Bad Laasphe. Ein Bürgerbegehren soll PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen verhindern. Investor Arne Kohlberger übt deutlich Kritik an dem Vorgang.
Die Diskussion rund um das Thema Photovoltaik auf landwirtschaftlichen Flächen könnte in wenigen Tagen wieder Fahrt aufnehmen. Am Donnerstag, 5. September, soll der Rat der Stadt Bad Laasphe in einer Vorprüfung die Zulässigkeit des Bürgerentscheides feststellen. Darin fordern die Initiatoren die „Übernahme des Grundsatzbeschlusses der Gemeinde Erndtebrück, auf die Ausweisung von Flächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Außenbereich der Stadt Bad Laasphe zu verzichten und planerisch nicht tätig zu werden“. Damit reagieren sie auf einen Ratsbeschluss aus 2023, nach dem ein Kriterienkatalog für das Aufstellen von Photovoltaik auf landwirtschaftlichen Flächen erarbeiten werden sollte - jedoch spezifisch für Agri-PV-Anlagen.
Wie Bürgermeister Dirk Terlinden bereits Ende Juli auf Nachfrage unserer Redaktion mitteilte, wurde ein möglicher Kriterienkatalog vom Arbeitskreis erarbeitet. Auch die öffentliche Beschlussvorlage sei bereits erstellt. „Allerdings wurde unmittelbar vor der geplanten Veröffentlichung bekannt, dass zur gleichen Thematik ein initiierendes Bürgerbegehren vorbereitet wird“, teilte die Stadtverwaltung damals mit.
Dass der Rat nun eine Vorprüfungsentscheidung treffen soll, ist nicht unüblich. Seit Mai 2019 können die Initiatoren eines Bürgerbegehrens dies noch vor der Unterschriftensammlung beantragen. Vorab wird überprüft, ob Fragestellung, Begründung und Gegenstand zulässig sind. Etwaige Fehler können so vor Beginn der Unterschriftensammlung beseitigt werden.
Klares Ziel der Initiative ist es, „auf Grundlage der Planungshoheit die Errichtung von Freiflächen-PV-Anlagen (FF-PVA) im Außenbereich zu verhindern“. „Wir unterstützen selbstverständlich den weiteren Ausbau von PV-Anlagen - unter anderem auf Dächern und anderen bereits versiegelten Flächen wie Parkplätzen. Aber sie sollten nicht auf landwirtschaftlichen Flächen gebaut werden“, hatte Mitinitiator Joachim Schäfer Ende Juli gegenüber unserer Redaktion berichtet.
Wie aus dem Antrag zum Bürgerbegehren hervorgeht, fürchtet die Initiative durch FF-PVA mehrere Nachteile für die Bürger und Landwirte. „Die überbauten Flächen stehen kaum noch für die Grünlandnutzung zur Verfügung“, heißt es unter anderem. Arne Kohlberger hingegen verweist hierbei auf den Beschluss vom 14. Dezember 2023. „Der Stadtrat hatte mit großer Mehrheit beschlossen, bis Ende Mai 2024 einen Kriterienkatalog für Agri-PV-Anlagen auszuarbeiten. Diese spezielle Form der PV-Anlagen ist klar in einer DIN definiert und weist enge Kriterien für die Ausführung und Flächennutzung in Koexistenz mit der Landwirtschaft auf. Zugleich ist die Errichtung dieser nur in sogenannten ,benachteiligten Gebieten‘ möglich, in denen der Boden und damit der Ertrag für die Landwirtschaft besonders schlecht ist“, so der Puderbacher Investor, dessen Freiflächen-PV-Pläne 2022 für kontroverse Diskussionen sorgten. „Ganz im Gegensatz zu dem Kriterienkatalog zur Agri-PV, wird nun ein Begehren gegen alle Arten von Freiflächen-PV geplant. Dies würde auch solche Anlagen umfassen, die speziell für die Kombination von Landwirtschaft und Energiegewinnung geplant werden.“
Hintergrund der PV-Debatte
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, den Photovoltaik Ausbau bis zum Jahr 2030 auf 18 bis 24 Gigawatt zu verdreifachen bzw. zu vervierfachen. Um dieses ambitionierte Ziel zu erreichen, müssen PV-Anlagen nicht nur auf Dächern, sondern auf weitere geeigneten Flächen errichtet werden. Mit den Ergebnissen der „Agri-PV Studie“ des Kreises Siegen-Wittgenstein wurden drei verschiedene Szenarien zur Ausweisung von geeigneten Potentialflächen vorgestellt, um den Kommunen eine Entscheidungsgrundlage anhand von allgemeinen Informationen zu verschaffen. Die Entscheidungshoheit liegt schlussendlich bei den Kommunen.
Arne Kohlberger sieht darin einen Standortnachteil für Bad Laasphe und verweist auf die Homepage der Puderbacher Projektidee (www.ffpv-puderbach.de). „Hier stehen seit Anfang 2023 viele Fragen und Antworten. Auch die Absichten und Ziele sowie ein Hinweis zur möglichen Beteiligung für Bürger stehen dort.“
Als Begründung für das Begehren werden im Antrag zudem die bereits in Betrieb genommenen zwölf Windkraftanlagen aufgeführt. „Damit kann schon jetzt ein Vielfaches der vor Ort verbrauchten Energie regenerativ erzeugt werden, viele weitere Windkraftanalagen werden folgen. Zusätzliche Freiflächen-PV-Anlagen braucht es daher nicht“, heißt es in dem Antrag zum Bürgerbegehren.
Laut dem Energiemotor für Siegen Wittgenstein (https://westenergie.energiemonitor.de/siegen-wittgenstein) wurden im Jahr 2023 16,4 Prozent des Stromes in der Region durch erneuerbare Energie erzeugt. „Davon abgesehen verbrauchen die Haushalte auch nur ca. ein Drittel des gesamten Strombedarfs in NRW, Industrie, Gewerbe und öffentliche Gebäude gibt es ja auch noch“, so Kohlberger. „Das nun dieser demokratische Ratsbeschluss ohne öffentliche Diskussion und Abstimmung im Stadtrat ,einfach mal so‘ gekippt wird, ist meiner Meinung nach interessant. Es lässt sich schon die Frage stellen, ob dies nun in Bad Laasphe mit allen Themen unter Androhung eines Bürgerbehebens möglich sein wird?“, fragt Arne Kohlberger.