Bad Berleburg. Der Zeitplan ist anspruchsvoll, aber Fachplaner haben erste Ansätze für eine Auswahl von landwirtschaftliche Flächen im Bauausschuss vorgelegt.
„Ziel ist es, ein Planungskonzept mit Potenzialflächen in der kommende Plenarwoche vorzustellen“, berichtet Baudezernent Christoph Koch am Dienstagabend im Bad Berleburger Bauausschuss. Die Sitzungswoche ist für die zweite Dezemberwoche angesetzt. Wie weit die Auswahl der harten Kriterien bereits vorangekommen ist, das machte eine Präsentation von Michael Ronge von der Beratungsfirma Energielenker klar.
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Das Unternehmen mit rund 350 Mitarbeitenden an zehn Standorten in Deutschland hat den Zuschlag für die Erarbeitung von Leitlinien bekommen, mit denen die Stadt Bad Berleburg Grundstücke als Potenzialflächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen ausweisen kann.
Untergrenze liegt bei einem Hektar
Ronge erläuterte das Verfahren, bei dem ausschließlich Flächen mit einer Größe zwischen einem und 20 Hektar betrachtet werden. Erst ab einem Hektar sei der Ertrag von einem Megawatt möglich. Die Obergrenze bilden 20 Hektar, weil diese dann die Ausschreibungsgrenze von einem Megawatt Leistung überschreiten. Das heißt, sie erhalten nur dann als Investor eine Förderung, wenn sie an einer Ausschreibung teilgenommen haben. Mit der Ausschreibung wird die Höhe der Vergütung ermittelt, die ein Stromerzeuger erhalten kann.
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Von vornherein aus der Auswahl fallen alle FFH-Gebiete, Naturschutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile oder Naturdenkmale heraus. Außerdem gibt es bestimmte Abstandsflächen zu Verkehrswegen und Wohnbebauung.
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Spannend wurde es im Ausschuss bei der Qualität der landwirtschaftlichen Böden. Jedes landwirtschaftlich genutzte Grundstück hat eine Bodenwertzahl, die die Ertragsfähigkeit beschreibt. Ein Wert von 0 ist die Untergrenze, 100 sehr hoch. „Bodenwerte sind kein grundsätzliches Kriterium für einen Ausschluss“, so Ronge, generell klammere man bei Energielenker Flächen mit einem Bodenwert ab 55 als landwirtschaftlich gute Böden von einer Nutzung aus. In Bad Berleburg aber gebe es keine Böden dieser Güte. „Wir sagen aber, Flächen mit hohen Erträgen sollten geschützt werden, also alle ab 40 wäre ein Vorschlag“, so Ronge.
„Bodenwerte sind kein grundsätzliches Kriterium für einen Ausschluss. Wir sagen aber, Flächen mit hohen Erträgen sollten geschützt werden.“
Susanne Bald (Grüne) fragte, ob auch eine Untergrenze möglich sei, da Magerwiesen beispielsweise von ökologisch hohem Wert seien und es auch Flächen gebe, die bereits im Vertragsnaturschutz stehen.
Vertragsnaturschutzflächen sind aktuell nicht als Ausschlusskriterium berücksichtigt, erläuterte Ronge. Baudezernent Koch ergänzte, dass man dies erst im Baugenehmigungsverfahren kläre, weil diese Informationen beim Kreis vorlägen. Wenn Flächen an den Vertragsnaturschutz gebunden sind, seien Freiflächensolaranlagen dort nicht genehmigungsfähig.
Annia Röhl (CDU) wollte wissen, ob die Blendwirkung von Anlagen auch ein Kriterium für die Flächenauswahl sei. „Das kommt erst in der Detailplanung für einen Standort“, so Ronge. Da jetzt noch nicht klar sei, welcher Anlagentyp wo und wie aufgestellt werde, könne man dies nicht zum Kriterium machen. Werner Wegner (CDU) fragte, ob man für die nächste Plenarwoche auch bereits eine erste grafische Darstellung von Potenzialflächen auf einer Karte haben könne - das sagte Ronge zu.