Bad Berleburg. Trunkenheit im Verkehr - nicht die einzige Tat, für die sich ein 33-Jährige vor dem Berleburger Amtsgericht verantworten musste. Die Hintergründe.

Bedrohungen, Körperverletzung und Fahren unter Alkoholeinfluss - am Dienstagmorgen musste sich ein 33-Jähriger wegen gleich mehreren Tatvorwürfen vor dem Bad Berleburger Amtsgericht verantworten. Taten, die zumindest teilweise im Zusammenhang mit Alkohol standen. „Es macht mir Sorgen: Wenn Sie trinken, werden Sie aggressiv“, sagte Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel in Richtung des Angeklagten. „Jetzt sitzen wir elf Jahre nach Ihrer ersten Verurteilung erneut hier - und dann haben Sie auch noch Ihr Kind im Auto.“ Doch was war geschehen?

Es ist der 28. August 2024, als der 33-jährige Bad Berleburger gegen 21.10 Uhr mit 1,12 Promille im Blut seine dreijährige Tochter zur Kindesmutter fuhr. Dort angekommen traf er unter anderem auch auf die Mutter seiner Exfreundin, die ihm das Kind abnehmen wollte. Daraufhin soll der Angeklagte aggressiv geworden sein, habe die dort anwesenden Frauen beschimpft. Zudem drohte er, das Haus anzustecken und machte eine Halsabschneider-Geste. Vor Gericht gestand der Angeklagte die Taten. „Das war alles meine Schuld und es tut mir leid“, sagte er.

Auch interessant

„Sie nehmen Ihr Kind mit 1,12 Promille im Auto mit? Ich bin entsetzt“, sagte Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel verärgert. „Ich werde eine Meldung ans Jugendamt machen, da können Sie sich sicher sein.“ Schon vor einigen Jahren habe der Angeklagte Probleme mit Alkohol gehabt, das zeigte auch ein Auszug aus dem Bundeszentralregister: Darunter befinden sich Eintragungen wegen Trunkenheit im Verkehr und Körperverletzung - alle in Verbindung mit Alkoholkonsum. Die Trennung habe ihn aufgewühlt, auch wenn er „eigentlich nichts gegen die neue Beziehung“ seiner Expartnerin habe.

Backpfeife für den neuen Partner der Ex

Nicht alkoholisiert, jedoch aggressiv soll er sich trotzdem wenige Tage zuvor - am 17. August 2024 - gegenüber des neuen Freundes seiner „Ex“ verhalten haben. Laut Anklage soll er ihm auf dem Parkplatz eines Supermarktes eine Backpfeife gegeben und ihn zudem bedroht haben - mit den Worten: „Wenn du mir mein Kind klaust, bringe ich dich um. Hier sind zu viele Leute, aber ich komme wieder - mit Kumpels und Sturmhaube.“ Dass er dem neuen Freund seiner Expartnerin eine Backpfeife verpasste, räumte der Angeklagte vor Gericht ein. „Das ist falsch von mir gewesen“, sagte er und begründete seine Tat. „Meine Ex kam zu mir und sagte, dass er spielsüchtig ist und ihr das Geld, das ich als Unterhalt für meine Tochter zahle, stiehlt. Mir ist die Hand ausgerutscht. Aber ich habe ihn nicht bedroht“, so der Angeklagte. Vielmehr habe er ihn zur Rede gestellt. „Er sagte immer wieder ‚verpiss dich‘.“ Worte, an die sich der Geschädigte nach eigenen Aussagen nicht mehr erinnere.

Auch interessant

Dass sich der Angeklagte vor Gericht geständig äußerte, wertete Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel zugunsten des 33-Jährigen, dennoch aber dürfe man die Vorstrafen nicht außer Acht lassen. „Bislang sind Sie immer mit einer Geldstrafe davon gekommen - das wird nicht so bleiben. Ich schwanke, ob ich heute schon eine Freiheitsstrafe beantrage“, so die Oberamtsanwältin.

Auch interessant

Richter Torsten Hoffmann verurteilte den 33-Jährigen wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr, Bedrohungen, Beleidigung und Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre, ihm wird ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt. Hinzu kommen 150 Sozialstunden und sechs Termine bei der Suchtberatung. Auch das Thema Fahrerlaubnis muss erst einmal pausieren, immerhin wurde der Führerschein im August 2024 eingezogen. Die Sperrfrist soll noch 18 Monate andauern. „Das Thema Alkohol ist leider nicht zum ersten Mal aufgetreten. Sie müssen das Problem endlich angehen, sonst kümmern wir uns darum“, so der Richter. „Ich weiß. Ich will mich bessern und mir Hilfe holen“, so der Angeklagte.