Siegen-Wittgenstein. Jetzt haben die Bürger das Wort: Mit der zweiten Offenlegung des Regionalplans können sie Kritik und Anregungen formulieren.

Der Regionalrat hat sich in Arnsberg einstimmig für eine zweite Offenlage des neuen Regionalplanentwurfes für Südwestfalen entscheiden. Der betrifft den Märkischen Kreis, den Kreis Olpe sowie den Kreis Siegen Wittgenstein. Wichtig ist der Plan für die Ausweisung oder auch Rücknahme von Wohn- und Gewerbegebieten, aber auch für potenzielle Windkraftstandorte. Durch die erneute Offenlage besteht auch wieder die Möglichkeit, sich mit Einwendungen an die Bezirksregierung zu wenden

Was ist der Regionalplan?

Als zusammenfassendes, überörtliches und fachübergreifendes Planwerk legt der Regionalplan die wesentlichen räumlichen Ziele für den Märkischen Kreis, den Kreis Olpe sowie den Kreis Siegen-Wittgenstein fest. Er setzt damit den rechtlichen Rahmen für die kommunale Bauleitplanung und die Landschaftsplanung. Das Plangebiet der drei Kreise und 33 Städte und Gemeinden umfasst eine Fläche von 290.000 Hektar mit ca. 820.000 Einwohnerinnen und Einwohnern.

Der Entwurf ist bestimmt vom Leitgedanken des Erhalts und der Weiterentwicklung gleichwertiger Lebensverhältnisse in der Flächenregion im Vergleich zu den Ballungsräumen. Die formulierten Planungsziele sind u.a. bestimmt von Zukunftsthemen, die für die weitere Entwicklung in der Region entscheidend sind. Dazu gehört die aktive Bewältigung des Klimawandels. So sieht der Planentwurf beispielsweise Möglichkeiten für die verstärkte Nutzung regenerativer Energien vor. Der demografische Wandel hat Auswirkungen auf zahlreiche Planungsaspekte wie z.B. eine Reduzierung der Flächeninanspruchnahme und findet daher im Planentwurf Berücksichtigung. Gleichzeitig gehört die Eröffnung von Entwicklungsperspektiven und Modernisierungsmöglichkeiten für die Wirtschaft zu den Aufgabenstellungen.

Aus der Pressemitteilung der Bezirksregierung geht hervor, was bislang alles eingearbeitet worden ist: 4619 Einwendungen und Bedenken von Bürgern und Bürgerinnen sowie 116 Stellungnahmen von Kommunen, Verbänden, Kammern und Fachbehörden eingegangen. Diese sind alle fachlich bearbeitet und in den Sommermonaten nochmals in 42 Terminen mit den Verfahrensbeteiligten erörtert worden. Ziel der Erörterungen war es, einen Ausgleich der Meinungen herbeizuführen und die Kriterien zur Aufstellung des Regionalplans zu erläutern bzw. möglichst nachvollziehbar darzulegen. Durch rechtliche Änderungen sowie aus der Vielzahl der Stellungnahmen und der Ergebnisse der Erörterungen haben sich wesentliche Änderungen des Planentwurfs ergeben. Daher hat der Regionalrat die zweite Offenlage beschlossen.

In Bad Laasphe gibt es kaum noch freie Gewerbeflächen. Ein aktuell nicht zur Verfügung stehende Fläche ist das riesige, aktuell ungenutzte Aldi-Zentrallager.
In Bad Laasphe gibt es kaum noch freie Gewerbeflächen. Ein aktuell nicht zur Verfügung stehende Fläche ist das riesige, aktuell ungenutzte Aldi-Zentrallager. © FUNKE Foto Services | Hans Blossey

Was ist der Regionalplan?

Als zusammenfassendes, überörtliches und fachübergreifendes Planwerk legt der Regionalplan die wesentlichen räumlichen Ziele für den Märkischen Kreis, den Kreis Olpe sowie den Kreis Siegen-Wittgenstein fest. Er setzt damit den rechtlichen Rahmen für die kommunale Bauleitplanung und die Landschaftsplanung. Das Plangebiet der drei Kreise und 33 Städte und Gemeinden umfasst eine Fläche von 290.000 Hektar mit ca. 820.000 Einwohnerinnen und Einwohnern.

Der Entwurf ist bestimmt vom Leitgedanken des Erhalts und der Weiterentwicklung gleichwertiger Lebensverhältnisse in der Flächenregion im Vergleich zu den Ballungsräumen. Die formulierten Planungsziele sind u.a. bestimmt von Zukunftsthemen, die für die weitere Entwicklung in der Region entscheidend sind. Dazu gehört die aktive Bewältigung des Klimawandels. So sieht der Planentwurf beispielsweise Möglichkeiten für die verstärkte Nutzung regenerativer Energien vor. Der demografische Wandel hat Auswirkungen auf zahlreiche Planungsaspekte wie z.B. eine Reduzierung der Flächeninanspruchnahme und findet daher im Planentwurf Berücksichtigung. Gleichzeitig gehört die Eröffnung von Entwicklungsperspektiven und Modernisierungsmöglichkeiten für die Wirtschaft zu den Aufgabenstellungen.

Die der einstimmigen Beschlussfassung vorausgehende Diskussion zeigte die hohe Konsensbereitschaft des Regionalrates und den Willen, für die drei Kreise eine fachlich fundierte und regional gut abgestimmte Planungsgrundlage für die nächsten Jahre zu entwickeln. Die Mitglieder des Regionalrates bedankten sich fraktionsübergreifend für die hohe Professionalität bei der Durchführung des Verfahrens durch die Bezirksregierung Arnsberg. 

Noch Potenzial für Entwicklung gibt es im interkommunalen Industriepark Wittgenstein in Schameder.
Noch Potenzial für Entwicklung gibt es im interkommunalen Industriepark Wittgenstein in Schameder. © FUNKE Foto Services | Hans Blossey

Plan ist online und in den Kreishäusern einsehbar

Der zweite Entwurf Regionalplans MK-OE-SI wird nun für die Dauer von einem Monat elektronisch veröffentlicht sowie ergänzend bei der Bezirksregierung Arnsberg (Regionalplanungsbehörde), dem Märkischen Kreis, dem Kreis Olpe und dem Kreis Siegen-Wittgenstein öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer der Auslegung sowie die Internetadresse werden rechtzeitig im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Arnsberg bekanntgegeben. Die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen können dann ausschließlich zu den im Vergleich zum ersten Planentwurf vorgenommenen Änderungen Stellung nehmen. Die Änderungen sind in den Unterlagen entsprechend markiert.

Endgültige Beschlussfassung im Frühjahr 2025

Die Beteiligungsfrist sowie die Möglichkeiten zur Abgabe von Stellungnahmen werden ebenfalls rechtzeitig im Amtsblatt bekannt gegeben. Nach Ablauf der Beteiligungsfrist werden die eingegangenen Stellungnahmen von der Regionalplanungsbehörde ausgewertet. Die Bezirksregierung bereitet Vorschläge vor, wie mit den Stellungnahmen aus planerischen Gesichtspunkten umgegangen werden kann. Der dann entstandene zweite Planentwurf soll im Frühjahr 2025 dem Regionalrat abschließend zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

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