Politik ist gefragt: Windpark Bad Laasphe soll größer werden
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Bad Laasphe. Pläne für elf neue Anlagen der Wittgenstein Gruppe liegen vor. Außerdem sollen die Vorrangzonen verändert werden. Alle Hintergründe gibt es hier.
Diese Pläne liegen jetzt vor: In Bad Laasphe sollen noch mehr Windkraftanlagen entstehen. Das geht aus den öffentlichen Unterlagen für den Bad Laaspher Umwelt-, Bau- und Denkmalausschuss hervor. Der berät am kommenden Mittwoch, 30. Oktober, ab 18 Uhr im Rathaus darüber. Der ursprüngliche Termin am Montag wurde mit Blick auf Vorberatungen in den Fraktionen verschoben, heißt es auf Nachfrage aus dem Bad Laaspher Rathaus. Laut Stadt geht es um die Windkraftzonen Großer Ahlertsberg bzw. Götzberg und Wolfskammer. Einbezogen werden soll auch eine Fläche, die überwiegend im Eigentum der Stadt Bad Laasphe steht.
Hintergrund ist die Absicht der Wittgenstein New Energy aus Bad Laasphe den bestehenden Windpark im Dreieck zwischen Bad Laasphe, Banfe und Hesselbach zu erweitern. Das bestätigt Karl Prinz zu Sayn-Wittgenstein auf Anfrage dieser Redaktion. Konkret plant die Wittgenstein Gruppe mit ihrer Tochter-Firma Dense sechs neue Anlagen innerhalb der bestehenden Vorrangzonen. „Das ist das Maximum, denn sonst würden sich die Anlagen gegenseitig zu viel Wind nehmen“, erklärt der Unternehmer. Gleichzeitig habe man der Stadt eine Abrundung der Vorrangzonen vorgeschlagen, um bestehende Windkraftanlagen, die außerhalb der Zonen liegen, einzubeziehen und zudem noch weitere fünf potenzielle Standorte in neue Vorrangflächen aufzunehmen. In diesem Zusammenhang soll außerdem noch die Frage geklärt werden, ob nicht nur der Standort, sondern auch die drehenden Rotorblätter einer Anlage innerhalb des Luftraums einer Vorrangzone liegen müssen, oder ob diese auch Flächen außerhalb überstreichen dürfen. Das ist in den Regeln der aktuellen Vorrangzonenplanung noch ausgeschlossen.
„Dass wir klagen, hat auch damit zu tun, dass wir Vermögenswerte sicherstellen müssen. Da legen uns die Banken das Klagen nahe. Wenn die Stadt diese Positivplanung macht, haben wir doch gar keinen Grund mehr zu klagen.“
Die Fragen sind für die Wittgenstein Gruppe nicht trivial, wie Prinz Karl erläutert: Die Einbeziehung der bestehenden Anlagen in die Vorrangzonen bedeutet Rechtssicherheit. Es geht um Repowering, also die Errichtung neuer Anlagen an den alten Standorten, wenn die Nutzungszeit der Anlagen abgelaufen ist, oder wenn sie noch vor dieser Zeit durch einen Brand oder andere Schäden neu errichtet werden müssten.
Finanzielle Belastungen für die Planänderung entstünden nicht, weil die Wittgenstein Gruppe die Kosten des Verfahrens trüge. Und es gibt sogar noch ein Argument für eine Zustimmung. „Gleichzeitig hat der Investor in Aussicht gestellt, das anhängige Normenkontrollverfahren zum sachlichen Teilflächennutzungsplan Windenergie ruhend zu stellen und einstweilen nicht weiter zu betreiben und nach Inkrafttreten der angestrebten Änderungen und Ergänzungen des sachlichen Teilflächennutzungsplans durch Antragsrücknahme zu erledigen.“ In der Nachbarkommune Bad Berleburg hatte ein solches Verfahren die Vorrangzonenplanung zum Kippen gebracht.
Karl Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg ist es wichtig klarzustellen, dass dies keine Erpressung ist und er macht das am Beispiel des Repowerings der Bestandsanlagen klar: „Dass wir Klagen, hat auch damit zu tun, dass wir Vermögenswerte sicherstellen müssen. Da legen uns die Banken das Klagen nahe.“ Und mit Blick auf die Arrondierung und die neuen Anlagen erklärt er: „Wenn die Stadt diese Positivplanung macht, haben wir doch gar keinen Grund mehr zu klagen.“ Aus Sicht des Windkraftunternehmers gibt es noch einen weiteren wichtigen Punkt: „Die Stadt sichert sich Einnahmen.“ Windkraftbetreiber müssen die Standortkommunen am Ertrag der Anlagen beteiligen.
„Es bestünde bei Realisierung der grundsätzlich möglichen rund zwölf zusätzlichen Windanlagen eine zusätzliche Einnahmequelle von 240.000 Euro pro Jahr für die Kommune.“
Darauf geht auch die Kommune in ihrer Vorlage ein, allerdings rechnet diese mit zwölf statt elf Anlagen: „Unterstellt man einmal, dass der Wert des Beteiligungsangebotes pro neuer Windanlage rund 20.000 Euro pro Jahr ausmachen kann, bestünde bei Realisierung der in den designierten Erweiterungsflächen grundsätzlich möglichen rund zwölf zusätzlichen Windanlagen eine zusätzliche Einnahmequelle von 240.000 Euro pro Jahr für die Kommune.“
Rund 100 Hektar zusätzliche Fläche
Die Stadtverwaltung hat auch die Flächengrößen der möglichen Ausweitung berechnet: Die Zusatzflächen für Bestandsanlagen weisen eine Größe von rund 58 Hektar auf. Das entspräche knapp 10 Prozent der insgesamt rund 590 Hektar großen Windkraftzonen im Bereich der Stadt Bad Laasphe. Die Zusatzflächen für die Neuerrichtung von Windkraftanlagen werden auf knapp 40 Hektar oder rund 7 Prozent geschätzt.
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Diese Flächen seien bei der Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplans „seinerzeit unter anderem mit Blick auf den zwischenzeitlich nicht mehr maßgeblichen 1000-Meter-Abstand zwischen Windkraftanlagen und Siedlungsflächen bei der Darstellung der Flächen für die Windkraft unberücksichtigt geblieben“. Hinzu sei damals auch gekommen, dass es bei diesen Flächen keine Überschneidungen mit der Regionalplanung gab.
„Insofern spricht verwaltungsseitig nichts dagegen – nach Entfall der Abstandsvorgaben –, die entsprechenden Flächen zusätzlich für Windkraftanlagen vorzusehen.“
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