Bad Berleburg. Onlinebuchungssystem und einheitliche Mietpreise: Die Dorfgemeinschaftshäuser und das Bürgerhaus in Bad Berleburg sollen digitalisiert werden.
Das Bürgerhaus am Markt in Bad Berleburg und die Dorfgemeinschaftshäuser in den Ortschaften sind beliebte Veranstaltungsorte für Familienfeiern, Veranstaltungen von örtlichen Unternehmen oder für Theater und Konzerte. Der Buchungsprozess der städtischen Veranstaltungsorte soll ab Januar 2025 weiter digitalisiert werden. Das bringt einige Änderungen für die Nutzer mit sich, auch die Gebühren werden angepasst.
„Die Mietpreise sollen einheitlich nach Raumgrößen gestaltet werden.“
Neben dem Bürgerhaus am Markt bewirtschaftet die Stadt Bad Berleburg sechs weitere Veranstaltungsorte in den Ortschaften. Das Mehrzweckgebäude in Schwarzenau und die Dorfgemeinschaftshäuser in Beddelhausen, Wunderthausen, Alersthausen, Weidenhausen und Diedenshausen. „Nach den wesentlichen Modernisierungsmaßnahmen am Bürgerhaus am Markt wurden auch die Mehrzweckhalle Schwarzenau und mehrere Dorfgemeinschaftshäuser in der Vergangenheit modernisiert und die Räume für die Nutzung attraktiver gestaltet“, teilt die Verwaltung in einer Beschlussvorlage mit. Der Digitalisierungsprozess sei bereits 2023 gestartet, musste aufgrund des Cyberangriffes auf die SIT (Südwestfalen-IT) erstmal zurückgestellt werden. Nun soll es weiter gehen und vor allem der Buchungsprozess optimiert und automatisiert werden.
Online-Buchung mit einheitlichem Mietvertrag soll möglich werden
„Ein einheitlicher Mietvertrag soll über die EDV eingespielt werden, mit den jeweiligen Tarifen und der Raumgröße“, erklärte Tanja Daus vom Immobilienmanagement der Stadt Bad Berleburg im Ausschuss für Soziales, Bildung, Sport und Kultur. „Die Mietpreise sollen einheitlich nach Raumgrößen gestaltet werden“, so Daus weiter. Durch die Digitalisierung erhoffe sich die Verwaltung „einen effizienten und fehlerlosen Ablauf“, da die Nutzungshäufigkeit zunehme und zum Teil mehrere Räume in einem Gebäude unterschiedlich belegt seien, heißt es in der Vorlage.
Ein einheitlicher Mietvertrag wurde bereits entworfen, der automatisch angefertigt werden kann. „Dafür ist es jedoch erforderlich, die Tarife über die Gebäude hinweg weitestgehend zu vereinheitlichen, um eine Zusammenstellung des Vertrages durch Auswahlfelder zu ermöglichen“, so die Verwaltung weiter. Eine Erhöhung der Tarife stehe dabei nicht im Vordergrund. „Die Digitalisierung ist der Hauptgrund“, betonte auch Tanja Daus in der Ausschusssitzung. Die Belegungspläne sollen online einsehbar werden und an den noch freien Zeiten soll eine direkte Buchung ermöglicht werden. Durch das Online-Angebot erhofft sich die Stadt, dass die Zahl der Vermietung steigt.
Denn eine Kostenaufstellung der Jahre 2022 und 2023 zeigt, dass in keinem der Gebäude kostendeckende Erträge erzielt wurden. „Dies ist unter anderem in der noch zurückhaltenden Nachfrage im Nachgang der Corona-Pandemie, zum anderen aus relativ hohen Kosten aus der Modernisierung der Objekte begründet“, heißt es seitens der Verwaltung. Im Jahr 2024 seien die Nutzungen allerdings wieder gestiegen.
Ab Januar gilt für alle städtischen Veranstaltungsorte eine neue Tarifordnung
Ab Januar 2025 gilt für die städtischen Veranstaltungsorte die neue, einheitliche Tarifordnung. Während die Nutzungsgebühren für das Bürgerhaus am Markt gleichbleiben, ändert sich für einige Dorfgemeinschaftshäuser etwas. Die Preise sind nach Quadratmetern gestaffelt. Das Tagesentgelt für eine Familienfeiern beträgt damit in Räumen, die kleiner als 60 Quadratmetern sind, 45 Euro, 60 Quadratmeter kosten 75 Euro, 100 Quadratmeter liegen bei 105 Euro und Räume mit 200 Quadratmetern kosten 185 Euro Raummiete.
Auch eine Mietkaution wird im kommenden Jahr für alle Räumlichkeiten fällig. Bisher war das nur für die Nutzung des Bürgerhauses der Fall. „Die Kaution wird ausgeweitet auf alle Räumlichkeiten der Stadt Bad Berleburg“, erklärte Tanja Daus. Einheitlich wird ab Januar eine Kaution von 300 Euro für Räume über 100 Quadratmetern und 200 Euro für alle kleineren Räume erhoben. Für die Nutzung des Bürgerhauses werden auch die Reinigungs- und Hausmeisterkosten „anhand des Lohntarifs angepasst“, sagte Daus weiter.
Eine gute Nachricht gibt es für die städtischen Schulen, die das Bürgerhaus dann entgeltfrei nutzen dürfen. Und auch die Musikschule Wittgenstein darf einmal im Jahr kostenfrei eine Veranstaltung im Bürgerhaus durchführen. Am 16. Dezember stimmt die Stadtverordnetenversammlung final über die Änderungen ab.