Bad Berleburg. 2800 Bilder und 200 Videos mit kinder- und jugendpornografischen Inhalten: Nicht das erste Mal, dass der 33-Jährige straffällig wird.
Rund 2800 Bilder und 200 Videos mit kinder- und jugendpornografischen Inhalten hatte ein 33-jähriger Bad Berleburger gehortet, der sich am Freitag wegen des Abrufens und des Besitzes dieser Dateien vor dem Berleburger Schöffengericht verantworten musste. „Es sind zum Teil schwere Missbrauchshandlungen zu sehen. Hinter jedem Bild steckt letztlich auch ein Missbrauch - und solange es einen Markt dafür gibt, wird es diese Missbrauchshandlungen geben“, mahnte der vorsitzende Richter Torsten Hoffmann und betont: „Das Weiterreichen solcher Bilder stellt auch nach langer Zeit noch eine große Belastung für die Opfer dar.“
Konkret wird dem 33-jährigen Angeklagten vorgeworfen, am 10. Mai 2021 drei Bilder mit kinderpornografischem Inhalt aus einem Internetportal abgerufen zu haben. Sie alle zeigen laut Anklageschrift Mädchen unter 14 Jahren. Des Weiteren soll er im Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis zum 2. Februar 2022 unzählige Bild- und Videodateien mit kinder- und jugendpornografischen Inhalten besessen haben.
Unter anderem ist von 1040 Bilddateien und 90 Videos auf einer externen Festplatte die Rede, die ebenfalls Kinder unter 14 Jahren in unterschiedlichen Situationen - sexualisierten Posen und bei sexuellen Handlungen - zeigen. Hinzu kommen weitere Dateien mit sowohl kinder- als auch jugendpornografischer Inhalte auf SD-Speicherkarten und Sticks.
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Eine Woche lang hatte ein Polizeibeamter die ganzen Datenträger ausgewertet - und eine Vielzahl an belastendem Beweismaterial gefunden. „Ich war zu der Zeit schwer drogenabhängig“, so der Angeklagte. Seit 2018 habe er täglich mindestens zwei Gramm Amphetamine genommen. „Durch sie wurde ich süchtig nach Pornografie.“
Angefangen habe er mit legalen Erwachsenenpornos. „Doch ich war auf der Suche nach immer krasseren Pornos, auf der Suche nach dem nächsten Kick.“ Seit der Wohnungsdurchsuchung am 2. Februar 2022 habe er mit den Drogen aufgehört. Auch habe er kein Verlangen mehr nach Pornos. Ein Untersuchungsbericht, den sein Verteidiger dem Gericht vorlegte, zeigte: Laut Urintest nimmt der Angeklagte keine Drogen mehr.
„Hinter jedem Bild steckt letztlich auch ein Missbrauch - und solange es einen Markt dafür gibt, wird es diese Missbrauchshandlungen geben.“
Doch ist es nicht das erste Mal, dass der Angeklagte wegen kinderpornografischen Schriften auffällig wurde. Im Juni 2022 wurde er wegen der Verbreitung pornografischer Schriften in sechs Fällen, darunter zwei Fälle des Verbreitens kinderpornografischer Schriften zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten verurteilt, ausgesetzt zur Bewährung.
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Damals hatte er an verschiedenen Orten Bilder ausgelegt, die pornografische und kinderpornografische Inhalte zeigten. Auf vielen der Fotos war er selbst zu sehen, wie er sich Gegenstände einführt. Da die Taten zeitlich eng zusammenliegen, wurde das alte Urteil aufgehoben und mit in das neue einbezogen.
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Was die Einlassung des Angeklagten betrifft - so sieht dies Bewährungshelferin Cornelia Pohl jedoch etwas anders. „Man kann nicht alles auf die Drogen schieben. Sie allein lösen nicht aus, dass ich nach Kinderpornografie suche“, sagt sie und beruft sich dabei auf ihre 20-jährige Berufserfahrung unter anderem mit Sexualstraftätern. Dennoch: Der Angeklagte komme regelmäßig zu den Treffen, arbeite mit und habe sich seit der Durchsuchung in 2022 straffrei verhalten. Pohl empfahl - sollte eine Bewährung in Betracht kommen - eine längere Bewährungszeit, „von vier bis vielleicht auch fünf Jahren“ zu erlassen.
Die Staatsanwaltschaft plädierte für eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten - ausgesetzt zur Bewährung, deren Bewährungszeit vier Jahre beträgt. „Sie haben sich geständig eingelassen, zeigen Reue und sind seitdem nicht mehr straffällig geworden“, so der Staatsanwalt. Dennoch aber dürfe man nicht vergessen, dass es sich um eine „Vielzahl an übler Bild- und Videodateien“ handele, sind sich Staatsanwalt und Verteidiger einig.
Das Schöffengericht verurteilte den 33-Jährigen am Ende zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. Die Bewährungszeit beträgt fünf Jahre. Zudem wird er der Aufsicht eines Bewährungshelfers unterstellt und er muss 3000 Euro Bußgeld an das Kinder- und Jugendhospizes Balthasar zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.