Bad Berleburg. Fachanwalt erläutert Auswirkungen der Eilentscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster. Hoffnungen ruhen jetzt auf Regionalplan.

Das Fazit ist ernüchternd: „Die Ausschlusswirkung ist außer Vollzug!“, erläutert Fachanwalt Dr. Martin Schröder in der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planen, Wohnen und Umwelt der Stadt Bad Berleburg. Schröder war per Video zugeschaltet, um die rechtliche Situation rund um die Windkraft-Vorrangzonen der Stadt Bad Berleburg einzuschätzen und mögliche Reaktionen der Stadt mit der Politik zu diskutieren. Auf Seiten der Politik bekräftigte der Ausschussvorsitzende Martin Schneider (CDU), dass er das für eine „Katastrophe“ hält und UWG-Ausschussmitglied Horst-Günter Linde sprach von einem „Wahnsinn“. Auch der Bad Berleburger Baudezernent Christoph Koch unterstrich: „Drei Personen haben ein Normenkontrollverfahren angestrengt. Das hat eine breite Wirkung.“

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Schröder, der maßgeblich an dem sachlichen Teilflächennutzungsplan Windkraft mitgearbeitet hat, zeigte sich ernüchtert von dem Spruch des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 17. Juni. Das Gericht hatte die Vorrangzonenplanung der Stadt nach einer Klage von drei Bad Berleburger Investoren wegen sachlicher Mängel in einem ersten Eilverfahren wegen sogenannten Abwägungsfehlern gekippt.

„Die Rechtssicherheit ist durch den Beschluss entfallen.“

Dr. Martin Schröder
Fachanwalt der Stadt Bad Berleburg

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„Diese Entscheidung wirft schon einige Rechtsfragen auf“, kommentierte Schröder. Der Fachanwalt kritisierte am OVG, dass dieses nicht berücksichtigt habe, wie viel Fläche die Stadt Bad Berleburg für Windkraft ausweise. „3000 Fußballfelder, das ist schon ein großzügiger Maßstab“, so Schröder. Bad Berleburg hatte weit mehr als die geforderten 1,8 Prozent seiner Fläche ausgewiesen und im Gegenzug auf Rechtssicherheit im Falle von Klage gehofft.

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Das Besondere an dem Eilverfahren: Beklagt wurde in dem Normenkontrollverfahren nur die Ausschlusswirkung. Das bedeutet, die Vorrangzonen gelten nach wie vor im Grunde als die Flächen, in denen unkompliziert Windkraft geplant werden darf. Nur kann die Stadt Bad Berleburg anderen Investoren, die Windkraft außerhalb der zwölf Zonen bauen wollen, dies aktuell nicht verwehren. „Der gesamte Außenbereich steht zur Verfügung“, so Schröder. Die Genehmigungsverfahren laufen dann über den Kreis Siegen-Wittgenstein. Die Ausschlusswirkung ist so lange ausgesetzt, bis es zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren kommt.

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Werner Wegener (CDU) und Bernd Weide wollten wissen, ob es Sinn mache, die vom Gericht bemängelten Punkte aufzugreifen und im Plan nachzubessern. „Ein ergänzendes Verfahren ist nicht erfolgversprechend“, gab Rechtsanwalt Schröder die Sicht des OVG Münster wieder. „Die Rechtssicherheit ist durch den Beschluss entfallen. Die Rechtslage ist deutlich komplizierter geworden“, so Schröder. Außerdem habe das Gericht kaum Rechtsmittel gegen seinen Beschluss zugelassen. „Wenn es ein Hauptsacheverfahren wäre, würde ich Ihnen raten, in die nächste Instanz zu gehen, aber wann die Entscheidung im Hauptsacheverfahren fällt, ist nicht klar. Das kann ein Jahr dauern, oder sehr viel länger“, so Schröder. Das Problem: Der noch vor einem Stichtag gültig gewordene Flächennutzungsplan hätte eine Übergangszeit regeln sollen, in der Kommunen eine Vorrangzonen-Planung nicht mehr möglich ist und der Regionalplan noch nicht gültig ist.

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Die Bad Berleburger SPD schlägt der Verwaltung vor, aktiv auf die Investoren zuzugehen, die außerhalb der Zonen bauen wollten. „Wir reden da von maximal acht Anlagen“, rechnet Bernd Weide vor, verwies auf rund 100, die gebaut werden sollen und betonte deshalb auch, dass er die Einschätzung der Sachlage als „Wildwuchs“ und „Katastrophe“ durch Martin Schneider (CDU) nicht teile. Baudezernent Christoph Koch betonte, dass immer wieder Gespräche mit den Investioren geführt werden.

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Eine Regelungsmöglichkeit aber bleibt: die vor wenigen Wochen geschaffene gesetzliche Neuregelung, die Windenergieanlagen außerhalb der Flächen des Regionalplanentwurfs verhindern soll. Hier hat aber nur die Bezirksregierung die Möglichkeit, Genehmigungsverfahren auszusetzen. Die Offenlage des neuen Regionalplanentwurfs biete bereits einen gewissen Schutz, so Koch. In dem Plan sind mögliche Windkraftgebiete verzeichnet. Zum Teil sind diese identisch mit den Vorrangzonenplänen der Stadt Bad Berleburg.

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