Bad Berleburg. „Ich habe rotgesehen“: Mann schneidet seiner Partnerin die Luftzufuhr ab und bedroht sie mit dem Tod. So urteilt das Berleburger Amtsgericht.

Weil er seine Ex-Partnerin lebensgefährdend verletzt und bedroht haben soll, musste sich ein 41-Jähriger vor dem Amtsgericht Bad Berleburg verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann aus Hürth vor, sich am 24. November 2023 unrechtmäßig Zutritt zur Wohnung der Geschädigten verschafft zu haben und sie dann im Rahmen einer Auseinandersetzung mit dem Gesicht sekundenlang in ein Sofakissen gedrückt zu haben. Am darauffolgenden Tag habe er ihr dann in mehreren Textnachrichten gedroht, sie umzubringen und ihr „alle Knochen“ zu brechen.

Video von Tat zeigt brutales Vorgehen

Vor Gericht zeigte sich der Beschuldigte geständig. „Ich kann das nicht gut reden, ich habe es getan“, erklärte er. Jeglicher Versuch, die Vorkommnisse zu leugnen, hätte sich sowieso als unglaubwürdig herausgestellt, denn es gibt ein Video von der Tat. Eine über Bewegungsmelder gesteuerte Kamera im Wohnzimmer der Geschädigten filmte die körperliche Auseinandersetzung. Das Video zeigt, wie der Angeklagte gegen den Willen seiner Ex-Partnerin in ihre Wohnung eindringt und sie mehrfach brutal auf die Couch drückt. Während der gesamten Videoaufnahme ruft die Geschädigte um Hilfe und zeigt sich sichtlich verängstigt. Das betonte auch ihre Rechtsanwältin vor Gericht: „Meine Mandantin hat panische Angst vor dem Angeklagten.“ Sie leide seit dem Vorfall unter Panikattacken und habe ihre Wohnung nicht mehr betreten.

„Meine Mandantin hat panische Angst vor dem Angeklagten.“

Christina Benfer-Jenke
Rechtsanwältin der Nebenklage

„Das war eine richtig toxische Beziehung“

Wie es zu der Tat gekommen war, blieb weitestgehend unklar. Der Beschuldigte erklärte lediglich, er habe seine damalige Partnerin wie gewöhnlich am Wochenende besuchen wollen und dafür eine weite Anreise auf sich genommen. Erst auf der Zugfahrt habe sie ihm mitgeteilt, dass sie keinen Besuch von ihm wünsche. „Ich habe rotgesehen“, meinte der Angeklagte. Seine Ex-Partnerin habe sich mehrere Tage nicht gemeldet und dann kurz vor seiner Ankunft einfach das Treffen abgesagt. „Das war eine richtig toxische Beziehung“, erklärte der 41-Jährige, der eine Mitschuld bei der Geschädigten sieht. In seiner neuen Beziehung habe er nie Wutanfälle und nach dem tätlichen Übergriff habe er mit seiner Ex-Partnerin noch lange normal geredet und Nintendo Switch gespielt. Entgegen seiner Beteuerungen, friedfertig zu sein, zeigten die Einträge im Bundeszentralregister, dass er erst im Jahr 2022 wegen Hausfriedensbruch verurteilt worden war und auch mit anderen Delikten strafrechtlich in Erscheinung getreten war.

„Der seelische und psychische Schaden ist deutlich größer, als ein paar Kratzer.“

Judith Hippenstiel
Oberamtsanwältin

„Der seelische und psychische Schaden ist deutlich größer, als ein paar Kratzer“, meinte Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel in ihrem Plädoyer. Dem Angeklagten zugutehalten könne man allerdings, dass sein Geständnis die Geschädigte vor einer Aussage vor Gericht bewahrt hat. Nur deshalb sei die Aussetzung der notwendigen Freiheitsstrafe zur Bewährung überhaupt eine Option. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Gesamtfreiheitsstrafe von elf Monaten und das Ableisten von 150 Sozialstunden.

Die Vertreterin der Nebenklage schloss sich diesem Vorschlag an. Sie betonte, dass ihre Mandantin sogar auf ein ihr zustehendes Schmerzensgeld verzichtet, weil sie jeglichem Kontakt mit dem Beschuldigten entgehen möchte. Richter Torsten Hoffmann folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft. „Ich empfehle Ihnen, möglichst zeitnah aus Bad Berleburg abzureisen“, verabschiedete der Richter den 41-Jährigen aus dem Raum Köln.

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