Erndtebrück/Siegen. Erndtebrücker fragt Kind nach Treffen und verschickt Nacktbilder. Das Urteil vom Bad Berleburger Amtsgericht will er zunächst nicht akzeptieren.
Bereits im Januar dieses Jahres hatte der Mann auf der Anklagebank im Amtsgericht Bad Berleburg gesessen, seine Taten gestanden und sich bei der Geschädigten entschuldigt. Trotzdem legten der 57-Jährige und sein Rechtsanwalt Daniel Nierenz Berufung gegen das Urteil ein. Das Landgericht Siegen als nächste Instanz bestätigte jetzt den Beschluss aus Bad Berleburg.
Angeklagter verschickt Nacktbilder und fragt nach Treffen
Die Vorfälle ereigneten sich bereits im Oktober 2020: Die damals 13-jährige Geschädigte und der Angeklagte lernten sich im August 2020 kennen und trafen sich regelmäßig auf dem Spielplatz, den der Beschuldigte mit seiner damals 6-jährigen Tochter besuchte. Weil sich die 13-Jährige gelegentlich um seine Tochter kümmerte, gab der Angeklagte ihr seine Handynummer. Nach „harmlosen“ Chatgesprächen, wurden die Nachrichten „spezifischer“, wie es die Geschädigte im Januar vor Gericht beschrieb. Der Angeklagte fragte sie mehrfach nach Treffen zu zweit und schlug dafür einen Van mit verdunkelten Scheiben vor.
„Das Alter spielt keine Rolle. Ich werde dich zu nichts zwingen, das könnte ich auch nicht. Das ist alles auf freiwilliger Basis.“
Auch nach mehrfachem Verweis auf ihr Alter ließ der 57-Jährige nicht nach und schrieb: „Das Alter spielt keine Rolle. Ich werde dich zu nichts zwingen, das könnte ich auch nicht. Das ist alles auf freiwilliger Basis“. Nachdem er ihr erst ein Bild von seinem Intimbereich geschickt und es dann wieder gelöscht hatte, sendete der Angeklagte dem Mädchen wenige Tage später als „Geschenk“ zu ihrem Geburtstag zwei Bilder von seinem unbekleideten Unterkörper. Auf diesen war sein Intimbereich zum größten Teil mit einem Bildbearbeitungsprogramm übermalt. Um nicht aufzufliegen, betonte der Beschuldigte in seinen Nachrichten: „Alles, was wir schreiben, bleibt unter uns.“ Trotzdem ging das Mädchen im Januar 2021 zur Polizei und erstattete Anzeige.
Bei der Hauptverhandlung im Januar 2024 zeigte sich der Beschuldigte bereits geständig und begründete sein Verhalten mit dem Auseinanderbrechen seiner Familie zur Tatzeit. Der Mann entschuldigte sich bei der heute 17-Jährigen, die trotz der emotionalen Belastung vor Gericht aussagte. Das Amtsgericht Bad Berleburg verurteilte den 57-Jährigen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten, die zu Bewährung ausgesetzt wurde. Außerdem wurden ihm 120 Stunden gemeinnützige Arbeit auferlegt. Hier hätte der Prozess abgeschlossen sein können, doch wenige Tage nach dem Urteil legte der Angeklagte Berufung ein, was ihn vor das Landgericht Siegen als nächste Instanz führte.
Angeklagter zieht Berufung zurück
Bei der Verhandlung am Landgericht sagte Rechtsanwalt Nierenz zuerst: „Wir bleiben dabei, was wir in der ersten Verhandlung gesagt haben.“ Er finde den Begriff „pornografische Bilder“ für die Fotos, die sein Mandant versendete, unpassend. „Ich sehe nicht wirklich, dass man da rechtlich etwas beanstanden kann“, informierte die Vorsitzende Richterin Hambloch-Lauterwasser den Angeklagten und seinen Anwalt jedoch direkt zu Beginn der Sitzung. Sie halte die Gesamtstrafe des Amtsgericht Bad Berleburg für „sehr mäßig“, der Richter habe auch die strafmildernden Umstände des Angeklagten mit einbezogen. Weil die Richterin keinen Spielraum für eine Abmilderung des Strafmaßes sah, zogen sich Rechtsanwalt und Angeklagter noch vor der erneuten Vernehmung der Zeugen zu einem Gespräch zurück. „Wir haben uns beraten, dass es sinnvoller ist, die Berufung zurückzuziehen“, teilte Anwalt Nierenz im Anschluss mit.