Wittgenstein. Das NRW-Kommunalwahlgesetz greift in Bad Berleburg, Bad Laasphe und Erndtebrück. Was das für drei Wahlbezirke bedeutet.
Im Landtag waren sich fast alle Fraktionen einig. Mit den Stimmen von CDU, SPD und Grünen wurde das „Gesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes und weiterer wahlbezogener Vorschriften“ verabschiedet. In dem Gesetz werden aber nicht nur die Wahltermine festgelegt, sondern auch die Regelungen zum Zuschnitt von Walkreisen und Stimmbezirken der Kommunalwahl. Und das hat auch Auswirkungen auf die Bundestagswahl.
Das Landesverfassungsgericht NRW verlangt die Neuregelung. Kommunalwahlkreise werden künftig nicht mehr nach der Anzahl der darin lebenden Einwohner, sondern nach der Zahl der dort wohnenden Wahlberechtigten zugeschnitten. Die Größe der Wahlkreise darf zukünftig nur noch um 15 Prozent von der durchschnittlichen Zahl der Wahlberechtigten abweichen. Nur in Ausnahmefällen, beispielsweise um räumlicher Zusammenhänge von Ortsteilen oder Bezirken zu wahren, dürfen Städte und Gemeinden die verfassungsrechtlich maximal mögliche Abweichung von 25 Prozent ausreizen.
„Aufgrund der letzten Änderung des Kommunalwahlgesetzes NRW, in der die Einteilung der Wahlbezirke für die Kommunalwahlen von Einwohnern auf Wahlberechtigte umgestellt wurde, kommt es lediglich in einem Wahlbezirk zu einer Abweichung knapp oberhalb der 15-Prozent-Grenze.“
Das Problem: Nach der Kommunalwahl am 14. September 2025 kann es 14 Tage später, am 28. September, zu Stichwahlen um das Bürgermeisteramt kommen. Diese lägen dann zeitgleich mit der 2025 regulär stattfindenden Bundestagswahl. Um ein Auseinanderfallen der Stimmbezirke bzw. Wahllokale zu verhindern, soll diese Regelung nach dem Willen der kommunalen Spitzenverbände aber nicht angefasst werden. Hier gilt wie bei der Bundestagswahl-Regelung, dass ein Wahllokal maximal für 2500 Einwohner zuständig ist.
In Erndtebrück werden Straßenzüge verschoben
„Aufgrund der letzten Änderung des Kommunalwahlgesetzes NRW, in der die Einteilung der Wahlbezirke für die Kommunalwahlen von Einwohnern auf Wahlberechtigte umgestellt wurde, kommt es lediglich in einem Wahlbezirk zu einer Abweichung knapp oberhalb der 15-Prozent-Grenze. Daher sollen aus diesem Wahlbezirk zwei Straßen einem anderen Wahlbezirk zugeordnet werden. Die Entscheidung obliegt dem Wahlausschuss, der die Einteilung der Wahlbezirke bis zum 31. Januar 2025 vornehmen muss. Ein entsprechender Sitzungstermin wird rechtzeitig im Ratsinformationssystem veröffentlicht“, erläutert Sophie Radenbach für die Gemeindeverwaltung Erndtebrück die Auswirkungen der Neuregelung.
In Bad Laasphe sind es Puderbach und Niederlaasphe
In Bad Laasphe hatte der Rat der Stadt erst im August 2023 eine weitreichende Änderung beschlossen, als er seiner Verkleinerung von aktuell 32 auf künftig 24 Stadtverordneten-Sitze zustimmte. Das bedeute zugleich, dass das Stadtgebiet neu eingeteilt werden musste, von bislang 16 auf künftig 12 Wahlbezirke. Diese Neueinteilung folgte 2023 nach dem damals noch geltenden Kommunalwahlgesetz NRW über die Einwohnerzahl und die räumlichen Zusammenhänge. Nach der neuen Regelung muss Bad Laasphe noch einmal neu einteilen und seine aktuell 11.121 Wahlberechtigten durch die Zahl der Wahlbezirke (12) teilen. Für Bad Laasphe gilt als Durchschnittswert die 927. Dadurch dürfen in Bad Laasphe Wahlbezirke mindestens 788 und maximal 1066 Wahlberechtigte umfassen.
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Nur in einem Fall ist das laut Verwaltung problematisch: Im Wahlkreis 001 Puderbach/Niederlaasphe sind es bei 1298 Einwohnern auch 1125 Wahlberechtigte und damit 59 zu viel. Hier macht die Stadt Bad Laasphe aber von dem Ausnahmefall Gebrauch, der ein Abweichen von bis zu 25 Prozent des Durchschnittswerts erlaubt, und begründet dies mit der Wahrung der räumlichen Zusammenhänge und Ortsstrukturen.
Der Wahlkreis 007 Banfe 1/2 kommt mit 1050 Wahlberechtigten auch fast an die Obergrenze. Der kleinste Wahlkreis ist 012 Rückershausen/Weide/Volkholz/Großenbach mit 795 Wahlberechtigten und damit sieben über der Untergrenze.
In Bad Laasphe entscheidet der Wahlausschuss über den Verwaltungsvorschlag am 4. November.
In Bad Berleburg trifft es den Sengelsberg
In Bad Berleburg leben laut Stadtverwaltung 15.673 Wahlberechtigte. Bei 16 Wahlbezirken ergibt sich ein Durchschnitt von 979 Wahlberechtigten. Die maximale Anzahl pro Wahlbezirk liegt damit bei 1125 und die niedrigste bei 833. Eine nach dem Kommunalwahlgesetz unzulässige Abweichung ergibt sich auch in Bad Berleburg nur in einem Wahlbezirk: Bad Berleburg 001.1 zählt aktuell 1175 Wahlberechtigte.
Wenn der Wahlausschuss in seiner Sitzung am 27. November zustimmt, ist dieses Problem mit einem einfachen Vorschlag zu beheben: „Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, den Straßenzug ‚Am Sengelsberg‘ zukünftig vom Wahlbezirk 001.1 (Bad Berleburg I) zum Wahlbezirk 002.1 (Bad Berleburg II) zu verlagern. Diese Variante bietet den Vorteil, dass es lediglich in den beiden vorgenannten Wahlbezirken der Kernstadt kleinere Anpassungen gibt.“