Bad Berleburg. Wie Gesundheitsamt und Schulen reagieren. Wie die meldepflichtige Virus-Infektion verläuft und was man auf gar keinen Fall machen sollte.

In Bad Berleburg gibt es einen Windpocken-Ausbruch. Entsprechende Informationen dieser Zeitung bestätigt das Gesundheitsamt des Kreises Siegen-Wittgenstein. Am Bad Berleburger Johannes-Althusius-Gymnasium gibt es einen Windpocken-Fall. Außerdem sind drei Kinder in der in einer Bad Berleburger Grundschule erkrankt. Die gute Nachricht vorweg: „Allen Kindern geht es gut. Keines muss im Krankenhaus behandelt werden“, so der Sprecher des Kreises, Adrian Alonso Alvarez.

„Die vier Fälle hängen zusammen. Das haben unsere Nachforschungen bei den möglichen Kontaktpersonen ergeben“, erläutert der Sprecher des Kreises Siegen-Wittgenstein. Das macht es auch erst zu einem Ausbruch. Denn für einen Fall allein, werde der Begriff nicht verwendet., auch wenn es sich um eine meldepflichtige Erkrankung handelt.

Auch der Schulleiter des Johannes-Althusius-Gymnasiums, Clemens Binder, bestätigt den Ausbruch auf Nachfrage der Redaktion. Die Schulen haben erste Maßnahmen wegen der hochansteckenden Kinderkrankheit unternommen. Neben der Isolierung der kranken Kinder, müssen weitere Schüler oder Kontaktpersonen, die nicht ausreichend gegen das Virus geimpft sind, für 16 Tage zu Hause bleiben. An der Grundschule betreffe dies fünf Kinder, so der Sprecher des Kreises.

Schulleiter Clemens Binder.

„Die allermeisten Schüler haben einen Impfschutz nachweisen können und es ist nur eine einstellige Zahl an Kindern nicht geimpft.“

Clemens Binder

Am Gymnasium sind die Kinder der fünften Klassen betroffen, wie Binder erläutert. „Wir arbeiten sehr eng mit dem Gesundheitsamt des Kreises zusammen. Das macht klare Vorgaben“, erläutert der Schulleiter. „Es sind nur sehr wenige Krankheitsfälle“, sagt Binder mit Blick auf die Vorsorgemaßnahmen und betont für seine Schule: „Die allermeisten Schüler haben einen Impfschutz nachweisen können und es ist nur eine einstellige Zahl an Kindern nicht geimpft.“

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Mit einer längeren Phase von Distanzunterricht rechnet Binder nicht. Die Kinder ohne Impfschutz sollen 16 Tage nicht zur Schule kommen, können aber über das Programm Teams am Unterricht teilnehmen. Notwendig war das schnelle Handeln auch am Gymnasium, weil gerade die Fünftklässler noch sehr dicht im Klassenverband unterrichtet werden und gerade bei Fächern wie Religion oder Philosophie diese Klassenverbände je nach Religionszugehörigkeit aufgehoben sind.

Fallzahlen steigen nach Corona wieder

Schon im Februar berichtete diese Zeitung über einen Anstieg der Windpockenfälle auf das Niveau der Vor-Corona-Jahre. Die Krankenversicherung AOK hatte Zahlen für das Jahr 2023 im Kreis Siegen-Wittgenstein vorgelegt. So wurden 2023 insgesamt 23 Infektionsfälle gemeldet, im Jahr 2022 waren es nur 18 und in 2021 insgesamt sogar nur 15 Fälle gewesen. Vor der Pandemie in 2019 waren 24 Windpocken-Fälle registriert worden.

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„Die Corona-Pandemie hat das Infektionsgeschehen stark beeinflusst. Die Fallzahlen gingen aufgrund der Maßnahmen wie Lockdown, Schul- und KiTa-Schließungen sowie strenger Hygieneregeln rasant zurück. Mit der Normalisierung des gesellschaftlichen Lebens und dem Wegfall der Maßnahmen hat sich die Situation dann wieder verändert, mit der Folge steigender Fallzahlen, denn Auslöser für Windpocken ist das sogenannte Varicella-Zoster-Virus, das durch Tröpfcheninfektion über die Luft übertragen wird“, erklärte die stellvertretende AOK-Serviceregionsleiterin Claudia Büdenbender im Februar 2024.

Impfung kostenlos und empfohlen

Windpocken (Varizellen) gehören zu den häufigsten Kinderkrankheiten und sind äußerst ansteckend. „Daher raten wir dazu, insbesondere Kinder gegen Windpocken impfen zu lassen. Die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) am RKI empfohlenen Impfungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen selbstverständlich für ihre Versicherten bezahlt“, erläuterte Büdenbender.

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Für die Grundimmunisierung im Kleinkindalter empfiehlt die STIKO zwei Impfstoffdosen im Alter von elf und 15 Monaten. Dabei sollte ein Mindestabstand von vier Wochen eingehalten werden. „Die Entscheidung, ob Eltern ihr Kind impfen lassen, kann ihnen niemand abnehmen. Es ist jedoch wichtig, dass sich Eltern mit diesem Thema auseinandersetzen, um gestärkt im Sinne ihres Kindes zu handeln“, so Büdenbender. Eine Impfung kann nachgeholt werden, wenn sie nicht im empfohlenen Alter erfolgte.

Lange Inkubationszeit

Die Ansteckungsgefahr beginnt einen Tag, bevor der Hautausschlag auftritt, und endet, wenn die Bläschen austrocknen. Erst zehn Tage bis drei Wochen nach der Ansteckung äußert sich die Infektion in Form von Kopf-, Rücken- oder Gliederschmerzen und Fieber. Ein bis zwei Tage später treten linsengroße rote Flecken auf der Haut auf, die sich zunächst in stark juckende Knötchen, anschließend in Bläschen verwandeln. Die Bläschen sind mit einer wässrigen Flüssigkeit gefüllt, die in hohem Maße ansteckend ist. Innerhalb von ein bis zwei Wochen verkrusten sie und fallen ab.

Auf gar keinen Fall kratzen

Trotz des extremen Juckreizes sollten Windpocken nicht aufgekratzt werden. Dies kann nicht nur Narben hinterlassen. Durch das Kratzen können sich die Bläschen auch entzünden und es kann zu schweren Hautinfektionen kommen. Vom Arzt verordnete Salben oder Lotionen lindern den Juckreiz. Wie bei allen Virusinfektionen hilft Bettruhe bei der Genesung. Die Windpocken-Erreger verbleiben, wie alle Herpesviren, nach einer durchgemachten Windpockeninfektion im Körper. Sie ruhen sozusagen und können unter besonderen Umständen reaktiviert werden. Dann verursachen sie die sogenannte Gürtelrose (Zoster).