsprechende finanzielle Schäden geklagt, die durchaus bis in den sechsstelligen Euro-Bereich gehen.

Natürlich können auch Privatleute Schäden aus diesem Stromausfall bei der Allianz geltend machen. So könnte zum Beispiel verdorbene Lebensmittel aus der Kühltruhe oder aber defekte Elektrogeräte ersetzt werden. Wichtig sei aber eine möglichst genaue Angabe der Waren und Geräte sowie der entstandenen Schadenssumme, sagt Schaffrath. Im Idealfall sind die Rechnungen und Kaufbelege mit einzureichen. Allerdings behält sich die Allianz eine Prüfung der Fälle vor.

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