Bad Berleburg. Es gibt Voranfragen für sieben Anlagen bei Christianseck und Alertshausen. Politik in Bad Berleburg lehnt zwei der Anlagen ab. Wir haben die genaue Standorte.

Die Entscheidungen von Bauausschuss und Rat sind einstimmig: Die Stadt Bad Berleburg akzeptiert nur Windkraftanlagen an den Standorten, die innerhalb der Windkraftbereiche liegen, die Verwaltung und Politik definiert haben. In Christianseck fallen damit zwei der geplanten sieben Windräder des Bremer Projektierers  „wpd Windpark Nr. 672 GmbH & Co. KG“ durch. Diese beiden Standorte liegen im Süden der Windfarm mit fünf Anlagen. Sie stehen bereits außerhalb der kommunalen Zonen und auch der im Regionalplan-Entwurf definierten Windkraft-Potenzialflächen.

Das Bremer Unternehmen hat allerdings noch keine vollumfänglichen Bauanträge für diese sieben Standorte gestellt. „Bei dem Verfahren handelt es sich um einen Antrag auf Erteilung von zwei immissionsschutzrechtlichen Vorbescheiden nach Paragraf 9 Bundesimmissionsschutzgesetz“, erläutert der Kreis Siegen-Wittgenstein auf Anfrage der Redaktion. Als Genehmigungsbehörde ist er für alle Bauanträge und auch solche Verfahren zuständig.

Im konkreten Fall hatte es innerhalb der Bad Berlebuger Bauausschusssitzung zu Diskussionen mit dem UWG-Ausschussmitglied Horst Günter Linde geführt. Der hatte die mangelnde Transparenz beim Windkraftausbau kritisiert und dabei das konkrete Bauvorhaben in Christianseck zum Anlass genommen, weil die Öffentlichkeit daran nicht beteiligt sei. Linde hatte gefordert, eine Karte mit den Standorten der Anlagen zu sehen und wollte wissen, ob denn wenigstens die Kommunen über alle Bauvorhaben informiert seien. Bad Berleburgs Baudezernent Christoph Koch verwies darauf, dass es sich um ein vereinfachtes Verfahren handele, bei dem auf die Beteiligung der Öffentlichkeit verzichtet werden dürfe, die Kommunen würden aber auf jeden Fall mit einbezogen. Im Übrigen sie dies keine spezielle Baugesetzesnorm für Windkraft.

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Die Nachfrage beim Kreis bestätigt diese Einschätzung: „Dies sind in aller Regel Verfahren ohne Beteiligung der Öffentlichkeit, in denen die Immissionsschutzbehörde zwar die betroffene Kommune und andere von den zu klärenden Genehmigungsvoraussetzungen tangierte Fachbehörden zu beteiligen hat, weitergehende Informationen an ansonsten unbeteiligte Dritte oder die Öffentlichkeit aber nur mit Zustimmung des Antragsstellers weitergeben darf“, berichtet der Kreis Siegen-Wittgenstein. Diese Redaktion darf die diskutierten Standorte der Anlagen auf Vermittlung des Kreises veröffentlichen. „Wir haben bei dem Antragsteller angefragt, und die Zustimmung erhalten, die Informationen zu den Standorten weitergeben zu können“, berichtet der Kreis.

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Solche Vorbescheidsverfahren sind aktuell bei vielen Windkraftbetreibern gefragt: Das berichtet der zuständige Dezernent beim Kreis Siegen Wittgenstein, Arno Wied, auf Nachfrage. Wied weist aber noch einmal ausdrücklich darauf hin, „dass ein Vorbescheid dieser Art nicht zum Bau oder Betrieb von Anlagen berechtigt“.

Der Antragsteller könne die Wirkung des Vorbescheids auf die Betrachtung einzelner Genehmigungsvoraussetzungen begrenzen, was derzeit in großer Anzahl festzustellen sei, so Wied. Zumeist werde beispielsweise auf eine Feststellung verzichtet, dass das jeweilige Vorhaben mit den Belangen des Arten- und Naturschutzes oder des Immissionsschutzes (Schall, Schatten, bedrängende Wirkung etc.) vereinbar sei oder dass die Erschließung gesichert sei. Im Moment lässt die Anzahl der Vorbescheid-Verfahren auch keine Rückschlüsse auf die Zahl der Windräder zu: „Uns liegen keine Informationen dazu vor, für wie viele der Windkraftanlagen, für die ein positiver Vorbescheid zu erteilen worden ist, tatsächlich eine vollumfängliche Genehmigung beantragt werden wird.“

Im Fall von Bad Berleburg kommt eine weitere Besonderheit hinzu: Die Stadt versagt zwar auch im Vorbescheidsverfahren ihr Einvernehmen zu den zwei Anlagen, die außerhalb der kommunalen Windkraftvorrangzonen stehen würden. Diese ausschließende Wirkung haben die Vorrangzonen aber nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes in Münster aktuell nicht.

Interessanterweise herrschte bei den beiden einstimmig im Ausschuss und Rat getroffenen Entscheidungen gegen die zwei Windkraftstandorte aber Einigkeit. Es scheint, als habe die lange Diskussion um den Ausbau von Windkraft und das Für und Wider der Vorrangzonen-Planung vorerst ihre spaltende Wirkung verloren.